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Prozess um Heilbronner Todesfahrt geht weiter – In Wiesbaden wurde ein Raser verurteilt

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Die Richter im Wiesbadener Landgericht haben einen 25-jährigen Raser wegen Mordes verurteilt. Der Fall weist Parallelen zum laufenden Raserprozess in Heilbronn auf, der am Montag in die nächste Runde geht.

Bei dem tödlichen Unfall in der Wollhausstraße krachte der Fahrer des weißen BMW mit rund 100 Stundenkilometer in den schwarzen Mercedes. Der Mercedesfahrer war sofort tot. Der BMW-Fahrer steht jetzt vor Gericht.
Foto: Archiv/Seidel
Bei dem tödlichen Unfall in der Wollhausstraße krachte der Fahrer des weißen BMW mit rund 100 Stundenkilometer in den schwarzen Mercedes. Der Mercedesfahrer war sofort tot. Der BMW-Fahrer steht jetzt vor Gericht. Foto: Archiv/Seidel  Foto: Seidel

Das Landgericht Wiesenbaden hat jetzt einen 25 Jahre alten Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte war im Herbst vergangenen Jahres mit Tempo 130 in der Wiesbadener Innenstadt in ein Fahrzeug gerast. Das Opfer, ein 30 Jahre alter Familienvater, kam dabei ums Leben.

Parallelen zum Raserprozess vor dem Heilbronner Landgericht scheinen auf der Hand zu liegen. Für Anke Stiefel-Bechdolf, Verteidigerin des 21 Jahre alten Heilbronner Angeklagten, sind die beiden Fälle dagegen nicht vergleichbar.


Wiesbadener Richterin: Opfer war arg- und wehrlos

In der Wiesbadener Urteilsbegründung sprach Richterin Yasmin Kleinert vom erfüllten Mordmerkmal der Heimtücke. Das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen. Diese Begriffe nannte Richter Alexander Lobmüller bereits zum Auftakt des Heilbronner Prozesses Mitte August bei seinem rechtlichen Hinweis an die Verfahrensbeteiligten.

Heilbronner Richter hielt Mord von Anfang an für denkbar

Während die Staatsanwaltschaft Anklage unter anderen wegen Totschlags und dreifachen versuchten Totschlags erhoben hat, hielt Lobmüller von Anfang an auch Mord und dreifachen versuchten Mord für möglich. So steht die Verhandlung vor dem Heilbronner Landgericht am Montag unter einem besonderen Vorzeichen. Es ist Prozesstag eins nach dem Urteil von Wiesbaden.

Heimtücke ist ein juristisches Mordmerkmal

Im Prozess um die Todesfahrt in der Wollhausstraße wies Lobmüller darauf hin, dass sich im Laufe der Beweisführung Merkmale für Mord ergeben könnten. Um einen solchen Nachweis zu führen, genüge es aber nicht, dass der Angeklagte bei seiner Fahrt den Tod anderer billigend in Kauf genommen haben könnte. Mord und versuchter Mord werde es dann, wenn die Opfer nichts ahnend und damit arg- und wehrlos ausgeliefert waren, ohne die Chance zu haben, sich zu schützen. Dann wäre juristisch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

 


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Anke Stiefel-Bechdolf hält Fälle für nicht vergleichbar

Genau davon ist im Wiesbadener Urteil die Rede. Dabei war im Gegensatz zum Heilbronner Opfer das Todesopfer in Wiesbaden offenbar noch nicht einmal angeschnallt. Für die Anwälte des Heilbronner Beschuldigten, Anke Stiefel-Bechdolf und Stefan Lay, sei Wiesbaden mit Heilbronn nicht vergleichbar. Zwar gebe sie ungern Erklärungen zu Verfahren ab, deren Akten sie nicht kenne, so Stiefel-Bechdolf. Den Medien habe sie aber entnommen, dass der Fahrer in Wiesbaden über eine lange Stecke durch die Stadt gerast ist und dabei mehrere rote Ampeln überfahren hat. Das sei ein völlig anderer Rahmen als in Heilbronn und lasse sich deshalb nicht vergleichen, so die Anwältin.

Tübinger Professor soll geistigen Reifegrad feststellen

Wesentlich war im Wiesbadener Urteil auch die Feststellung, dass der Angeklagte voll schuldfähig ist. Mit seinen 25 Jahren wurde er nach Erwachsenenrecht verurteilt. Beim tödlichen Unfall in Heilbronn war der Beschuldigte 20 Jahre alt und gilt als Heranwachsender. Sollte ein Gutachter feststellen, dass der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt in seinem geistigen Reifegrad entwicklungsverzögert war, könnte er nach Jugendstrafrecht beurteilt werden. Die Kammer hat auf Antrag der Anwälte den Tübinger Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Michael Günter mit einem Gutachten beauftragt.

Günter kann erst ab Januar an der Verhandlung teilnehmen. So sollen am kommenden Montag zwar Zeugen gehört werden. Der Prozesstag ist aber eher ein Brückentermin, um die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen im Verfahren einzuhalten. Ein Prozess darf nicht länger als drei Wochen unterbrochen sein, sonst muss er komplett neu aufgerollt werden.

Anklage nach Todesfahrt in der Wollhausstraße

Seit Mitte August muss sich ein 21 Jahre alter Heilbronner vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag und dreifachen versuchten Totschlag vor. Am 12. Februar dieses Jahres ist in der Wollhausstraße ein 42-jähriger Familienvater gestorben, nachdem der Angeklagte in der Tempo-40-Zone mit rund 100 Stundenkilometer in das Fahrzeug gekracht ist. Die Ehefrau und die beiden Kinder wurden bei dem Unfall verletzt. Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte 20 Jahre alt.

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