Raser von Ludwigsburg war polizeibekannt
Der in Haft sitzende Raser von Ludwigsburg war offenbar wegen Straßenverkehrsdelikten polizeibekannt. Das bestätigte jetzt ein Sprecher des örtlichen Polizeipräsidiums auf Anfrage, Angaben zu den Delikten machte er nicht. Gegen den 32-jährigen Mann wurde mittlerweile Haftbefehl wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in zwei Fällen erlassen. Gegen einen weiteren mutmaßlichen Beteiligten, der verdächtigt wird, bei dem Rennen das zweite Auto gefahren zu sein, werde jetzt ermittelt. Laut Bild-Zeitung handelt es sich bei beiden Männern, die jeweils einen Mercedes-AMG fuhren, um Brüder. Bei dem Rennen raste ein Auto in einen Ford, der von einer Tankstelle auf die Straße einbog. Die beiden jungen Frauen, die in dem Auto saßen, verstarben noch an der Unfallstelle. 
Nach Ludwigsburger Todesfahrt: Heilbronner Richter fordert mehr Härte gegen Raser
Nachdem ein mutmaßliches illegales Autorennen in Ludwigsburg zwei Tote forderte, drängt der Heilbronner Richter und Stadtrat Alexander Lobmüller einmal mehr auf ein härteres Vorgehen gegen Raser.
Die Fälle sind spektakulär und tragisch, und sie machen fassungslos. In Ludwigsburg mussten am vergangenen Donnerstagabend zwei unbeteiligte junge Frauen sterben, weil sich zwei Männer wohl ein illegales Straßenrennen lieferten. Dabei krachte der Mercedes eines Fahrers in den Ford der beiden Frauen, der gegen einen Baum geschleudert wurde.
In Heilbronn musste im Februar 2023 ein Familienvater sterben, weil ein damals 20-Jähriger mit seinem Auto mit fast 100 Kilometern pro Stunde durch die Wollhausstraße raste. Der Türke wurde inzwischen wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt, vom Heilbronner Richter am Landgericht Alexander Lobmüller. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung des heute 21-Jährigen Revision eingelegt hat.
Heilbronner Richter Lobmüller fordert: Fahrzeuge von Rasern schneller stilllegen
Lobmüller, der auch für die CDU im Heilbronner Gemeinderat sitzt, fordert längst auch generell ein härteres Vorgehen und härtere Strafen für Raser, die seit einigen Jahren immer häufiger die Innenstädte unsicher machen. „Ich will, dass Fahrzeuge mit auffälliger Lautstärke begutachtet werden und bei auffälligen Rasern verstärkt Anordnungen von medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MTU) gibt“, betont Lobmüller.
Im ersten Fall könnten dann Fahrzeuge bei nachgewiesenen Veränderungen, die vom Besitzer vorgenommen wurden, stillgelegt werden. Rasern oder Fahrern mit aggressivem Verhalten drohte der schneller Entzug der Fahrerlaubnis. Derzeit wird eine MPU in den allermeisten Fällen aber nur wegen Alkohol- oder Drogendelikten angeordnet.
Heilbronner Richter: Polizei soll Raser-Szene auch in sozialen Netzwerke beobachten
Gleichzeitig setzt sich Lobmüller dafür ein, dass die Szene von der Polizei stärker beobachtet wird. Er denkt dabei auch an soziale Netzwerke und Medien, in denen vielfach illegale Autorennen gepostet werden. Auch die Einrichtung von Plattformen auf denen Beobachter illegale Straßenrennen oder Poser-Aktionen einstellen können, hält der Richter für möglich. „Man muss hier neue Wege gehen, um die Problematik in der Griff zu kriegen“, ist Lobmüller überzeugt. Schon im August 2024 hat er deshalb einen Antrag im Gemeinderat gestellt, in dem von der Stadt schärfere präventive Maßnahmen gefordert werden.
In ihrer Antwort verweist die Verwaltung darauf, dass Stadt, Landratsamt und das Polizeipräsidium Heilbronn konkrete Maßnahmen in einer speziellen Arbeitsgruppe abstimmen. „Eine zeitnahe Ahndung von festgestellten Verstößen hat dabei Priorität“, schreibt die Verwaltung. Die im CDU-Antrag mit Blick auf Raser angeregte Kompetenzerweiterung des kommunalen Ordnungsdienstes lehnt das Ordnungsamt mit Verweis auf eine fehlende Zustimmung des Regierungspräsidiums ab. Eine Recherche im Netz bezeichnet die Verwaltung als „unverhältnismäßig“.
Polizeipräsidium Heilbronn verweist auf Konzept gegen Poser und Raser
Das Polizeipräsidium Heilbronn verweist auf das Konzept Poser und Raser (PuR), das im vergangenen Jahr erarbeitet wurde. „Wir legen seit geraumer Zeit ein besonderes Augenmerk auf den Phänomenbereich PuR“, versichert Pressesprecher Marcel Dominke. Ziel dieser Konzeption sei insbesondere die Aufrechterhaltung der Sicherheit im Straßenverkehr und der Schutz unbeteiligter Verkehrsteilnehmer.
„Hierzu gehören wiederkehrende Kontrollmaßnahmen, die sowohl den technischen Zustand der Fahrzeuge, die Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuglenker sowie Geschwindigkeitskontrollen an neuralgischen Messpunkten beinhalten.“ Die dabei erlangten Daten, die über straf- und polizeirechtliche Maßnahmen hinausgingen, würden aufbereitet und an die Zulassungs- und Führerscheinbehörden weitergeleitet. Stilllegungen von Fahrzeugen und MPU müssten dann von der Führerscheinstelle als Fahrerlaubnisbehörde ausgehen.



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