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Heilbronner Gericht verurteilte auch Cousin des Wollhaus-Rasers

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Nicht nur der Bruder des Wollhaus-Rasers wurde verurteilt, sondern auch der Cousin. Er muss wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung für sieben Monate in Haft.

Ein Schild mit der Aufschrift «Amtsgericht Heilbronn» steht vor dem Amtsgericht Heilbronn.
Ein Schild mit der Aufschrift «Amtsgericht Heilbronn» steht vor dem Amtsgericht Heilbronn.  Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Ein 24-jähriger Mann wurde, unter anderem wegen „fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung“, am 1. März 2023 vom Amtsgericht zu sieben Monaten Haft verurteilt. Er legte gegen sein Urteil Revision ein. Das Brisante daran: Bei dem Angeklagten handelt es sich um den Cousin des Wollhaus-Rasers, der mit seinem Unfall deutschlandweit für Entsetzen gesorgt hatte.

Derzeit muss sich der Wollhaus-Raser vor Gericht verantworten, weil er mit seinem BMW mit rund 100 Stundenkilometern (bei erlaubten 40) in das Fahrzeug einer Familie gekracht sein soll. Der Vater starb noch am Unfallort, die Frau und die beiden Kinder wurden teils schwer verletzt.


Erst der Bruder, jetzt der Cousin der Wollhaus-Rasers vor Gericht

Zwischenzeitlich war die Aufregung groß, weil auch der Bruder des Wollhaus-Rasers wegen eines illegalen Straßenrennens auf der Anklagebank im Amtsgericht saß. Er legte gegen sein Urteil Revision ein. Jetzt folgt mit dem Cousin der nächste Paukenschlag.

Das Urteil wollten der Angeklagte und sein Anwalt Stefan Lay, der auch den Wollhaus-Raser vor Gericht vertritt, aber nicht hinnehmen und legten Berufung ein. Lay forderte die Haftstrafe auf Bewährung auszusetzen, hatte damit aber keinen Erfolg. Der 24-Jährige soll im Dezember 2021 mit seinem Mercedes mit 70 Stundenkilometern in der Zehentgasse gefahren sein. Erlaubt waren 30.

In Untersuchungshaft wegen eines Sexualdelikts 

In der Kreuzung zur Lammgasse kam es zum Zusammenstoß mit einem anderen Pkw, bei dem der Fahrer Verletzungen davontrug. Er erlitt unter anderem ein Halswirbelschleudertrauma und zerrte sich die Lendenwirbelsäule. Ein Sachschaden von über 11.000 Euro entstand.

Seit 8. November 2023 befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft, allerdings wegen des Vorwurfs eines Sexualdelikts, "den die Staatsanwaltschaft Heilbronn in einem gesonderten, noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gegen ihn erhebt", erklärt Lutz Hils, Pressesprecher des Landgerichts Heilbronn.

24-Jähriger in Vergangenheit zu Geldstrafen und Fahrverboten verurteilt

Wie sich im Laufe der Gerichtsverhandlung herausstellte, musste sich der 24-Jährige in der Vergangenheit schon mehrmals vor Gericht verantworten, unter anderem wegen Diebstahls und Betrugs. Es sei nur Zufall gewesen, dass bei dem Unfall nichts Schlimmeres passiert sei, so die Vorsitzende Richterin Ursula Ziegler-Göller. In der Vergangenheit sei er bereits mehrmals wegen Verkehrsdelikten aufgefallen, wurde zu Geldstrafen und Fahrverboten verurteilt.

Auch habe er wiederholt rote Ampeln missachtet und sei zu schnell unterwegs gewesen. Das alles bringe ein gewisses Gewicht mit sich. Für ihn heißt es nun Haft statt Bewährung, da halfen auch seine Worte nichts: „Ich war dumm und jung und bereue, was passiert ist.“ Er habe aus dem Vorfall gelernt, wo er niemals sein möchte: im Gefängnis.


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Kommentare

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Wilfried Müller am 02.02.2024 00:30 Uhr

Falls der junge Mann, auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft wie sein Cousin vom Fall Wollhausstr. angenommen hat, kann er sich doch dann in der Heimat seiner Vorfahren auf den Straße austoben, vielleicht gelden da andere Regeln und werden weniger Menschen gefährdet

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