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Heilbronner Landgericht
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Erschütternde Details im Babymord-Prozess: Bruder sollte Säugling wegwerfen

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Im Babymord-Prozess vor dem Heilbronner Landgericht brach die Angeklagte aus Lauffen mehrfach in Tränen aus. Der Vater des toten Kindes zeigte sich geschockt. Der Bruder will sich an Details nicht erinnern. 

Die 33 Jahre alte Lauffenerin soll ihr neugeborenes ihr Baby aus dem Fenster geworfen haben. Dafür muss sich sie vor dem Landgericht wegen Mordes verantworten
Die 33 Jahre alte Lauffenerin soll ihr neugeborenes ihr Baby aus dem Fenster geworfen haben. Dafür muss sich sie vor dem Landgericht wegen Mordes verantworten  Foto: Berger, Mario

Im Babymord-Prozess vor dem Heilbronner Landgericht haben am Montag unter anderem der Bruder und der ehemalige Lebensgefährte der Angeklagten ausgesagt. Die 33 Jahre alte Beschuldigte soll laut Staatsanwaltschaft am 12. September 2023 in der Wohnung ihrer Eltern in Lauffen am Neckar allein ein Kind zur Welt gebracht und aus dem Fenster geworfen haben. Die Anklage lautet auf Mord.

Die Angeklagte hatte an einem vorangegangenen Prozesstag ausgesagt, sie habe das Kind versehentlich aus dem Fenster fallen lassen. Aus ihrer Sicht sei das Kind bei der Geburt schon tot gewesen. Wie die Familie der Beschuldigten rund acht Monate danach die Tat beurteilt? „Bei dieser Frage mache ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch", sagte der Bruder der Angeklagten.

Im Heilbronner Babymord-Prozess: Bruder der Angeklagten will sich an vieles nicht erinnern

Alle anderen Fragen rund um die Geschehnisse am frühen Morgen des 12. September vergangenen Jahres beantwortete der 20 Jahre alte Bruder bei der Verhandlung am Montag. An vieles könne er sich nicht mehr genau erinnern. Er habe unter Schock gestanden. 

Von einem Schrei seiner Mutter sei er aufgewacht. Darauf sei er aufgestanden und habe im Bad Blut gesehen. Die Mutter habe mit seiner Schwester im Bad gestanden. Die Schwester sei unbekleidet gewesen. Ob sie gesessen, gelegen oder gestanden sei, könne er nicht mehr sagen. Seine Mutter habe ihm gesagt, er solle in sein Zimmer gehen, was er dann auch gemacht habe. „Ich habe nichts von dem mitbekommen, was vorgefallen ist", sagte der Zeuge.

Angeklagte schreibt ihrem Bruder aus dem Krankenwagen eine Nachricht

Inzwischen sei der Notarzt gekommen. Die Schwester sei mit dem Krankenwagen in das SLK-Klinikum am Gesundbrunnen in Heilbronn gebracht worden. Auf der Fahrt dorthin schrieb die Angeklagte mit ihrem Handy nicht nur ihren Kollegen bei Porsche, dass sie innere Blutungen habe und deshalb nicht zur Arbeit kommen könne.

Auch ihr Bruder erhielt eine Nachricht. Unter dem Fenster liege etwas, das er wegmachen solle, habe die Nachricht geheißen. Als er hinunterging und den Säugling gesehen habe, sei er zutiefst erschrocken.

Er sei vor Schreck nach hinten gefallen und erst einmal weggerannt. Um später mit einer braunen Decke wiederzukommen und das Baby eingewickelt in die Wohnung im dritten Obergeschoss hochzutragen.

Angeklagte soll ihren Bruder aufgefordert haben, das Baby in den Müll zu werfen

Ob das Kind zu diesem Zeitpunkt noch gelebt habe, könne er nicht sagen. Darum habe er sich nicht gekümmert. „Ich stand unter Schock", sagte der 20-jährige Student im Zeugenstand. Sehr zum Unverständnis der Ersten Staatsanwältin Sara Oeß.

„Sie haben das Kind genommen wie Müll und es nach oben gebracht", sagte die Anklagevertreterin. Diese Formulierung fand der Verteidiger der Angeklagten, Malte Höch, zwar „höchst unangemessen“. Tatsächlich bezog sich der Satz der Staatsanwältin aber auf den Inhalt der Nachricht, den die Angeklagte ihrem Bruder vom Krankenwagen aus per Handy geschrieben hatte.

Dabei soll unter anderem die Rede davon gewesen sein, dass er das, was unter dem Schlafzimmerfenster auf dem Dach der Tiefgarage liegt, in den Müll bringen solle. Der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer sagte zudem, dass der Bruder laut Nachricht sogar eine Mülltüte habe mit nach unten nehmen sollen.

Bruder soll Nachrichten gelöscht haben – vor Gericht weiß der Angehörige nichts mehr davon

Daran wollte sich der Zeuge nicht mehr erinnern. Auch nicht daran, dass er offenbar Teile der Kommunikation mit seiner Schwester auf dem Handy gelöscht hatte, bevor er sein Telefon später den eingetroffenen Polizeibeamten zeigte. Sollte die Beweisaufnahme am Ende ergeben, dass die Angeklagte ihr Baby tatsächlich ermordet hat und anschließend ihren Bruder aufforderte, das Baby in den Müll zu werfen, hätte sie ihn aufgefordert, die Straftat zu vertuschen. 

Angeklagte bestritt Schwangerschaft sogar im Krankenhaus

Ihr kleiner Bruder war offenbar der einzige, den sie ins Vertrauen gezogen hat. "Bist du schwanger?", soll er sie per Handynachricht gefragt haben. Antwort soll "Nein" gewesen sein. Auf die Frage "Sondern?", soll sie "Nicht mehr" geantwortet haben. Trotzdem habe er nicht nicht damit gerechnet, einen toten Säugling unter dem Schlafzimmerfenster zu finden.

Allen anderen gegenüber hatte sie offenbar ihre Schwangerschaft verschwiegen. Selbst dem Notarzt und dem behandelnden Arzt im Gesundbrunnen. Laut Malte Höch habe sie ja selbst nicht einmal gewusst, dass sie schwanger sei.

Vater des toten Säuglings soll nichts von der Schwangerschaft gewusst haben

Auch der damalige Lebensgefährte der Angeklagten wusste bis zuletzt nichts von der Schwangerschaft seiner Freundin. Als er vom Vater der Beschuldigten am Tag später aufgefordert worden sei, in den Gesundbrunnen zu kommen, habe die Angeklagte ihm von dem Vorfall berichtet.

Davon, dass sie überraschend ein Kind auf der Toilette zur Welt gebracht habe, dass kein Lebenszeichen von sich gegeben habe. In dieser Stresssituation sei sie zum Fenster gegangen, um Luft zu kriegen. Das Kind habe sie in ein Handtuch gewickelt an ihre Brust gehalten. Als ihr Vater ins Zimmer gekommen sei, um zu fragen, ob alles in Ordnung sei, habe sie das Kind vor Schreck fallen lassen. So habe die Angeklagte es ihm erzählt.

Mit dem 32 Jahre alten Facharbeiter für Produktion und Logistik hatte die Angeklagte bereits seit Herbst 2019 eine Beziehung. Ihren Eltern hat die Beschuldigte, die einen befristeten Vertrag in der Rechtsabteilung bei Porsche hatte und im September 2023 einen Masterstudiengang aufnehmen wollte, den Lebensgefährten erst wenige Wochen vor der Geburt vorgestellt. "Vielleicht hat sie sich nicht 100 Prozent in der Beziehung gesehen", sagte er.

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