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Kameras neben Chanukka-Leuchter: Datenschutzbeauftragter äußert sich

  
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Zum jüdischen Lichterfest steht in der Heilbronner Allee ein Chanukka-Leuchter. Die Stadt hat wegen möglicher Straftaten eine Videoüberwachung installiert. Jetzt äußert sich der Landesbeauftragte für Datenschutz dazu.

Die Stadt Heilbronn hat eine Videoüberwachung am Synagogengedenkstein an der Allee in Auftrag gegeben. Dort wird anlässlich des Chanukka-Lichterfests derzeit jeden Abend ein Licht entzündet. Der Chanukka-Leuchter war 2017 durch Vandalismus zerstört worden. Kürzlich wurde zudem eine Israelflagge am Rathaus abgerissen. Diese Fälle bewogen die Stadt, die Kameras aufstellen zu lassen. Da mit Straftaten gerechnet werde, sei das datenschutzrechtlich unbedenklich, so das Rathaus. 

"Eine Videoüberwachung muss immer im Einzelfall geprüft werden", heißt es auf Nachfrage aus dem Büro des Landesbeauftragten für Datenschutz, der sich mit dem konkreten Fall nicht befasst hat. Allgemein gilt demnach: Eine Videoüberwachung kann nach Paragraf 18 des Landesdatenschutzgesetzes rechtlich zulässig sein. "Eine Videoüberwachung kann erforderlich sein, sofern es eine Gefahrenlage gibt und mildere Mittel nicht in Betracht kommen", heißt es aus Stuttgart.


Videoüberwachung: Datenschutzbeauftragter prüft anderen Heilbronner Fall

Die Videoüberwachung müsse angemessen und verhältnismäßig sein zum Schutz wichtiger Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum. "Dazu können im Einzelfall auch Kulturgüter gehören." Unter Kulturgütern kann man Kulturgegenstände verstehen, die besonders wertvoll sind und an denen ein besonderes historisches Interesse besteht. 

In einem anderen Fall ist der Datenschutzbeauftragte auf Heilbronn aufmerksam geworden. Die Stadt lässt Müllcontainer mit Kameras überwachen, um Vermüllung und Vandalismus vorzubeugen. "Wir sind im Gespräch mit der Stadt", teilt das Büro des Datenschutzbeauftragten mit. "Das Verfahren läuft noch, daher können wir hierzu aktuell keine Bewertung abgeben."

 

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