Heilbronner Raser-Prozess: Mordurteil, Jugendstrafe und Führerscheinentzug
Nach acht Monaten Dauer ist am Montag das Urteil im Heilbronner Raser-Prozess gefallen. Das Heilbronner Landgericht verurteilte den Angeklagten nach der Todesfahrt in der Wollhausstraße wegen Mordes.

Es herrscht Totenstille, als der Vorsitzende Richter Alexander Lobmüller mit ernstem Gesicht exakt um 15.11 Uhr den großen Sitzungssaal des Landgerichts betritt und das Urteil im Heilbronner Raser-Prozess verkündet. Das Gericht verurteilt den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Sein Führerschein wird für vier Jahre eingezogen. Damit entspricht das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die Heilbronner Stimme berichtet vom letzten Prozesstag in einem Live-Ticker.
Landgericht: Urteil im Heilbronner Raser-Prozess gefallen
Acht Monate zieht sich der Prozess nun hin. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 21-jährigen Angeklagten eine Haftstrafe von neun Jahren wegen Mordes und dreifach versuchten Mordes nach Jugendstrafrecht gefordert. Eine Anwältin der Nebenkläger forderte eine lebenslange Haftstrafe nach Erwachsenenstrafrecht und einen lebenslangen Führerscheinentzug. Sie sieht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
Die Verteidigung des Angeklagten sieht als Tatbestand lediglich fahrlässige Tötung. Demnach habe der Angeklagte in den wenigen Sekunden bis zum Unfall nicht vorsätzlich gehandelt.
Laut Staatsanwaltschaft raste der Angeklagte im Februar vergangenen Jahres mit seinem mehr als 300 PS-starken Auto in einer Tempo-40-Zone mit rund 100 Stundenkilometern in das Auto eines Familienvaters. Wie ein verkehrstechnisches Gutachten ergab, hatte dieser keine Chance, den Unfall zu verhindern. Der 42 Jahre alte Mann starb noch an der Unfallstelle, seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt.
Kurz zuvor soll der 21-Jährige fast eine Frau auf einem Zebrastreifen überfahren haben. Sie konnte gerade noch ausweichen. Da der 21-Jährige nach diesem Vorfall erneut stark beschleunigte, geht die Staatsanwaltschaft von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Der Fahrer habe den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen, heißt es.
Urteil im Heilbronner Raser-Prozess gefallen: Großes Medienaufgebot und Zuschauerinteresse
Der Mann war wegen seiner riskanten Fahrweise der Polizei bereits bekannt und habe auch schon Unfälle verursacht. Das Unfallopfer habe sein Leben sinnlos und grundlos verloren und sei aus einer glücklichen Familie herausgerissen worden. Neun Jahre Haft nach Jugendstrafrecht seien angemessen.
Die Urteilsverkündung wurde von einem großen Medienaufgebot begleitet. Auch das Interesse der Zuschauer war groß. Nicht alle Besucher fanden im Sitzungssaal Platz. Auch ein Großaufgebot an Polizisten war vor Ort. Der Angeklagte nimmt die Urteilsbegründung äußerlich ohne eine sichtbare Reaktion hin.