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Grundsteuerbescheide der Stadt Heilbronn versendet – Eigentümer erhalten Brief

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Die Grundsteuerreform wurde kontrovers diskutiert, nun wird sie Realität. Wer in Heilbronn eine Immobilie oder Land besitzt, sollte einen Brief der Stadt mit einem Grundsteuerbescheid erhalten.


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Bereits im vergangenen Jahr war die Aufregung über die Grundsteuerreform in der Region groß. Am Freitag, 10. Januar, hat die Stadt Heilbronn nun die Grundsteuerbescheide versendet. Empfänger sind alle, die eine Wohnung, ein Haus oder ein Stück Land in der Stadt besitzen.   

Ab 2025 wird die Grundsteuer, die Eigentümer an die Gemeinde zahlen müssen, neu berechnet. Künftig wird für die tatsächliche Fläche bezahlt – entscheidend sind also sind die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert. Das heißt im Klartext: Für dicht bebaute Flächen wie Mehrfamilienhäuser fällt pro Wohnung weniger Grundsteuer an als für ein Einfamilienhaus. 

Grundsteuerbescheid der Stadt Heilbronn: Das steht in dem Schreiben

Wie hoch die Grundsteuer ist, hängt vom Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag ab. Den Hebesatz legt die Gemeinde selbst fest. Der Steuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt. Das Schreiben weist darauf hin, dass der Heilbronner Gemeinderat den Hebesatz im Jahr 2025 für die Grundsteuer A auf 590 v.H. und den Hebesatz für Grundsteuer B auf 345 v.H. festsetzt.

Die Abkürzung v. H. steht für „von Hundert“ und ist ein Verweis darauf, dass die Zahl in Prozent angegeben wird. Der Hebesatz für Grundsteuer B liegt also beispielsweise bei 345 Prozent. Der Steuermessbetrag wird demnach mit 3,45 multipliziert, um die Summe zu berechnen, die der Eigentümer zahlen muss.  

Der Messbetrag ist in dem Grundsteuerbescheid mit angegeben. Angenommen, in dem Bescheid eines Heilbronner Immobilienbesitzers ist der Messbetrag mit 219,77 Euro angegeben. Multipliziert mit dem Hebesatz von Grundsteuer B liegt die Steuer bei 758, 21 Euro. Dieser Beispiel-Rechnung zufolge ergibt sich die zu zahlende Summe wie folgt: 219,77 Euro (Messbetrag) x 3,45 (Hebesatz) = 758,21 Euro. 

Grundsteuerreform in Heilbronn: Das bedeuten die Begriffe im Bescheid

Grundsteuer A steht für „agrarisch“ und betrifft land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Darunter fallen etwa ein Bauernhof, aber auch Ackerland sowie Wald- und Wiesenflächen. Bei Grundsteuer B steht der Buchstabe für „baulich“. Damit sind bebaute Grundstücke betroffen, sowohl privat als auch gewerblich. Darunter fällt die Mehrheit der Flächen, etwa Wohneigentum, Miet- oder Geschäftsgrundstücke. Auch unbebaute Flächen gehören zu Grundsteuer B, wenn sie nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. 

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