Angeklagter im Heilbronner Raserprozess verurteilt – So bewerten Strafrechtler das Urteil
Das Urteil im Heilbronner Raserprozess ist gefallen. Juristen bewerten nun den Richterspruch. Einer fragt sich, ob eine andere Verteidigungsstrategie zu einem anderen Urteil geführt hätte.
Aus Sicht der zweiten Großen Jugendkammer hat der Beschuldigte am 12. Februar 2023 in der Heilbronner Wollhausstraße mit bedingtem Tötungsvorsatz sein Fahrzeug auf mehr als 100 Stundenkilometer beschleunigt, so Richter Alexander Lobmüller in seiner Urteilsbegründung.
Der Beschuldigte krachte auf das Fahrzeug einer Familie, die gerade aus einer Tiefgaragenausfahrt fuhr. Der Familienvater starb, die Ehefrau und die beiden Kinder wurden zum Teil schwer verletzt. Die Verteidiger Anke Stiefel-Bechdolf und Stefan Lay kündigten unmittelbar nach dem Urteilsspruch Revision an.
Strafverteidiger Malte Höch zum Urteil im Heilbronner Raserprozess: "Nachvollziehbar und verständlich"
„Für meinen Kenntnisstand aus der Berichterstattung halte ich das Urteil nicht für falsch, sondern für nachvollziehbar und verständlich“, erklärt Malte Höch, Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Heilbronn. Er habe den Eindruck, dass das Verfahren sehr konfliktbelastet gewesen sei, was die Verteidigung durch ihre Strategie heraufbeschworen habe.
„Ich frage mich, ob eine andere Verteidigungsstrategie und ein anderes Vorgehen des Angeklagten – nämlich, indem er Verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt – nicht zu einem milderen Urteil geführt hätte. Denn durch sein Fahren ist ein unschuldiger Mensch ums Leben gekommen.“
Verkehrsanwalt Dieter Roßkopf zum Heilbronner Raserprozess: "Der juristisch spannende Teil kommt jetzt"
„Wir haben das Ende einer Instanz erlebt, aber noch nicht das Ende des Verfahrens“, ist sich Dieter Roßkopf sicher. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Heilbronn geht davon aus, dass die von der Verteidigung angekündigte Revision auch ausgeführt wird.
„Beim Thema Mord durch Autoraserei hängen die Trauben für eine revisionssichere Begründung schon sehr hoch“, so Roßkopf. Der Begründungszwang, warum es Mord ist, sei erheblich. Aktuell sei nur die mündliche Urteilsbegründung bekannt. „Maßgeblich ist die schriftliche Begründung, wenn man ernsthaft in die Revisionsdiskussion eintritt. Sie wird im Detail geprüft.“
Die Kammer müsse sowohl auf der objektiven als auch auf der subjektiven Seite die Mordmerkmale zweifelsfrei begründen und feststellen. „Wir werden sehen: Hält sie stand oder nicht? So spannend die Beweisaufnahme war, der juristisch spannende Teil kommt jetzt.“