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Heilbronner Fuß- und Radwegekonzept
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Ziel bis 2030: Mehr als ein Drittel der Wege per Fuß oder Rad zurücklegen

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Das Mobilitätskonzept in der Region sieht auch eine Stärkung des Fußgänger- und Radverkehrs vor. Heilbronn hat sogar einen Fußverkehrsbeauftragten eingestellt. Doch sind die Ziele, die sich die Stadt gesteckt hat, realistisch?

Die Heilbronner Kirchbrunnenstraße, die bis zum Neckar führt, gilt als ein gelungenes Beispiel für eine fußgängerfreundliche Gestaltung.
Die Heilbronner Kirchbrunnenstraße, die bis zum Neckar führt, gilt als ein gelungenes Beispiel für eine fußgängerfreundliche Gestaltung.  Foto: Archiv/Berger

Nach den Fahrradfahrern hat Heilbronn jetzt auch die Fußgänger entdeckt. So hat sich die Stadt mit dem Mobilitätskonzept 2030 zum Ziel gesetzt, dass bis in sieben Jahren 35 Prozent aller Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem E-Bike zurückgelegt werden sollen.

Die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen (AGFK), zu der auch Heilbronn gehört, hatte in diesem Jahr gar das Ziel ausgerufen, bis 2030 die Hälfte aller Wege zu Fuß oder mit dem Rad zurückzulegen.

 


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Stadt Heilbronn erhebt Daten per Haushaltsbefragung

Für die Stadt heißt das, dass 2030 rund 20 Prozent der Wege zu Fuß, 13 Prozent mit dem Fahrrad, plus zwei Prozent mit dem E-Bike bewältigt werden sollen. Das wäre dann eine Steigerung gegenüber 2015 von sechs Prozent, rechnet die Stadt vor. Noch vor acht Jahren wurden nach Angaben der Verwaltung zehn Prozent der Wege mit dem Fahrrad, ein Prozent per E-Bike und 18 Prozent zu Fuß zurückgelegt.

Gleichzeitig sollen die Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs in Heilbronn deutlich zunehmen. Hier will die Stadt auf 15 Prozent der Verkehrsteilnehmer kommen. 2015 lag der Anteil der ÖPNV-Nutzer noch bei zehn Prozent. Somit soll Heilbronn im sogenannten Umweltverbund, der aus, Fußgängern, Fahrradfahrern und ÖPNV-Nutzern besteht 2030 die 50-Prozent-Marke erreichen. Doch wie realistisch diese Zahlen sind, bleibt diffus. "Die Aufteilung der Wege auf die Verkehrsmittel wird über Haushaltsbefragungen ermittelt", erklärt Pressesprecherin Suse Bucher-Pinell. Repräsentativ ist die Umfrage nicht. Die per Zufall ausgewählten Probanden führen ein Wegetagebuch, das ausgewertet wird. Die letzte Befragung war im Jahr 2015, eine aktuelle Untersuchung läuft.

 


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Heilbronner Stadtverwaltung sieht gute Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, um in Heilbronn die ausgerufenen Ziele zu erreichen, seien gut, betont die Verwaltung. "Die Innenstadt ist das Herz unserer Stadt, und das Herz muss schlagen. Deshalb arbeiten Gemeinderat und Verwaltung permanent an der Attraktivierung und Besucherfreundlichkeit der Innenstadt", betont Oberbürgermeister Harry Mergel.

Die Fußwege versucht die Stadt insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit und durch die Einrichtung von Zebrastreifen, Mittelinseln und besseren Überquerungsmöglichkeiten zu verbessern. In jüngster Zeit wurde zudem auf mehreren Straßen das Parken auf Gehwegen verboten. Ein Schritt, den die Stadt in den kommenden Jahren weiter ausbauen will. "In Parkhausnähe ist damit zu rechnen, dass Parkplätze im öffentlichen Straßenraum zugunsten von Aufenthaltsflächen und zur Freihaltung der Gehwege entfallen", stellt die Verwaltung klar.

