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Untypische Werbeflächen
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Überall Paulaner-Werbung an Verteilerkästen in Heilbronn: Was zulässig ist – und was nicht

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An Verteilerkästen in der Heilbronner Bahnhofsvorstadt kleben Plakate, die auf die neue Paulaner Limo orange hinweisen. Ist dies überhaupt zulässig? 


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Graue Kästen gehören zu jedem Stadtbild, zur Schönheit im öffentlichen Raum tragen sie nicht gerade bei. Kein Wunder, dass Künstler Stromkästen bereits verschönert haben.

An einigen ihrer grauen Verwandten, den Kästen von Telekom und Post, prangen seit einiger Zeit auffällige Werbeplakate. Zu sehen mehrfach in der Heilbronner Bahnhofsvorstadt. Sie weisen auf die Paulaner Limo orange hin, die der Getränkehersteller in diesem Jahr auf den Markt gebracht hat. Graue Kästen als Werbeflächen? Das erscheint untypisch – und das hat seinen Grund. 

Ungewöhnliche Werbung für Paulaner Limo orange in Heilbronn

Im Zuge des Glasfaserausbaus entstehen gerade bundesweit neue Verteilerkästen. "Die Flächen werden inhaltlich für Eigenwerbung zu unserem Netzausbau, aber auch für Fremd-, Hinweis- und Kulturwerbung genutzt", sagt eine Sprecherin der Telekom. Bei der Vermarktung arbeite man mit zwei Firmen zusammen, die "bei der werblichen Umsetzung auf stadtgestalterische Vorgaben" achten. "Die Werbeträger bedürfen keiner Sondernutzungsgenehmigung." 

Verteilerkasten in der Achtungstraße: Ein Paulaner-Plakat fehlt bereits.
Verteilerkasten in der Achtungstraße: Ein Paulaner-Plakat fehlt bereits.  Foto: Wieland, Tobias

Ein Paulaner-Pressesprecher teilt mit: "Es handelt sich um offizielle Plakatflächen, die gemietet werden können wie eine Litfaßsäule oder eine Werbetafel." In der Kampagne zur Markteinführung des Getränks "haben wir in ausgewählten Städten in Süddeutschland verschiedene kleinere Flächen mit unseren Plakaten beklebt – Heilbronn ist eine davon". Vor allem "im urbanen Umfeld" wolle man auf die neue Limonade aufmerksam machen. 

Paulaner-Werbung an grauen Kästen in Heilbronn: Das sagt die Stadtverwaltung

Doch die "stadtgestalterischen Vorgaben" werden im Heilbronner Fall offenbar nicht beachtet. Zumindest widerspricht die Werbung der seit 2021 geltenden Plakatierungsrichtlinie der Stadt Heilbronn, die auch Vorgaben für Wahlplakate macht. Der Richtlinie zufolge ist "Werbung an technischen Einrichtungen und Verkehrseinrichtungen grundsätzlich nicht zulässig".

Diese vom Gemeinderat beschlossenen Gestaltungsvorgaben schließen "Werbung an den Verteilerkästen aus", teilt die Pressestelle der Stadt Heilbronn weiter mit. "Die Plakate an den Verteilerkästen sind daher nicht erlaubnisfähig und nicht erwünscht." Ausnahmen seien Aufkleber mit Informationen zur Wartung oder zur Störungsbeseitigung in Postkartengröße. 

Markteinführung von Paulaner Limo orange – Werbung in Heilbronn

Strom-Verteilerschränke der Zeag sind in der Bahnhofsvorstadt übrigens nicht mit Paulaner-Werbung versehen. Pressesprecherin Anja Leipold teilt mit, dass Zeag-Kästen oder Trafostationen "ausschließlich mit eigenen Motiven" ausgestattet werden, "da wir sie als Werbeflächen mit einer guten Verteilung in unserem Versorgungsgebiet schätzen". Diese Flächen für externe Werbemaßnahmen zu öffnen, "ist derzeit nicht geplant". 

Ob mit oder ohne Werbung – die neue Limonade scheint anzukommen. Zumindest heißt es seitens Paulaner, dass man mit der Markteinführung sehr zufrieden sei. "Unsere Erwartungen wurden übertroffen." 


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