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Wird Heilbronn zu „Klein-Singapur“? So oft wird Spucken oder Wildpinkeln geahndet

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Der kommunale Ordnungsdienst in Heilbronn bringt regelmäßig Bagatelldelikte zur Anzeige. Am häufigsten erwischt es Raucher, die ihre Zigarettenkippen achtlos wegwerfen. 


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Als sich das Magazin „Spiegel“ (8/2026) kürzlich auf fünf Seiten der Stadt Heilbronn widmete, ging Autor Lukas Eberle ausführlich auf den strengen Strafenkatalog für Bagatelldelikte ein. Da wurde ein junger Afghane am Marktplatz mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro belegt, weil er ausgespuckt hatte. 

Eine Frau wurde wegen des Wegwerfens von einer Zigarettenkippe vor dem Ratskeller vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) gestoppt, musste ihren Unrat aufsammeln und bekam ebenfalls einen Bescheid über 70 Euro in die Hand gedrückt. Die zweite Episode kam in der Reportage nicht vor, Eberle erwähnte den Vorfall aber im Gespräch mit der Stimme

Der KOD hat in Heilbronn im Jahr 2025 insgesamt 739 Vergehen angezeigt

Explizit ist in der Geschichte aber die Rede davon, dass Heilbronn manch einem Einwohner inzwischen wie „Klein-Singapur“ vorkomme. Der südostasiatische Stadtstaat ist für sein restriktives Vorgehen gegen vergleichsweise geringe Vergehen berüchtigt. Befindet sich Heilbronn auf einem ähnlichen Weg?

60 Wildpinkler wurden im Jahr 2025 erwischt und erhielten ein Bußgeld in Höhe von 140 Euro.
60 Wildpinkler wurden im Jahr 2025 erwischt und erhielten ein Bußgeld in Höhe von 140 Euro.  Foto: Archiv/dpa/Felix Kästle

Die Zahlen, die Michael Pfleger als stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes auf Stimme-Anfrage mitgeteilt hat, lassen diesen Schluss nicht zu. Doch untätig war der KOD im vergangenen Jahr auch nicht. Allein 535 Mal wurde das Wegwerfen von Zigarettenkippen festgestellt und angezeigt. Das ist fast 1,5 Mal pro Tag. 141 Mal wurde Wildspucken beobachtet und geahndet.

Wer nicht zahlt, kann sogar in Erzwingungshaft genommen werden 

Seltener - aber immerhin noch 60 Mal - sind Wildpinkler ins Visier der Ordnungshüter geraten. Die durften dann gleich 140 Euro berappen. Lediglich drei Mal musste ein Hundehalter für die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners blechen. Da waren auch jeweils 140 Euro fällig. Auf alle Bußgeldbescheide kommt noch eine Zusatzgebühr von 28,50 Euro obendrauf.

In wie vielen Fällen die Sünder nicht bezahlen wollten, konnte Pfleger nicht mitteilen. Dies hätte einen zu aufwendigen Abgleich mit jedem einzelnen Verfahren erfordert. Grundsätzlich kann die Geldbuße aber in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden, oder der uneinsichtige Delinquent muss gar in Erzwingungshaft. Da ist man doch schon fast bei den Rohrstock-Prügel, die in Singapur für Vandalismus und Graffiti verhängt werden können. 




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