Stimme+
Reform
Lesezeichen setzen Merken

Grundsteuer-Ärger kommt bei Kommunen an – "Müssen jetzt die Suppe auslöffeln!"

   | 
Lesezeit  2 Min
Erfolgreich kopiert!

Die Debatten über die Höhe der Hebesätze werden zum Teil emotional geführt. Die Grundsteuerreform bringt auch Herausforderungen für Kommunen: Bad Wimpfen ringt mit unzureichenden Daten und steigenden Ausgaben.


Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

Der Zankapfel Grundsteuerreform kommt nun mit voller Wucht bei den Städten und Gemeinden an. „Jetzt liegt es – mal wieder – an uns Kommunen, die Suppe auszulöffeln,“ so der Bad Wimpfener Bürgermeister Andreas Zaffran. Kürzlich hat der Gemeinderat der Stauferstadt entschieden, den Hebesatz höher festzulegen als das, was das Land als „aufkommensneutral“ vorgeschlagen hatte.

Transparenzregister für Grundsteuer-Hebesätze sorgt für Irritationen

In einem sogenannten Transparenzregister hatte das Finanzministerium ausgerechnet, wie hoch die neuen Hebesätze sein müssten, damit die Kommunen die gleiche Summe einnehmen wie bisher. „Mit dem Transparenzregister und der medialen Berichterstattung zum Thema Grundsteuer hat man uns Kommunen – mal wieder – einen echten Bärendienst erwiesen, da hier suggeriert wurde, man brauche das Register, um die Kommunen kontrollieren zu können“, so Zaffran. 

Dabei könne aufgrund der vielen Faktoren, die dabei eine Rolle spielen, „niemand außer die jeweilige Kommune selbst beurteilen, was nötig ist, um die sogenannte Aufkommensneutralität zu erreichen“. Faktor eins wäre, obwohl Zaffran dies nicht explizit nennt, die Datengrundlage: Die Berechnung der Finanzämter fußt auf der Grundstückslage zum Stichtag 1. Januar 2022. Die erforderlichen Messbescheide liegen nicht vollständig vor. 

Vor allem Besitzer unbebauter und größerer Grundstücke müssen im Neuen Jahr mehr Grundsteuer bezahlen.
Vor allem Besitzer unbebauter und größerer Grundstücke müssen im Neuen Jahr mehr Grundsteuer bezahlen.  Foto: Marcus Brandt

Grundsteuerreform: Höhere Einnahmen wegen gestiegener Personalkosten erforderlich 

Der von der Stadt selbst ermittelte Hebesatz liegt laut Kämmerer Alexander Preuss außerhalb des vorgeschlagenen Korridors. Das Finanzministerium habe unvollständige oder veraltete Daten herangezogen. Mit 425 Punkten für die Grundsteuer B liege man aber niedriger als bisher.

Die Ausgaben, insbesondere für Personal, seien stark gestiegen, so der Bad Friedrichshaller Bürgermeister Timo Frey. Deshalb brauche man auch höhere Einnahmen. Dies ist der zweite Faktor, der den Kommunen bei der Grundsteuerreform sauer aufstößt: Vorgaben wie Kinderbetreuung, der Ausbau der Ganztagesschule, die Unterbringung Geflüchteter und vieles mehr werden von Bund und Land an die Kommunen durchgereicht, was zusätzliche Kosten verursacht.

Vor allem Besitzer unbebauter und größerer Grundstücke müssen im Neuen Jahr mehr Grundsteuer bezahlen.
Vor allem Besitzer unbebauter und größerer Grundstücke müssen im Neuen Jahr mehr Grundsteuer bezahlen.  Foto: Marcus Brandt

Grundsteuerreform: Kommunen müssen mehr ausgeben als sie einnehmen

Gleichzeitig verbessert sich die Einnahmesituation nicht, wird insgesamt gesehen sogar schlechter. Selbst in Neckarsulm sieht Kämmerer Jürgen Kaufmann ein „strukturelles Defizit“. Bei Personalkosten von rund 45 Millionen Euro im Jahr und notwendigen Investitionen von rund 50 Millionen Euro bis 2028 könnte die derzeit noch gut gefüllte Rücklage bald aufgebraucht sein.

Die Kommunen müssen zwangsläufig Steuern erhöhen, um ihre Aufgaben zu erfüllen, kritisiert der Wimpfener Bürgermeister Zaffran das Stichwort „aufkommensneutral“: „Der Begriff ist leider gänzlich anders bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen als er gemeint ist, nämlich: Die Gemeinde soll zumindest mit dem selben Ertrag aus der Grundsteuerreform heraus kommen wie vorher.“ Dies könne aber nicht der Fall sein, wenn die Höhe der Abgabe nicht verändert werden darf. 

Grundsteuer: Muss nächstes Jahr schon wieder neu gerechnet werden?

Aufgrund der unvollständigen Daten und noch anhängigen Klagen erwarten viele Gemeinden, dass sie im Herbst 2025 die Hebesätze erneut kalkulieren müssen. Um jetzt im Januar die Grundsteuerbescheide verschicken zu können, müssen die Ortsparlamente einen Beschluss fassen. Viele Kommunen wie Möckmühl bleiben dabei im Rahmen des Transparenzregisters. 

Mitunter aber nur zähneknirschend und nach langer Diskussion. In Weißbach in Hohenlohe hat es 50 Minuten gedauert, bis der Gemeinderat den Hebesatz mit 490 Punkten knapp oberhalb der „Aufkommensneutralität“ beschlossen hat.

In den Redebeiträgen wurde klar: Es gibt grundsätzliche Kritik am System. Befürchtungen, dass die Regelung wieder gekippt wird, werden laut. Dass vor allem das Gewerbe profitieren wird, weil die Bebauung nicht mehr wie bisher in die Berechnung einfließt, sondern nur noch das Grundstück, ärgert einige Räte – und Weißbachs Bürgermeister. „Die rammeln uns die Infrastruktur zusammen, und die anderen müssen dafür bezahlen“, wurde Rainer Züfle deutlich.

Bisher wurde bei der Grundsteuer B zu 80 Prozent der Gebäudewert und zu 20 Prozent der Bodenwert herangezogen. Die neue Berechnung: Bodenrichtwert x Grundstücksgröße, dies wird in Baden-Württemberg bei eigener Wohnnutzung mit dem Faktor 0,91 Promille (x 0,00091) multipliziert, ansonsten 1,3 Promille. Das Ergebnis wird mit dem neu festgelegten Hebesatz in Prozent mal genommen. 

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Neueste zuerst | Älteste zuerst | Beste Bewertung
Keine Kommentare gefunden
  Nach oben