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Heilbronner Totschlagsprozess: Beschuldigtem droht eine weitere Anklage

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Die geplatzte Verhandlung vor dem Heilbronner Landgericht beginnt voraussichtlich im September von vorne. Die Staatsanwalt stellt einen zusätzlichen Antrag wegen gefährlicher Körperverletzung.

Im Juni konnte der Prozess gegen einen 30-Jährigen Heilbronner nicht fortgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage jetzt erweitert.
Foto: Archiv/Veigel
Im Juni konnte der Prozess gegen einen 30-Jährigen Heilbronner nicht fortgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage jetzt erweitert. Foto: Archiv/Veigel  Foto: Veigel

Ende Juni ist der Strafprozess vor dem Heilbronner Landgericht gegen einen 30-jährigen Heilbronner wegen einer versäumten Unterbrechungsfrist geplatzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, seine damaligen Lebensgefährtin totgeschlagen zu haben. Die Verhandlung beginnt voraussichtlich im September von Neuem. Dann muss sich der Angeklagte, der sich weiter in Untersuchungshaft befindet, womöglich auch noch wegen des Vorwurfs der gefährlicher Körperverletzung verantworten. Eine entsprechende Anklage hat die Staatsanwaltschaft jetzt bei der Schwurgerichtskammer eingereicht.

Angeklagter bestreitet die Tat

Im November vergangenen Jahres soll der türkische Staatsbürger erst den Sohn seiner damaligen Freundin körperlich misshandelt und anschließend seine Lebensgefährtin mit einer Tequilaflasche so stark auf den Kopf geschlagen haben, dass sie noch in der selben Nacht an den Folgen starb. Der Beschuldigte bestreitet die Tat. Augenzeugen gibt es nicht.


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Der 30-jährige Heilbronner muss sich vor dem Landgericht wegen des Vorwurfs des Totschlags verantworten. Der Prozess ist wegen einer Fristversäumnis ausgesetzt und wird womöglich im Herbst noch einmal ganz neu verhandelt.
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Pokerabend beim Vater des Opfers

Die Tat soll sich bei einem Pokerabend in der Wohnung des Vaters des Opfers abgespielt haben. Die Hauptbelastungszeugin hatte am zweiten Verhandlungstag bereits unter enormer Anspannung ausgesagt. Sie habe Angst. Die beiden Brüder des Beschuldigten hätten sich angeblich bereits nach ihrem Wohnort erkundigt.

Die Beweisführung während des Prozesses hat ergeben, dass der Angeklagte und seine beiden Brüder bereits im Oktober 2015 den Vater seiner damaligen Freundin zusammengeschlagen haben sollen. Eine Anzeige erfolgte nicht. Die Staatsanwaltschaft sieht darin aber eine gefährliche Körperverletzung. "Weil man die Tat mehrheitlich begangen haben soll", sagt Pressestaatsanwältin Mareike Hafendörder. Eine entsprechende Klage ist eingereicht. Die Heilbronner Schwurgerichtskammer muss jetzt entscheiden, ob sie die Anklage mit dem Prozess wegen Totschlags verbindet.

 


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Anklage von Brüdern des Beschuldigten abgetrennt

Die beiden Brüder des Heilbronners, der des Totschlags beschuldigt wird, müssen zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung rechnen. Die neue Anklage gegen den 30-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft beschleunigt abgearbeitet und von möglichen Verfahren gegen dessen Brüder abgetrennt. Im Verfahren hat sie vor der Kammer einen sogenannten Verbindungsantrag gestellt. "Weil er in Haft sitzt", sagt Mareike Hafendörfer. Aber vor allem auch weil es einen persönlichen Zusammenhang in den beiden Anklagepunkten gebe.

Ende Juni hält Gericht Unterbrechungsfrist nicht ein

Ende Juni ist der Totschlagsprozess geplatzt, weil die Kammer eine Unterbrechungsfrist nicht einhalten konnte. Laut Strafprozessordnung darf eine Verhandlung nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden. Das Gericht hatte den fraglichen Prozesstag auf den letztmöglichen Termin innerhalb dieser Frist gelegt. "Wegen Verhinderung verschiedener Verfahrensbeteiligter war eine straffere Terminfolge nicht möglich", erklärte Lutz Hils, Sprecher des Landgerichts.

 


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Gericht bestellt Sicherungsverteidiger

Weil sich der Anwalt des Angeklagten aber genau an diesem Tag krank meldete, keinen Vertreter schickte und nicht erreichbar war, konnte der Prozess nicht fristgerecht fortgesetzt werden. Damit sich so etwas nicht wiederholt, hat die Schwurgerichtskammer zwischenzeitlich einen so genannten Sicherungsverteidiger bestellt, der dem Anwalt des Angeklagten zur Seite steht.

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