Gerichtsmediziner zur Misshandlung in Künzelsau: Opfer schwebte in Lebensgefahr
Ein 29 Jahre alter Angeklagter soll seine Exfreundin aus einem Frauenhaus entführt und anderthalb Tage lang in Künzelsau schwer misshandelt haben. Donnerstag haben zwei Sachverständige im Heilbronner Landgericht ihre Gutachten vorgestellt.
„Massive körperliche Misshandlung über einen längeren Zeitraum.“ Der Tübinger Gerichtsmediziner Professor Frank Wehner ließ in seinem Gutachten vor der ersten Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts am Donnerstag keinen Zweifel aufkommen: Die Wucht der Schläge, die der Angeklagte zwischen dem 15. und dem 17. Juni 2025 seiner Exfreundin verpasste, waren lebensgefährlich.
Die Bilder aus dem Krankenhaus, in dem die Geschädigte nach ihrer Flucht aus einem verlassenen Gartenhaus in Künzelsau behandelt wurde, zeugen von der regelrechten Prügelorgie der vorangegangen anderthalb Tage. Knapp 20 Minuten benötige Wehner, um allein auf die einzelnen Verletzungen der Frau einzugehen.
Prozess am Landgericht Heilbronn:Vielzahl schwerer Verletzungen sind Folgen massiver stumpfer Gewalteinwirkung
Eine Vielzahl großer Hämatome, Schwellungen und Schürfwunden, die sie im Gesicht, auf dem ganzen Körper sowie auf Armen und Beinen hatte, seien das Ergebnis massiver stumpfer Gewalteinwirkung zum genannten Tatzeitraum, so der Sachverständige.

Lebensgefährlich sei eine traumatische Blutung im Gehirn der Frau gewesen, die Wehner auf massive Schläge gegen den Kopf zurückführte. Die Verletzungen am Hals könnten zudem von einem Würgen stammen. Bei ihrer Untersuchung habe die Geschädigte dem Gerichtsmediziner gesagt, sie sei deswegen bewusstlos gewesen. Was wiederum zu einem Sauerstoffmangel im Gehirn führe, so der Sachverständige. Auch das sei lebensgefährlich, sagte Wehner.
Staatsanwalt Sven Güttner wirft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor. In einem der vorangegangenen Verhandlungstage hatte der Vorsitzende Richter Martin Liebisch bereits darauf hingewiesen, dass statt einer Freiheitsberaubung auch eine Verurteilung wegen Geiselnahme infrage kommen könnte.
Versuchter Mord in Künzelsau: Psychiatrischer Sachverständiger hält Angeklagten für uneingeschränkt schuldfähig
Der psychiatrische Sachverständige und Ärztlicher Direktor am Klinikum am Weissenhof in Weinsberg, Dr. Matthias Michel, bestätigte dem Angeklagten zwar eine Suchtproblematik bei Alkohol und Cannabis. Einen Hinweis auf eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit oder eine verminderte Unrechtseinsicht habe er aber zum Tatzeitraum zwischen dem 15. und 17. Juni 2025 nicht. Aus Sicht des Psychiaters war der Angeklagte demnach uneingeschränkt schuldfähig.
Das gelte auch für die mutmaßliche Misshandlung der Exfreundin am 8. Mai 2025 in deren Neckarsulmer Wohnung. Bereits damals soll der Angeklagte seine Exfreundin über einen längeren Zeitraum hinweg verprügelt und bis zur Ohnmacht gewürgt haben. Auch hier habe der Psychiater keinerlei Anknüpfungspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit.
Opfer leidet bis heute psychisch und physisch an den Folgen der Misshandlung
Dennoch empfahl Michel eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Paragraf 64 des Strafprozessbuches. Zumal ein Hang zum Alkohol und zu Cannabis eindeutig diagnostiziert werden könne. Ohne eine mehrjährige Suchttherapie sei die Prognose für den Angeklagten negativ. Weitere Straftaten seien zu erwarten.
Die Geschädigte leidet bis heute unter den Folgen der mutmaßlichen Misshandlung. Unter anderem habe sie Narben im Gesicht, eine Einschränkung des Sichtfeldes am rechten Auge, Erinnerungslücken und Schwierigkeiten bei der Wortfindung. Anfang dieser Woche musste die Geschädigte zudem wegen eines epileptischen Anfalls auf die Intensivstation. Das sagte Tanja Haberzettl-Prach, Anwältin der Exfreundin des Angeklagten, die in dem Prozess auch Nebenklägerin ist.
Für Gerichtsmediziner Wehner ließe sich auch das mit der Traumatisierung des Gehirns in Verbindung bringen. Seine Prognose: „Eine vollständige Genesung und eine Rückbildung der Schäden ist nicht zu erwarten.“
Aus dem Frauenhaus entführt und anderthalb Tage lang misshandelt
Seit Ende Januar muss sich der 29 Jahre alte und mehrfach vorbestrafte Angeklagte vor dem Heilbronner Landgericht verantworten. Er soll seine Exfreundin am 8. Mai 2025 in deren Neckarsulmer Wohnung schwer verprügelt haben. Die Geschädigte sei daraufhin nach einem Krankenhausaufenthalt in das Frauenhaus in Künzelsau geflohen.
Dort habe der Angeklagte sie am 15. Juni 2025 entführt und sie halb nackt durch Künzelsau gezerrt. In den Morgenstunden des 17. Juni 2025 ist der Geschädigten offenbar die Flucht aus einem leerstehenden Gartenhaus in Künzelsau gelungen. Auf dem Weg vom Frauenhaus ins Gartenhaus soll der Angeklagte seine Exfreundin anderthalb Tage schwer misshandelt haben.
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