Sexuellen Missbrauch in Kitas verhindern: Stadt Heilbronn erklärt Schutzkonzepte
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Ein Erzieher einer Ilsfelder Kita ist des sexuellen Missbrauchs angeklagt – ein Alptraum für Eltern. Eine Sprecherin der Stadt Heilbronn erklärt, welche Schutzkonzepte in ihren Einrichtungen gelten.
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Es ist wohl mit der größte Alptraum, den sich Eltern vorstellen können. In einer Kita in Ilsfeld soll ein Erzieher einen Jungen sexuell missbraucht haben – an einem Ort, an dem Kinder geborgen und umsorgt sein sollen. Im besten Fall wird so eine Tat nicht nur direkt erkannt und gemeldet, sondern von Vorneherein verhindert.
Seit 2021 müssen Träger ein Konzept vorlegen, das Vorkehrungen zum Kinderschutz enthält. Für die Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertagesstätte ist das verpflichtend. Auch die Stadt Heilbronn, die mehrere Kitas betreibt, hat für alle Einrichtungen ein Schutzkonzept aufgestellt. Aber was beinhaltet das genau?
Schutzkonzept der Stadt Heilbronn soll sexuellen Missbrauch in der Kita verhindern
Pressesprecherin Suse Bucher-Pinell erklärt das Prozedere gegenüber unserer Redaktion. In dem Schutzkonzept seien Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Rehabilitation beschrieben. Diese werden im Rahmen einer Risiko- und Potenzialanalyse erarbeitet. „Alle Ebenen, von denen für Kinder Gefahren ausgehen könnten, werden darin beschrieben und analysiert“, erklärt Bucher-Pinell.
Darunter fallen Aspekte wie Räumlichkeiten, Wickeln, Schlafen, Verhaltensvorgaben und der Umgang mit Macht. Auch Meldewege und die Einschaltung des Jugendamts in Schutzfällen ist dort festgelegt. Werden Gefahren erkannt, würden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Alle Erzieher und Erzieherinnen erhalten eine Einweisung in das Konzept und müssen es mit einer Unterschrift bestätigen. „Es gilt ein Vier-Augen-Prinzip und gegenseitige soziale Kontrolle“, teil Bucher-Pinell schriftlich mit.
Schutzkonzept vs. pädagogisches Konzept
Aktuell sorgt eine Künzelsauer Kita bei Eltern für heftige Reaktionen. Dabei handelt es sich um ein Pilotprojekt, das im sexualpädagogischen Konzept der Einrichtung festgehalten ist. Bei dieser Art Konzept geht es darum, dass Kinder ein Gefühl für Nähe und Distanz, Körperlichkeit, angemessene Verhaltensweisen und Grenzen entwickeln.
Auf Anfrage unserer Redaktion erklärt Suse Bucher-Pinell von der Stadt Heilbronn, dass das präventive Schutzkonzept und das sexualpädagogische Konzept entweder in einem Gesamtkonzept oder als zwei eigenständige Konzepte abgebildet werden können. Die Einrichtungen seien grundsätzlich frei bei der Konzeptentwicklung.
Kita-Hausregeln und Schutzkonzept: Eltern und Kinder bestimmen in Heilbronn mit
Eltern würden in die Erarbeitung des Schutzkonzepts mit einbezogen, so die Pressesprecherin. „In städtischen Einrichtungen wird außerdem empfohlen, gemeinsam Hausregeln zum Umgang untereinander aufzustellen.“ Dabei dürften auch die Kinder selbst mitbestimmen.
Zudem gebe es verschiedene Projekte, in denen das Selbstbewusstsein und die Durchsetzungsfähigkeit der Kinder gestärkt wird. Seit vielen Jahren gebe es bei Heilbronner Kitas zum Beispiel das Gewaltpräventionsprojekt „Faustlos“ im pädagogischen Angebot.
Erzieher in Heilbronner Kitas müssen Führungszeugnis vorlegen
Vereinzelt komme es vor, dass Eltern explizit gegen männliche Kollegen misstrauisch seien, berichtet Suse Bucher-Pinell. Diese Vorbehalte könnten jedoch in den meisten Fällen durch ein persönliches Gespräch ausgeräumt werden, erklärt sie. „Die Erfahrungen zeigen, dass männliche Kollegen im Kindergartenalltag durchaus bereichernd wirken.“
Alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen seien gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Sollten Einträge vorhanden sein, sei eine Einstellung ausgeschlossen, erklärt Bucher-Pinell. Im Rhythmus von fünf Jahren müsse das Führungszeugnis erneut neu beantragt und vorgelegt werden.
Heilbronner Behörden und Kitas arbeiten eng zusammen
Sollte in der Zwischenzeit etwas strafrechtlich Relevantes passieren, wird diese Info an den zuständigen Kita-Träger weitergeleitet. „Sofern ein solcher Sachverhalt eintritt, wird – abhängig vom Sachverhalt – abgewogen, welche arbeitsrechtlichen Schritte eingeleitet werden“, erläutert Bucher-Pinell.
„Grundsätzlich arbeiten die Einrichtungen vor Ort mit der Stadt als Träger sehr vertrauensvoll zusammen“, sagt die Sprecherin weiter. Das Kita-Personal werde im Umgang mit kritischen Sachverhalten geschult und beraten. Das betreffe etwa die Elternkommunikation, die Zusammenarbeit mit Strafermittlungsbehörden sowie die Kommunikation mit dem Landesjugendamt.
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