Jagd auf Müllsünder: Stadt Heilbronn stellt Kameras an Container auf
Um Müllsünder zu überführen, kontrolliert die Stadt Heilbronn ihre Containerstandorte mit der Kamera. Derzeit wird der Containerplatz an der Stein-/Uhlandstraße überprüft. Lässt das Landesdatenschutzgesetz diesen Videoeinsatz zu?

Die Vermüllung vor allem an Containerstandorten, sei es Glas, Altpapier oder Altkleider, hat mittlerweile ungeahnte und nicht mehr zu akzeptierende Ausmaße angenommen. Illegal abgeladen wird, was nicht niet- und nagelfest ist.
Die Stadt Heilbronn geht seit dem vergangenen Jahr mit Videokameras gegen Müllsünder vor. Derzeit steht eine Überwachungsanlage am Containerstandort Ecke Uhlandstraße/Steinstraße. Die Aktion läuft noch bis Ende September, wie die Stadt auf Stimme-Anfrage mitteilte.
Illegale Müllablagerungen: 60 Verstöße auf der Böckinger Viehweide festgestellt
Erfahrungen, welche die Entsorgungsbetriebe mit den Kameras gemacht haben, sind unterschiedlich. So war der Containerplatz auf der Viehweide in Böckingen im letzten Jahr vier Wochen lang erfolgreich überwacht worden. "In diesem Zeitraum waren rund 60 Verstöße zur Anzeige gebracht worden", erklärt Suse Bucher-Pinell, Pressesprecherin der Stadtverwaltung. In vielen Fällen seien die Einwurfzeiten nicht eingehalten worden. Es muss aber auch gesagt werden: Nach dem Abbau der Videoüberwachung hatte die Vermüllung wieder stark zugenommen. "Deutlich weniger erfolgreich" war nach den Worten von Bucher-Pinell dagegen die Überwachung des Containerstandortes an der Römerstraße in Neckargartach.
Für das restliche Jahr planen die Entsorgungsbetriebe noch Überwachungen an den Standorten Viehweide in Böckingen und Nordbergstraße/Sichererstraße. Die Verwaltung will so Erfahrungen sammeln, inwieweit eine Videoüberwachung zur Eindämmung der Problematik verbotener Ablagerungen an Containerstandorten beitragen kann.
Daten müssen nach vier Wochen gelöscht werden
Gemäß Paragraf 18 des Landesdatenschutzgesetzes sind Videoüberwachungen zulässig, um Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Personen sowie um Kulturgüter, öffentliche Einrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder sonstige bauliche Anlagen öffentlicher Stellen zu schützen. Aufzeichnungen sind spätestens vier Wochen nach der Datenerhebung zu löschen, soweit sie nicht zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten benötigt werden.
Werden illegale Müllablagerungen entdeckt, so werden diese von den Entsorgungsbetrieben zur Anzeige gebracht und anschließend vom Ordnungsamt verfolgt. Auf die Betroffenen kommt dann ein Bußgeldverfahren zu. Je nach Müllmenge kann sich das Bußgeld auf mehrere hundert Euro belaufen.