Urteil im Heilbronner Raser-Prozess angefochten: Was ist der Unterschied von Revision und Berufung?
Kaum ist das Mordurteil im Heilbronner Raser-Prozess gefallen, ist klar: Der Fall wird erneut ein Gericht beschäftigen. Die Verteidigung hat Revision beantragt. Doch was heißt das überhaupt? Und was ist der Unterschied zur Berufung?

"Dieser Prozess wird wohl nie enden“, stellte eine der Prozessbeteiligten bereits am 23. Verhandlungstag im Heilbronner Raser-Prozess fest und rollte mit den Augen. Schon vor der Urteilsverkündung am Montag in Heilbronn hatten sich die Verhandlungen in die Länge gezogen: Immer wieder musste der letzte Prozesstag verschoben werden. Doch auch nach dem Abschluss des letzten Gerichtstermins am Landgericht Heilbronn ist klar: Der Prozess rund um die Todesfahrt auf der Heilbronner Wollhausstraße geht in die nächste Runde. Die Verteidigung des Angeklagten will das Urteil anfechten – und mittels Revision den Rechtsweg einleiten. Doch was heißt das überhaupt?
Raser-Prozess geht an nächsthöhere Instanz: Bundesgerichtshof muss erneut über Urteil entscheiden
Berufung oder Revision: Fällt in einem Zivilrechtsprozess ein Urteil, sind nur selten beide Parteien mit dem Ausgang der Verhandlungen zufrieden. Die verurteilte Partei hat dann die Möglichkeit, zwei verschiedene Rechtswege einzuleiten. Sowohl bei der Berufung als auch bei der Revision geht der Fall dann an eine höhere Instanz.
Während die Verhandlungen zum Raser-Prozess also in den letzten acht Monaten in den Gerichtssälen des Heilbronner Landgerichts ausgetragen wurden, könnte in Zukunft der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Rechtssprechung entscheiden. Zuletzt stand im Prozess immer wieder die Frage im Raum, ob es sich um Mord, Totschlag oder um fahrlässige Tötung handelte. Und auch, ob der Tatverdächtige mithilfe des Jugend- oder Erwachsenenstrafrechts verurteilt wird, wurde lange heiß diskutiert.
Nach Mordurteil im Heilbronner Raser-Prozess: Verteidigung will Revision einlegen – was das bedeutet
Wenn die Verteidigung in Revision geht, heißt das, dass sie zunächst davon ausgeht, dass die im Prozess erörterten Fakten, Beweise und Erkenntnisse zunächst richtig sind. Im Falle einer Revision werden demnach keine Gutachten mehr eingeholt oder Zeugen vernommen – Stattdessen wird durch die nächsthöhere Instanz geprüft, ob die juristische Bewertung des Falls korrekt ist, wie das "Verbraucherportal Bayern" ausführt.
- Revision: Urteil wird auf Rechtsfehler überprüft
- Berufung: Fall wird erneut ausgerollt – Tatsachen müssen erneut überprüft werden
Würde die Verteidigung hingegen in Berufung gehen, würde dies bedeuten, dass alle Tatsachen und Fakten erneut überprüft und Zeugen nochmal gehört werden müssten. Wenn zudem neue Beweismittel (zum Beispiel in Form neuer Gutachten) vorliegen, müssten auch diese im Prozess neu bewertet werden. Der grundlegende Unterschied zur Revision besteht demnach darin, dass es sich bei der Berufung um eine sogenannte zweite Tatsacheninstanz handelt.



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