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Vorwurf Polizeigewalt: Neue Verhandlung über Einsatz am Heilbronner Shoppinghaus

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Das Amtsgericht Heilbronn hat im Juni zwei Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft gibt sich damit nicht zufrieden und lässt den Fall möglicher Polizeigewalt völlig neu bewerten. 


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Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat sich entschieden, den Fall einer möglichen Polizeigewalt erneut aufzurollen. Das Amtsgericht hatte im Juni zwei Polizisten vom Heilbronner Präsidium von dem Vorwurf freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft dagegen forderte zehn und sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Sie legte gegen das Urteil Berufung ein.

Nach Freispruch vor Heilbronner Amtsgericht: Erneute Verhandlung wegen möglicher Polizeigewalt

Auf der einen Seite die Forderung nach einer Haftstrafe, auf der anderen Seite ein Freispruch, wie von der Verteidigung gefordert. Es kommt nicht so oft vor, dass Ankläger und Richter in der Einschätzung eines Sachverhalts so weit auseinanderliegen. Die Staatsanwaltschaft möchte die vorliegenden Tatsachen zum Einsatz am Shoppinghaus neu bewerten lassen, erklärt Pressesprecherin Mareike Hafendörfer. In einer neuen Verhandlung vorm Landgericht sollen wieder die Zeugen gehört werden, außerdem liegen Videoaufzeichnungen von dem Geschehen vor. Möglich ist es, neue Beweise vorzulegen. Wann der Prozess startet, ist noch unbekannt. 


Die Staatsanwaltschaft klagte die 37 und 35 Jahre alten Polizisten wegen Körperverletzung im Amt an. Sie sollen im Jahr 2022 an einem frühen Samstagmorgen während eines Einsatzes im Shoppinghaus einen Passanten zu Boden gerungen und ihn verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft stuft das Vorgehen der Polizisten gegenüber einem Zeugen als unverhältnismäßig ein. Es gebe dafür keine Rechtsgrundlage, hatte sie im Prozess vor dem Amtsgericht angegeben.

Einsatz am Heilbronner Shoppinghaus: So soll die Polizei gehandelt haben

Die Verteidiger der Polizisten argumentieren dagegen, der Mann sei durch sein aggressives Verhalten negativ aufgefallen. Er soll die mehrfachen Aufforderungen der Polizei, den Personalausweis zu zeigen und sich vom Tatort fernzuhalten, ignoriert haben. Er sei als Störer in Erscheinung getreten, habe provoziert und die Arbeit der Polizei massiv behindert.

Rechtsanwalt Michael Binnig, der einen der Polizisten vertritt, sagt, die Richterin des Amtsgerichts habe den Sachverhalt richtig gewürdigt. Er sei zuversichtlich, dass auch das Landgericht diese „richtige“ Rechtsauffassung bestätige. Binnig und Rechtsanwalt Tobias Göbel hatten während des ersten Prozesses mit scharfen Worten die Anklageerhebung gegen ihre Mandanten kritisiert.  

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