Neue Grundsteuer betrifft Eigentümer und Mieter – erst bei aktuellem Bescheid bezahlen
Die Grundsteuerreform sorgt für Unruhe: Besonders Besitzer größerer Grundstücke müssen sich in Baden-Württemberg auf teils deutlich höhere Abgaben einstellen.

Die Grundsteuer ist reformiert worden. Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Jahr 2018 entschieden, dass die auf veralteten Einheitswerten basierende Berechnung nicht rechtens ist. Statt den Gebäudewert zu berücksichtigen wie bisher, hat sich Baden-Württemberg für den Sonderweg entschieden, nur noch die Bodenrichtwerte als Grundlage der Berechnung heranzuziehen.
Auch daran gibt es massive Kritik. Nachdem die meisten Kommunen jetzt die Hebesätze festgelegt haben, stellt sich heraus, dass Besitzer größerer Grundstücke deutlich mehr zahlen werden als bisher, in Heilbronn teilweise sogar das Vierfache. Wie viel genau gezahlt werden muss, wird aber erst durch den Grundsteuer-Bescheid klar.
Grundsteuer in Baden-Württemberg: „Wer keinen Bescheid hat, muss auch nicht bezahlen.“

Diesen verschicken die Städte und Gemeinden aber erst im Januar. Der Verbands Haus&Grund rät daher zum Abwarten. Keinesfalls solle man per Dauerauftrag die bisherige Summe einfach weiter bezahlen. Verbandschef Kai Warnecke warnt davor, die Abgabe jetzt schon zu überweisen, sondern auf den Bescheid der Kommune zu warten. Wie bei vielen andern Dingen gelte auch für die Grundsteuer: „Wer keinen Bescheid hat, muss auch nicht bezahlen.“
Teilweise kann es bis in den März hinein dauern, bis die neuen Bescheide für die Grundsteuer verschickt werden. Bis dahin, so die Empfehlung des Verbands Haus&Grund, solle man einfach abwarten.