Exfreundin misshandelt und durch Künzelsau gezerrt: Mann zu hoher Haftstrafe verurteilt
Mehrfach hatte der Angeklagte zwischen Mai und Juni 2025 seine Exfreundin in Neckarsulm und Künzelsau brutal verprügelt: Das Heilbronner Landgericht hat den 29-Jährigen zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. „Was sich da zugetragen hat, ist erschütternd“, sagte der Richter.
Mit der Höhe der Haftstrafe folgte die erste Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn der Forderung von Staatsanwalt Sven Güttner. Die Richter verurteilten den Angeklagten zu zwölf Jahren Gefängnis. Von der rechtlichen Einordnung dessen, was der Angeklagte am 8. Mai 2025 seiner Exfreundin zunächst in deren Neckarsulmer Wohnung und vom 15. bis 17. Juni 2025 mitten in Künzelsau antat, wich die Kammer aber in allen Punkten von der Würdigung der Staatsanwaltschaft ab.
Mann verprügelte Exfreundin mehrfach brutal: Urteil bei Prozess in Heilbronn gefallen
Gefährliche Körperverletzung statt versuchter Mord sowie Geiselnahme statt Freiheitsberaubung. „Ohne die Tat verharmlosen zu wollen: Einen Tötungsvorsatz können wir nicht zweifelsfrei nachweisen“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Liebisch in der Urteilsbegründung.
Bei der angeklagten Freiheitsberaubung wollte es die Kammer nicht belassen. Dass der Angeklagte seine Exfreundin am 15. Juni aus einem Frauenhaus entführt und bis in die Morgenstunden des 17. Juni mitten in Künzelsau mit massiver Gewalt zurichtete, erfülle den Straftatbestand einer Geiselnahme.
Dabei war sie zeitweise nur mit einem Slip bekleidet. Ihre Kleidung musste sie noch auf dem Gelände des Frauenhauses ausziehen. „Oder sie wurde ihr vom Leib gerissen“, sagte Liebisch.
Blutspur durch Künzelsau spiegelt brutale Misshandlung des Opfer wider
Aufgrund der Erinnerungslücken des Opfers konnte das Gericht den exakt genauen Ablauf nicht rekonstruieren. Die Blutspuren, die die Polizei vor dem Frauenhaus und verteilt durch die Stadt Künzelsau gefunden hatte, sowie die Verletzungen des Opfers spiegelten den Tatverlauf aber ausreichend klar wider. Zuletzt hatte sich der Angeklagte mit seiner Exfreundin in einem Künzelsauer Gartenhaus versteckt. Von dort konnte die Geschädigte flüchten und Hilfe holen, als ihr Peiniger eingeschlafen war. „Danke demjenigen, der ihr die Türe geöffnet hat“, sagte Liebisch.
Aus Sicht der Richter sei das Ziel des Täters gewesen, mit brutaler Gewalt die Kontrolle über seine Exfreundin zu bekommen und ihr seinen Willen aufzuzwingen. Nämlich, dass sie zu ihm zurückkommt. „Auch das spricht gegen einen Tötungsvorsatz“, so Liebisch.
Die Beziehung zwischen dem Täter und dem Opfer war von Anfang an von Gewalt geprägt. Die Geschädigte hat sich in der Folge dem Deutsch-Algerier so weit untergeordnet, dass sie am Ende unter anderem ihre Arbeit aufgab, kaum mehr sozialen Kontakt hatte und eine Burka trug.
Angeklagter hat Exfreundin krankenhausreif geprügelt und Zigarette auf ihr ausgedrückt
Am 8. Mai 2025 floh sie schließlich nach einem Krankenhausaufenthalt in ein Frauenhaus. Nach Überzeugung des Gerichts verprügelte der Angeklagte seine Exfreundin an diesem Tag in zwei Etappen über Stunden hinweg mit der Hand und der Faust. Darüber hinaus hat er sie mit einem Staubsaugerrohr geschlagen, eine schwere Taschenlampe nach ihr geworfen, sie gewürgt und eine brennende Zigarette auf ihr ausgedrückt. „Ihre Mutter und ihr Onkel haben sie damals aus der Wohnung gerettet“, so Liebisch.
Dass die Geschädigte die Beziehung beendet hatte, wollte der Angeklagte nach Auffassung des Gerichts nicht akzeptieren. Womöglich, so der Vorsitzende Richter, weil er ohne seine Exfreundin obdachlos war und kein Geld hatte. Auch zu seinen Eltern konnte er nicht zurück. Sie hatten ihn vor die Türe gesetzt und ihm Essen und frische Wäsche auf eine Bank vor dem Haus gelegt, wo er es sich abholen konnte. „Allein das spricht Bände“, sagte Liebisch.
Vorsitzender Richter: Was sich da zugetragen hat, ist erschütternd
„Was sich da zugetragen hat, ist erschütternd“, sagte Liebisch. Damit meinte der Richter auch die psychischen und körperliche Folgen, unter denen die Geschädigte ihr Leben lang leiden wird. Sie hat aufgrund der Verletzungen der Augen eine Sichtfeldeinschränkung, Erinnerungslücken, Wortfindungsstörungen, Narben im Gesicht, lebt im Zeugenschutzprogramm und traut sich kaum mehr auf die Straße. Als Folge der Hirnblutung leidet sich mittlerweile auch an epileptischen Anfällen.
Der Angeklagte hat die Vorwürfe vom ersten Prozesstag an eingeräumt. Er machte allerdings seine Alkoholsucht dafür verantwortlich. Mehrfach ist er bereits unter anderem wegen Körperverletzung vorbestraft. Auch da war offenbar Alkohol im Spiel. Die Kammer folgte deshalb der Empfehlung des psychiatrischen Sachverständigen Matthias Michel sowie dem Plädoyer des Verteidigers Christoph Wingerter und ordnete auch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die Therapie dort kann der Verurteilte allerdings frühestens nach der Verbüßung von sechs Jahren Haft antreten, so Richter Martin Liebisch.
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