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Raser-Prozess in Heilbronn: Unfall-BMW des Angeklagten tauchte in Rap-Video auf

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Am achten Verhandlungstag im Raser-Prozess sagen Wegbegleiter des Angeklagten aus. Jener soll einst in einen Motorradunfall auf der Allee verwickelt gewesen sein. Der BMW des Angeklagten soll außerdem Teil eines Videos gewesen sein. Saß der Angeklagte auch dort am Steuer?

von Julian Ruf
Die Unfallstelle in der Heilbronner Wollhausstraße: Der Angeklagte soll mit beinahe 100 km/h – bei erlaubten 40 Stundenkilometern – einen tödlichen Unfall verursacht haben, so der Vorwurf.
Die Unfallstelle in der Heilbronner Wollhausstraße: Der Angeklagte soll mit beinahe 100 km/h – bei erlaubten 40 Stundenkilometern – einen tödlichen Unfall verursacht haben, so der Vorwurf.  Foto: HSt-Archiv (groß) / Christiana Kunz (klein)

Der sogenannte Raserprozess nach einem tödlichen Unfall in der Heilbronner Wollhausstraße im letzten Februar ging am Montagnachmittag, 30. Oktober, in seine achte Verhandlungsrunde. Der Verhandlungstag stand im Zeichen von Zeugenaussagen zweier Freunde des 21-jährigen Angeklagten. Offenbar war der Angeklagte zuvor einmal in einen Motorradunfall verwickelt. Außerdem tauchte der Unfall-BMW des Angeklagten in einem Musikvideo auf.

Raserprozess: Zeuge und Angeklagter wurden schon zusammen auffällig

Der erste Zeuge, den Richter Alexander Lobmüller aufrief, kenne den Angeklagten bereits seit Schultagen. Dieser sei ein "durchschnittlicher" Schüler gewesen, so der Zeuge. Vor allem zum Auto des Angeklagten und zu dessen Fahrverhalten wurde er befragt. "Für mich ist es nicht erklärbar, warum er zu schnell gefahren ist", sagt der Schulfreund. Auch zum Unfallhergang im Februar könne er nichts sagen, darüber sei im Nachhinein nicht gesprochen worden.

 


 

Der Zeuge soll bereits in der Vergangenheit zusammen mit dem Angeklagten auffällig geworden sein. 2019 sollen beide in einen Motorradunfall auf der Allee verwickelt gewesen sein. Darauf angesprochen, warum er den Unfall nicht sofort genannt habe, als der Richter ihn nach vergangenen Unfällen des Angeklagten fragte, antwortete dieser: "Ich dachte, es geht um Autounfälle."

Auch im April 2022 soll der Angeklagte in Heilbronn in einen Unfall verwickelt gewesen sein, wie bereits beim Verhandlungstag am 16. Oktober 2023 bekannt wurde. 

Soziale Medien: Niemand erinnert sich an Beiträge?

Zentrales Thema am Montag waren auch die Profile des Angeklagten in den sozialen Medien. Unmittelbar nach dem tödlichen Unfall sollen beinahe sämtliche Inhalte auf diesen gelöscht worden sein. Auch der zweite geladene Zeuge konnte nicht genau sagen, welche Inhalte früher dort zu sehen waren, was für Stirnrunzeln bei Richter Lobmüller sorgte. Vor allem deshalb, weil der Zeuge angab, versucht zu haben, die Profile des Angeklagten mit dem Vorsatz zu deaktivieren, ihn vor eingehenden Anfeindungen nach dem Unfall in der Wollhausstraße zu schützen.

 


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Driftendes Auto im Video – Richter ärgert sich über Ausssagen

Außerdem wurde angesprochen, dass der weiße Unfall-BMW des Angeklagten Teil eines selbst produzierten Rap-Videos war. Dort sei zu sehen gewesen, wie das Auto auf einer Straße driftete, also absichtlich zum Übersteuern gebracht wurde. Doch auch hier wusste der Zeuge nicht mehr, wer im Video am Steuer des Wagens gesessen hatte.

"Sie stellen sich hier alle so dar, als wüssten sie nicht, wie man das Wort "driften" schreibt", platzt Richter Lobmüller der Kragen. "Wie kommt es dann, dass die Autos in ihrem Video driften?"

Mit diesen Zeugenaussagen ging die Verhandlungsrunde zu Ende. Der Prozess soll am 20. November fortgesetzt werden.

Rückblick: Was dem Angeklagten vorgeworfen wird

Dem 21-jährigen Heilbronner wird unter anderem Totschlag und dreifacher versuchter Totschlag, sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll im Februar dieses Jahres in der Heilbronner Wollhausstraße mit rund 100 Stundenkilometern einen Unfall verursacht haben, bei dem ein Familienvater ums Leben gekommen ist. Der Prozess läuft bereits seit vergangenem August und könnte sich noch weit in das kommende Jahr hineinziehen. Richter Alexander Lobmüller verkündete schon am ersten Verhandlungstag, dass es auch zu einer Verurteilung wegen Mordes oder versuchtem Mord kommen könnte.

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