 


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Stadt Heilbronn bestellt Fußverkehrsbeauftragten

Sogar einen Fußverkehrsbeauftragten hat die Stadt eingestellt. Sein Ziel ist es, "den Fußverkehr in Heilbronn weiter zu stärken", sagt Stefan Papsch. Als gelungene Beispiele nennt er "den Neckarbogen und den Platz an der Experimenta". Stadtweit sei es aber noch nicht gelungen "überall einen qualitativ hochwertigen, sicheren und fußgängerfreundlichen Verkehrsraum für alle zu schaffen."

Der Hohenlohekreis ist erst seit Januar 2023 Mitglied der AGFK, "ein Fußwegekonzept gibt es aber noch nicht", sagt Amtsleiterin Birgit Böhm-Lemcke. Zunächst sei das Sache größerer Kommunen wie Öhringen, Künzelsau, Bretzfeld und Pfedelbach. In kleineren Gemeinden sei das Thema weniger relevant. Gerade läuft eine Studie, die mehr Aufschluss über die Nutzung von Fußwegen geben soll. Meinung "Unrealistisch"

 
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Kommentare

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Raphael Benner am 29.08.2023 21:00 Uhr

Was bildet sich diese Stadtverwaltung eigentlich ein? Ich lasse mich nicht umerziehen. Vorschriften, Verbote, Gebote. Kümmert euch um wichtige Dinge in der Stadt. Senkung der Kriminalität, Drogenhandel, Sexualdelikte und vor allem bezahlbaren Wohnraum und nicht: wie kann ich den Bürger gängeln.

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Alfred Fischer am 29.08.2023 20:41 Uhr

Mobilitätskonzept 2030

Schön zu hören, daß die Stadt Heilbronn nach den Fahrradfahrern nun auch endlich die Fußgänger entdeckt hat.
Die Fußgänger sind nämlich die am schützenwertesten, weil schwächsten Verkehrsteilnehmer in der Stadt.
Sie dürfen sich bislang leider auch nicht auf einen, in der Straßenverkehrsordnung festgelegten und damit strafbewehrten Mindestabstand zu den immer rabiater im Verkehrsraum auftretenden Radfahrern berufen.
Die immer häufiger zum Einsatz kommenden Elektroräder haben zwar eine deutlich höhere Geschwindigkeit als die herkömmlichen Räder, aber offenbar keine Klingel mehr, um vorausgehende Fußgänger rechtzeitig zu warnen.
Ebenfalls ist von mir persönlich als Fußgänger festzustellen, daß die – obgleich bereits per Straßenverkehrsordnung sehr wohl strafbewehrte – Unsitte des Fahrens mit dem Rad entgegen der Fahrtrichtung immer mehr zunimmt. Ein Fußgänger muß beileibe nicht zwangsläufig damit rechnen, daß sich plötzlich auf dem Gehweg von hinten ohne jegliche Warnzeichen und mit hoher Geschwindigkeit ein Elektrorad nähert.
Der jetzt offenbar von der Stadt Heilbronn eingestellte Fußverkehrsbeauftragte, kann sich also – sollte die Installation einer derartigen Stelle wirklich ernstgemeint sein – über ein mangelndes Aufgabengebiet nicht beklagen.
Eine der ersten Aufgaben sollte meines Erachtens die vorbehaltslose Überprüfung der als Fahrradstraße entwidmeten Badstraße sein, wo einerseits Böckinger Bürgern seit deren Einrichtung die direkte und weniger umweltbelastende Zufahrt zum Einkaufszentrum „Kaufland Olgastraße“ verwehrt wird, während andererseits die Radfahrer weiterhin die nunmehr ausschließlich für Fußgänger ausgewiesenen Gehwege benutzen und dort die Fußgänger samt deren eventueller Begleitung mit Hund über Gebühr belästigen.
Eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder (HN-XX …) ist meines Erachtens aufgrund der zunehmend immer schlimmer werdenden Zustände unabdingbar, damit die nachweislich vorliegenden, zahlreichen Verstöße auch mit Aussicht auf Erfolg zu einer entsprechenden Anzeige mit entsprechenden Folgen für die Verursacher gebracht werden können.

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