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Staatsanwalt nach Misshandlung in Künzelsau: Täter sprach Exfreundin Lebensrecht ab

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Im Heilbronner Prozess gegen einen 29 Jahre alten Deutsch-Algerier unter anderem wegen versuchten Mordes an seiner Exfreundin in Künzelsau wurden am Freitag die Plädoyers gehalten. Ankläger und Verteidiger sprachen von einer grausamen Tat.

Für Staatsanwalt Sven Güttner gibt es keinen Zweifel: Der Angeklagte wollte seine Exfreundin im Zeitraum vom 15. und 17. Juni 2025 aus niederen Beweggründen töten. Zudem habe er das Opfer bereits am 8. Mai 2025 in dessen Neckarsulmer Wohnung krankenhausreif geprügelt. In seinem Plädoyer vor der ersten Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts forderte Güttner am Freitag eine Gesamtstrafe von zwölf Jahren Gefängnis unter anderem wegen versuchten Mordes, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung.

Das Motiv ist aus Sicht des Staatsanwalts klar: Der Angeklagte habe aus Eifersucht gehandelt und weil er befürchtet habe, die Kontrolle über seine Exfreundin zu verlieren. Nachdem sie sich ihm über einen längeren Zeitraum untergeordnet habe. Dabei habe sie ihre Arbeit aufgegeben, ihre sozialen Kontakte so gut wie abgebrochen und am Ende sogar eine Burka getragen. Im Gegenzug habe er sie verprügelt, wenn das Essen nicht pünktlich auf dem Tisch stand.

Im Prozess gegen einen 29 Jahre alten Mann unter anderem wegen versuchten Mordes haben Ankläger und Verteidiger ihre Plädoyers gehalten.
Im Prozess gegen einen 29 Jahre alten Mann unter anderem wegen versuchten Mordes haben Ankläger und Verteidiger ihre Plädoyers gehalten.  Foto: Berger, Mario

Prozess am Landgericht Heilbronn: Angeklagter hat Exfreundin im geschützten Raum des Frauenhauses überfallen

Nach den massiven Schlägen am 8. Mai sei es ihr zu viel geworden. Sie sei ins Frauenhaus geflüchtet und habe die Beziehung beendet. Deshalb habe der Angeklagte die Geschädigte am 15. Juni in diesem geschützten Raum überfallen. „Das hätte nicht passieren dürfen“, merkte der Staatsanwalt an.

Aber bereits dort habe er mit so einer Wucht zugeschlagen, dass das Blut bis an das rund 2,20 Meter hohe Dachgebälk eines Unterstandes gespritzt sei. Darüber hinaus habe er sie gedemütigt. Sie habe sich dort bis auf die Unterhose ausziehen müssen.

Bewiesen ist für den Staatsanwalt auch, dass der Angeklagte das Opfer danach durch Künzelsau gezerrt und immer wieder massiv auf die Frau eingeschlagen hat. Davon zeugten nicht nur die Blutspuren an verschiedenen Orten in der Stadt. Vielmehr zeigten auch die Bilder vom Opfer im Krankenhaus, dass es kaum eine Körperregion gab, die nicht getroffen wurde. „Es müssen Dutzende Schläge gewesen sein“, sagte Güttner.

Anwältin des Opfers: Fotos im Krankenhaus haben mich erschaudern lassen

Die anwaltliche Vertreterin der Geschädigten, die im Prozess auch Nebenklägerin ist, sprach von einem „Martyrium“, das ihre Mandantin erlitten habe. „Die Fotos haben mich erschaudern lassen“, sagte Tanja Haberzettl-Prach. Sie habe sich gefragt, wie ein derart geschundener Körper so etwas überleben könne. „Ich verstehe nicht, wie man 30 Stunden lang auf eine kleine, zierliche Frau einschlagen kann.“

Auch Tanja Haberzettl-Prach geht von versuchtem Mord aus. „Das Leben der Geschädigten hing an einem seidenen Faden.“ An den Folgen der Tat werde ihre Mandantin ein Leben lang leiden. Sie habe ein eingeschränktes Sichtfeld an beiden Augen, leide unter Kopfschmerzen, habe Erinnerungslücken und Wortfindungsprobleme, Schlafstörungen und Panikattacken. Zuletzt habe sie infolge der erlittenen Hirnblutung einen epileptischen Anfall gehabt. Die zurückgebliebenen Narben im Gesicht erinnerten sie jeden Tag ein Leben lang an diese Tat.

Verteidiger des Angeklagten sprach von einer unverzeihlichen Tat

Auch der Verteidiger des Angeklagten, Christoph Wingerter, sprach von einer unverzeihlichen Tat, die massiv zu bestrafen sei. „Sonst braucht man keine Gerichte mehr“, so Wingerter. Eine Tötungsabsicht könne er aber nicht erkennen. Hätte der Angeklagte die Geschädigte umbringen wollen, hätte er dafür genug Zeit gehabt. Der Verteidiger plädierte deshalb unter anderem wegen schwerer Körperverletzung auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von unter acht Jahren.

Zudem solle die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt nach Paragraf 64 des Strafgesetzbuches angeordnet werden. Nur so könne der von Alkohol und Cannabis abhängige Angeklagte nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe ein Mitglied der Gesellschaft werden.

Der Vorsitzende Richter der ersten Schwurgerichtskammer, Martin Liebisch, kündigte das Urteil für Freitag, 13. März, an.




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