Bewaffneter Drogenhandel: 21-Jähriger soll in geistiger Entwicklung eingeschränkt sein
Am Heilbronner Landgericht muss sich ein 21-Jähriger wegen bewaffnetem Handeln mit Drogen verantworten. Gutachten und Jugendgerichtshilfe verweisen auf Defizite.
Im Prozess um einen 21-Jährigen, der wegen bewaffneten Drogenhandels vor der 15. Großen Jugendkammer angeklagt ist, wurde am vierten Hauptverhandlungstag die Jugendgerichthilfe und der Gutachter angehört.
Beschuldigter soll mit Drogen gehandelt haben: Kauf über Snapchat geplant
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, an sechs unterschiedlichen Einzeltaten mit verschiedenen Drogen wie Marihuana, Kokain und Haschisch gedealt zu haben. Darunter auch bewaffneter Handel. Hauptsächlich seien die Taten über die soziale Medien Plattform Snapchat geplant und die Drogen zum Kauf angeboten worden.
Im Prozess hat der Angeklagte bestätigt, mit den Drogen gehandelt zu haben, bestreitet jedoch, bewaffneten Handel betrieben zu haben. Die gefundenen Waffen, darunter zwei Schreckschusspistolen, eine Machete und mehrere Wurfmesser, seien lediglich am selben Ort wie die Drogen aufbewahrt worden, weil der Beschuldigte keine andere Möglichkeit hatte, diese zu lagern, so seine Anwältin Anke Stiefel-Bechdolf. Zuvor ist er aus der Wohnung der Mutter herausgeschmissen worden.
Verhandlung in Heilbronn: Unterbringung der Waffen entscheidet über Strafmaß
Untergebracht habe der 21-Jährige die Drogen inklusive Verpackungsmaterial und Waffen im Kofferraum seines Autos, so die Verteidigerin. „Es geht immer darum, wie griffbereit die Waffe ist“, sagt Richter Thilo Kurz. Davon ist das Urteil abhängig. Ist die Waffe leicht zugänglich, handele es sich um bewaffneten Drogenhandel. Ist die Waffe verstaut, gehe es um Drogenhandel und Waffenbesitz.

Am jüngsten Prozesstag ist ein neuer Aspekt aufgetaucht. Angeblich habe der Kofferraumdeckel geklemmt, weshalb der Angeklagte nur über die Rückbank an dessen Inhalt gekommen ist. Auch bei der Durchsuchung sind die Polizeibeamten auf diese Weise an die im Kofferraum verstauten Taschen gelangt. Dass sich die Kofferraumklappe nicht öffnen ließe, konnten die Polizisten nicht bestätigen aber auch nicht widerlegen.
Sowohl die Jugendgerichtshilfe als auch das Gutachten sind der Auffassung, der 21-Jährige sei in seiner Entwicklung eingeschränkt. Aufgrund der familiären Situation – geschiedene Eltern, häusliche Gewalt – und durch seinen Drogenkonsum habe er Verhaltensauffälligkeiten entwickelt und ihm fehle die Eigenständigkeit. Der Gutachter empfiehlt daher mindestens zwei Jahre eine Therapie.
Es steht noch nicht fest, nach welchem Strafrecht der 21-Jährige angeklagt wird
Für das Gericht ist noch wichtig, nach welchem Recht sie die sechs Taten verurteilen. Da der Angeklagte bei den ersten zwei Taten noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann, müssen sie schauen, ob die anderen vier Taten auf den ersten beiden aufbauen und sie zusammenhängen.
Kommentare öffnen

Stimme.de
Kommentare
Stefan am 21.11.2025 18:28 Uhr
Jetzt hat man alles gewürdigt, was die Strafe mindert. Die Taten an sich sind offenbar zweitrangig. Was ist das für eine seltsame Strafjustiz?