Heilbronner Messerstecher nach brutaler Auseinandersetzung verurteilt
Mitten in der Heilbronner Innenstadt greift ein 38-Jährige nach einer brutalen Schlägerei zum Messer. Im Prozess kommt es reihenweise zu Lügen. Jetzt ist ein Urteil gefallen.

Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung Freispruch. In einem Prozess, in dem Zeugen gelogen haben, dass sich die Balken biegen, muss der Beschuldigte jetzt für fünf Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts befand den 38-Jährigen am Montag des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig.
Der Angeklagte hatte nach einer Schlägerei in der Kaiserstraße am 4. Januar dieses Jahres gegen 21 Uhr zwei Männer verfolgt und in der Kirchbrunnenstraße mit einem Faustmesser verletzt - einen davon lebensgefährlich.
Opfer lügen im Prozess nachweislich, Aussage des Angeklagten in Teilen gelogen
Es war kein einfacher Prozess, den die Kammer zu führen hatte. Die beiden Opfer haben im Zeugenstand nachweislich gelogen. "Das war an Dreistigkeit nicht zu überbieten", sagte der Vorsitzende Richter Martin Liebisch. Auch die Aussagen des Angeklagten seien in Teilen gelogen. "Dass er unbeabsichtigt zugestochen hätte, hat mit der Wahrheit nichts zu tun", sagte Liebisch.
Hat der Angeklagte aber in Notwehr gehandelt? Und ist das Messer nur zufällig in seine Hände geraten? So haben es die beiden Verteidiger gesehen. Der Staatsanwalt war der Auffassung, der Beschuldigte habe in Tötungsabsicht gehandelt.
Vor Schlägerei in Marktplatz-Nähe: Täter und Opfer machten Geschäfte mit Drogen
Fakt ist, dass es vor dem Messerangriff an jedem Mittwochabend im Januar etwa auf Höhe des Marktplatzes zwischen dem Angeklagten und seinem Begleiter zu einem Streit und einer brutalen Schlägerei mit einer Gruppe von Marokkanern gekommen ist. Der Grund dafür war nach Auffassung des Gerichts ein vorher abgewickeltes Drogengeschäft.
Dabei haben die späteren Opfer des Messerangriffs die Oberhand behalten und äußerst brutal auf die beiden am Boden liegenden Männer eingeschlagen und sie getreten. Unter anderem wurde dem Begleiter des Angeklagten eine Flasche auf den Kopf geschlagen, so dass diese zerbrach. Videoaufnahmen von Passanten beweisen das. Als Zeugen wollten sich die späteren Opfer des Messerangriffs an eigene Schläge nicht erinnern. Einer der beiden Marokkaner erklärte seine Gedächtnislücken damit, dass er an diesem Abend zuviel Bier getrunken habe.
Angeklagter aus Heilbronn wollte die Sache zurechtrücken
Nach Auffassung des Gerichts haben die späteren Opfer dem Angeklagten das Handy abgenommen und sich zurückgezogen. Während sein Begleiter liegen blieb, nahm der Deutsche russischer Herkunft die Verfolgung auf. "Es ging ihm darum, die Sache geradezurücken", so Liebisch. "Er wusste, dass er eine Waffe zur Hand hat, mit der er die anderen verletzten kann." Gemeint ist ein Faustmesser mit einer sechs Zentimeter langen Klinge.
Nach gegenseitigen Beleidigungen und einem weiteren brutalen Handgemenge griff der Angeklagte zum Messer und stach zu, so der Richter. Dabei verletzte er eines der beiden Opfer an der Brustschlagader, der Lungen sowie am Herzen. Er konnte nur mit Glück bei einer Notoperation gerettet werden. Das zweite Opfer erlitt Schnittwunden am Oberarm und an der Hand.
Angeklagter muss auch in eine Entziehungsanstalt
In seinem Urteil stellte das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten fest. Er habe eine Suchterkrankung und sei zur Tatzeit unter Drogeneinfluss gestanden. Die Richter ordneten deshalb neben der Gefängnisstrafe die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Kommentare öffnen

Stimme.de
Kommentare