Babymord-Prozess: Psychiater attestiert Angeklagter volle Schuldfähigkeit
Im Babymord-Prozess vor dem Heilbronner Landgericht hat sich die Angeklagte am Donnerstag erneut zu Wort gemeldet. Demnach sei sie mit ihrem Leben "vollkommen überfordert" gewesen.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Mord. Erste Staatsanwältin Sara Oeß sprach von einem "unbedingtem Vernichtungswille" der Angeklagten. Um ihren Lebensstil aufrecht zu erhalten und beruflich Fuß fassen zu können. Zum Tatzeitpunkt am 12. September vergangenen Jahres hat der psychologische Gutachter bei der Angeklagten keinerlei Anhaltspunkte festgestellt, die auf eine verminderte Schuldfähigkeit hinweisen. Das sagte der Psychiater am Donnerstag vor der Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts. Dessen Vorsitzender Richter Martin Liebisch erteilte dennoch den rechtlichen Hinweis, dass bei der Würdigung der Tat statt Mord auch Totschlag infrage kommen könnte.
Hat die zur Tatzeit 27 Jahre alte Angeklagte bis zum Zeitpunkt der Geburt wirklich nicht gewusst, dass sie schwanger ist? Der psychologische Sachverständige Dr. Matthias Michel hält für möglich, dass sie die Schwangerschaft verdrängt hat. Der Ärztliche Direktor des Klinikums am Weissenhof in Weinsberg spricht dabei von einer sogenannten "abgewehrten Schwangerschaft".
Babymord-Prozess in Heilbronn: Schwangerschaft verdrängt?
In der Fachliteratur gebe es dafür Beispiele, dass betroffene Frauen zwar "eine gewisse Ahnung haben, dass sie schwanger sind". Sie wollen diese aber im weiteren Verlauf offenbar nicht wahrhaben, sondern verdrängen sie. "Die Überzeugung, nicht schwanger sein zu wollen, könnte sogar die Wahrnehmung beeinflussen", so Michel. Auf diese Weise entstehe keine Mutter-Kind-Beziehung während der Schwangerschaft. Während und unmittelbar nach der Geburt stelle sich bei diesen Frauen dann ein Zustand der Ratlosigkeit ein. Michel bezeichnet eine Geburt als Zäsur für diese Frauen. Schwangerschaft und Geburt seien jetzt konkret.
In dieser neuen Situation musste die Angeklagte demnach neue Entscheidungen treffen, die sich von denen während ihrer abgewehrten Schwangerschaft unterscheiden. Immerhin: "Das Kind wurde abgenabelt und in ein Handtuch gewickelt", so Michel über den Lauffener Fall. Darüber hinaus habe die Angeklagte nach eigenen Angaben bei dem Baby nach Lebenszeichen gesucht.
Angeklagte im Babymord-Prozess wird durch Chats schwer belastet
Dafür sprechen auch die schwer belastenden Chat-Nachrichten, die die Angeklagte nach der Tat im Krankenwagen auf dem Weg ins Klinikum am Gesundbrunnen per Handy an ihren Bruder geschrieben hat. Darin forderte sie ihn auf, das auf dem begrünten Tiefgaragendach liegende Kind in Müllsäcke zu stecken und wegzuschmeißen. Auf die Frage des Bruders, ob sie schwanger sei, antwortete die Beschuldigte zuerst mit "Nein". Wenig später mit "Nicht mehr".
Verteidiger Malte Höch will offenbar dennoch auf einen minderschweren Fall von Totschlag hinaus. Sein Argument: die von Michel ins Spiel gebrachte Zäsur habe es nicht gegeben. Der Anwalt kündigte deshalb einen Beweisantrag an, der Michels These widerlegen soll. Erste Staatsanwältin Sara Oeß sieht für den Fall, dass das Gericht kein Mordurteil sprechen sollte, einen "besonders schweren Fall von Totschlag".
Babymord-Prozess: Angeklagte aus Lauffen sei seit langem völlig überfordert
Bei der Verhandlung am Donnerstag bekräftigte die Angeklagte noch einmal, dass wenige Tage vor der Geburt ihre Periode eingesetzt habe. Und sie darüber hinaus wegen der Verhütung sicher gewesen sei, gar nicht schwanger werden zu können. Insgesamt sei sie lange vor der Geburt "vollkommen überfordert" gewesen.
Der zeitlich befristete Job bei Porsche, der Abschluss des Masterstudiums in Wirtschaftsrecht, ehrenamtliche Tätigkeit und die Beziehung zu ihren Freund: "Ich habe mir zu viel zugemutet", sagte die Angeklagte, die offenbar nach dem Scheitern im Jura-Studium Versagensängste plagten. Während dieser Zeit hat sie dennoch mehrmals im Internet Seiten aufgerufen, die sich unter anderem um das Thema Schwangerschaft drehen. Das ergab die Auswertung des Handys der Angeklagten durch die Polizei.
Mord am eigenen Baby: Der juristische Fachbegriff lautet Neonatizid
Die Tötung eines Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt heißt im juristischen Fachjargon Neonatizid. Nach deutschem Recht werden Neonatizide als Totschlag eingestuft. Treten niedere Beweggründe wie Habgier oder Eigensucht auf, kann die Tötung eines Neugeborenen auch als Mord eingestuft werden. Bis 1998 ging die deutsche Rechtsprechung bei der Tötung eines unehelichen Neugeborenen durch die Mutter von einem verminderten Unrecht aus. Hintergrund dafür war der Jahrhunderte lange gesellschaftliche Druck auf ledige Mütter. Mit der Rechtsreform 1998 wurde diese Vorschrift als nicht mehr zeitgemäß eingestuft und abgeschafft.
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