Elektroroller-Verleiher entdecken Heilbronn
Bei Verleihsystemen für Elektroroller ist Heilbronn bislang ein weißer Fleck auf der Landkarte. Das ändert sich jetzt. Gleich drei Anbieter schicken bis zu 600 E-Scooter ins Rennen.

Die Unternehmen Bird, Tier und Zeus gehen dieser Tage mit ihren Flotten in Heilbronn an den Start, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte. Alle drei hätten eine Verpflichtungsvereinbarung unterzeichnet. Diese enthält zum Beispiel Regelungen zum Abstellen der E-Scooter, zu Parkverbotsflächen, zur Verkehrssicherheit und zu Unterhalt und Wartung.
Bürgermeister Wilfried Hajek freut sich als Mitunterzeichner der Verpflichtungsvereinbarung über die Bereitschaft der E-Scooter-Anbieter, freiwillig die durch die Stadt gemachten Auflagen zu übernehmen: „Die Elektrokleinstfahrzeuge haben das Potenzial, als schnelles Fortbewegungsmittel bei kurzen Distanzen und in Ergänzung zum Öffentlichen Verkehr die Vielfalt der Mobilität in Heilbronn dauerhaft zu verbessern“, sagte der Bürgermeister.
Wo die Roller abgestellt werden dürfen und wo nicht
Jeder Anbieter darf zunächst maximal 200 Roller in Heilbronn aufstellen, davon höchstens 75 innerhalb des Innenstadtrings zwischen Oststraße, Weinsberger Straße / Mannheimer Straße, Paula-Fuchs-Allee, Hafen- und Theresienstraße sowie Karlsruher Straße / Südstraße. Die Anbieter verpflichten sich, maximal drei Fahrzeuge an einem Standort im Umkreis von 100 Meter aufzustellen. Ausnahmen bilden die Standorte Harmonie und der Willy-Brandt-Platz am Hauptbahnhof, hier dürfen fünf Fahrzeuge im Umkreis von 50 Meter aufgestellt werden. Die Regel gilt nicht für Gebiete, durch die eine vierstreifige Straße verläuft. Hier dürfen auf beiden Straßenseiten Scooter abgestellt werden.
Generell nicht abgestellt werden dürfen die Fahrzeuge in Fußgängerzonen, in städtischen Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün, auf Friedhöfen, in Feuerwehrzufahrten, in Halte- und Parkverbotszonen, auf Blindenleitsystemen, vor Zufahrten bzw. Zugängen zu Privatgrundstücken, im Bereich von Bus- und Bahnhaltestellen, in öffentlichen Fahrradabstellanlagen und in Querungsbereichen.
Die E-Scooter, die in den drei Sharing-Systemen eingesetzt werden, entsprechen nach Angaben der Stadt den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV). Wie alle E-Scooter haben sie daher eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern, tragen ein Versicherungskennzeichen und es liegt eine allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes vor.