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Debatte um Hundesteuer: Warum Heilbronn weniger Hunde im Stadtgebiet will

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Die Stadt Heilbronn plant eine Erhöhung der Hundesteuer ab 2027. CDU und Grüne wünschen sich Ausnahmeregelungen. Der Gemeinderat entscheidet am 26. März.


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Zweiter Anlauf für die Hundesteuer im Gemeinderat: Am Donnerstag (26. März) steht das Thema wie schon in der Februar-Sitzung auf der Tagesordnung. Vor vier Wochen war der Punkt von Oberbürgermeister Harry Mergel ohne Debatte abgesetzt worden, da es neue Anträge aus den Fraktionen gab. Gleich elf schriftliche Vorlagen liegen den Gemeinderäten für Donnerstag vor. Mehr als bei jedem anderen Tagesordnungspunkt.

Hundesteuer-Debatte in Heilbronn: Worum geht es eigentlich?

Die Stadt möchte die Hundesteuer ab dem 1. Januar 2027 erhöhen. 132 Euro sind künftig im Kalenderjahr für den ersten Vierbeiner im Stadtgebiet zu entrichten. Bislang waren es 110 Euro. Jeder weitere Hund kostet 264 Euro statt wie bisher 240 Euro.

Begründet wird die Erhöhung mit dem Ziel der „Eindämmung und Reduzierung der Anzahl der Hundehaltungen“ im Stadtgebiet. Von 2010 bis heute stieg ihre Zahl von 2894 auf 3850. Sozusagen als Nebeneffekt verspricht sich die Stadt Zusatzeinnahmen von knapp 100.000 Euro.

Worin besteht das Problem mit den steigenden Hundezahlen in Heilbronn?

Hier führt die Stadt eine ganze Liste von zusätzlichen Anforderungen an: Intensivere Reinigungs- und Pflegeintervalle in Grünanlagen, zusätzlicher Kontroll- und Vollzugsaufwand durch den Kommunalen Ordnungsdienst, Bearbeitung ordnungsrechtlicher Verfahren, Unterhaltung, Leerung und gegebenenfalls Ausweitung von Abfallbehältern, Bereitstellung und Wartung von Hundekotbeutelspendern sowie die Instandhaltung stärker beanspruchter Wege- und Grünflächen.

Wie die Stadt auf Stimme-Anfrage mitteilte, wurden im Jahr 2025 exakt drei Fälle bearbeitet, bei denen ein Hundehalter für die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners blechen musste.

Heilbronn plant eine höhere Hundesteuer.
Heilbronn plant eine höhere Hundesteuer.  Foto: Stefan Sauer (dpa)

Welche Anträge wurden von den Heilbronner Gemeinderatsfraktionen eingebracht?

Die CDU möchte gerne, dass ausgebildete Jagdhunde von der Hundesteuer befreit werden. Bislang galt dies lediglich für Blinden- und Rettungshunde. Im Antrag der Verwaltung ist eine zudem eine Steuerbefreiung für Assistenzhunde mit entsprechendem Nachweis vorgesehen. Die Grünen-Fraktion wünscht sich eine Steuerbefreiung zumindest fürs erste Jahr, falls der Hund aus einem Tierheim aufgenommen wurde.

Hundesteuer-Debatte in Heilbronn: Woran entzündet sich die Kritik?

Gerade für Rentner und sozial Schwächere stelle die Hundesteuererhöhung eine zusätzliche Belastung da, findet Nadia Spiotta. Die Heilbronner Augenärztin hat ihre Bedenken in zwei Briefen an die Stadtverwaltung zum Ausdruck gebracht, die der Stimme vorliegen. Gerade angesichts der in den vergangenen Jahren enorm gestiegenen Tierarztkosten besteht durch die Steuererhöhung die Gefahr, dass „notwendige tierärztliche Behandlungen hinausgezögert oder ganz unterlassen“ würden.

Zudem hinterfragt Spiotta das Ziel der Eindämmung der Hundezahl:  „Das erscheint mir wenig vereinbar mit dem Selbstverständnis einer modernen, grünen und zukunftsorientierten Stadt.“ Aus ihrer Sicht sollte stattdessen „eine verantwortungsvolle, saubere und sichere Hundehaltung“ gefördert werden. Ähnlich hatten bereits Hundevereine gegenüber der Stimme argumentiert, die sich eine Steuerbefreiung für Hundehalter gewünscht hatten, die über eine Begleithund-Prüfung verfügten

Ist eine Hundesteuer überhaupt noch zeitgemäß?

In sehr vielen europäischen Ländern ist die Hundesteuer in den vergangenen Jahrzehnten abgeschafft worden. Selbst im Hundesteuer-Mutterland Großbritannien wird seit 1990 keine Gebühr mehr für den bellenden Gesellen erhoben. Auch in Frankreich, Dänemark, Spanien, Italien oder Schweden sind Hunde steuerfrei. „Hunde sollten als Lebewesen und Sozialpartner des Menschen verstanden werden und nicht als zu besteuernde Sache“, findet die engagierte Bürgerin Spiotta, selbst Frauchen eines sechsjährigen Maltesers namens Henry.

Die Stadt Heilbronn verweist hier auf Paragraf 9 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Baden-Württemberg, welches eine Erhebung der Hundesteuer durch die Gemeinden vorsieht. Da möchte Heilbronn nicht aus der Reihe tanzen. 




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