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So fährt der E-Scooter in Bus und Bahn mit

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Seit 15. Juni sind elektrische Tretroller offiziell im Straßenverkehr zugelassen. In Bussen und Bahnen der Region fahren die sogenannten E-Scooter kostenlos mit - wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Von Alexander Hettich

Die bis zu 20 Stundenkilometer schnellen Elektroroller liegen vor allem in Metropolen im Trend, dort werden sie wegen der hohen Preise meist in Verleihsystemen genutzt. In der Region sind die Stadtflitzer noch rar, die Verkehrsverbünde justieren schon einmal ihre Beförderungsbedingungen nach.

"Damit wird künftig eine klar definierte Regel für Fahrgäste und und Personal geben", kündigt Thomas Tiselj vom Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr (HNV) an. Offiziell werden die Beförderungsbedingungen erst zum 1. Januar ergänzt, schon jetzt könnten sich Passagiere aber nach den Regeln richten.

Nur Klapp-Roller gelten als Gepäck

Diese lauten im Falle der E-Scooter: Es kommt darauf an. Ist der Elektro-Roller zusammenklappbar und leichter als 15 Kilogramm, fährt er als Handgepäck kostenlos in Bussen und Bahnen des HNV-Netzes. Sind die Roller schwerer oder fix montiert, ist der Bus tabu, sie können aber in der Regel wie Fahrräder in Bahnen mitgenommen werden. An Werktagen in der Rushhour zwischen 6 und 9 Uhr ist das aber kostenpflichtig.

Der Heilbronner Verbund orientiert sich mit diesen Regeln an einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der nach eigenen Angaben 600 Nahverkehrs- und Eisenbahnunternehmen vertritt. "Der Roller darf mit in den Bus oder in die Bahn, muss aber zusammengeklappt werden", heißt es in einer VDV-Mitteilung. Größere und nicht zusammenklappbare Roller mit "fahrradähnlichen Maßen" sollten entsprechend in den Beförderungsbedingungen aufgenommen werden, so die Empfehlung, der die meisten Verbünde folgen dürften.

Mehr zum Thema:  Auch auf dem E-Scooter ist Vorsicht geboten   

 

Verbünde richten sich nach Dachverband

Der Stuttgarter Verbund VVS und der Karlsruher KVV haben vergleichbare Regelungen erlassen wie die der HNV, der mit den trendigen Flitzern allenfalls ein begriffliches Problem hat. Die gängige Bezeichnung E-Scooter ist beim Verbund bereits reserviert für vierrädrige Seniorenmobile. Diese Mobilitätshilfen kommen an Bord, "wenn das Fahrzeug und der E-Scooter für die Mitnahme geeignet sind", wie es in den neuen Beförderungsbedingungen heißen soll.

Elektro-Tretroller werden bei der Deutschen Bahn im Fernverkehr gratis transportiert, allerdings gilt auch hier: Das Gefährt muss zusammengeklappt sein. Matthias Lieb begrüßt, dass die Verkehrsverbünde klare Regeln für E-Tretroller schaffen. "Es geht darum, die letzte Meile zu überbrücken", hält der Landesvorsitzende des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) die Scooter für eine sinnvolle Ergänzung im Mobilitätsmix.

Er geht davon aus, dass sich die wenigsten privat einen solchen Roller anschaffen, eher würden sie über Verleihsysteme genutzt. "Dann ist natürlich die Frage, ob die Bahnhöfe irgendwann komplett damit zugestellt sind."

Mehr zum Thema: Wir haben die E-Roller auf dem Buga-Gelände in Heilbronn getestet

 

 


Regeln für E-Tretroller

Seit 15. Juni sind E-Scooter, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, in Deutschland im Straßenverkehr zugelassen. Käufer müssen darauf achten, dass die Modelle eine Betriebserlaubnis aufweisen. Die Roller dürfen maximal 20 Stundenkilometer schnell sein. Zulässig sind sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Gibt es das nicht, dürfen sie auf die Fahrbahn, auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Ein Helm ist nicht vorgeschrieben, ein Führerschein nicht erforderlich. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Zwingend erforderlich ist eine Versicherung, die durch eine entsprechende Plakette am E-Scooter nachgewiesen wird. Die Police muss separat abgeschlossen werden, die Privathaftpflicht genügt nicht. Die Scooter gelten als eigenständiges Fahrzeug, können demnach auch nicht in eine bestehende Autoversicherung integriert werden.

 

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