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Drogenprozess in Heilbronn: 21-Jähriger wehrt sich gegen Waffen-Vorwürfe

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Am Landgericht Heilbronn hat ein 21-Jähriger eine Stellungnahme zum möglichen Handeln mit Drogen und dem Besitz von Waffen abgegeben. Die Tathergänge seien anders, als die Anklage vermutet.


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Am dritten Prozesstag am Landgericht Heilbronn, an dem sich ein 21-Jähriger wegen möglichen Waffenbesitzes und Drogenhandels vor der 15. Großen Jugendkammer verantworten muss, hat der Angeklagte eine Stellungnahme zu den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfen abgegeben.

Prozess in Heilbronn: Beschuldigten werden sechs separate Taten vorgeworfen

Dem Beschuldigten werden sechs separate Taten vorgeworfen. Darunter Handel mit Marihuana, Haschisch und Kokain sowie teils bewaffneter Handel mit den Betäubungsmitteln. Bereits am zweiten Verhandlungstag hatte Richter Thilo Kurz die Waffen begutachtet. Darunter waren eine Machete, mehrere Wurfmesser und zwei Schreckschusspistolen, die die Polizei bei der Wohnungs- und Fahrzeugdurchsuchung des Angeklagten gefunden hat.

Aufgefundene Waffen bei Angeklagtem: „Waren nicht dafür da, sich abzusichern“

Anders als die Staatsanwaltschaft vorwirft, seien die Waffen nicht zum Schutz bei den Drogengeschäften des Angeklagten dabei gewesen. Die Waffen seien lediglich bei der Durchsuchung des Autos des Angeklagten aufgetaucht, weil er zuvor aus der Wohnung seiner Mutter rausgeflogen war und das Auto der einzige Aufbewahrungsort dafür gewesen sei.

Ein 21-Jähriger muss sich am Landgericht Heilbronn wegen bewaffneten Drogenhandels verantworten.
Ein 21-Jähriger muss sich am Landgericht Heilbronn wegen bewaffneten Drogenhandels verantworten.  Foto: Seidel, Ralf

„Die Machete hat er von einem Freund geschenkt bekommen und sie hat ihm gefallen, deshalb hat er sie behalten“, so Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf. Auch die gefundenen Messer habe der 21-Jährige lediglich zum Zerteilen der Drogen verwendet. Bei den Schreckschusspistolen handele es sich um Käufe, die er für Halloweenpartys getätigt und dort abgefeuert habe, heißt es in der Stellungnahme.

Kauf von scharfer Munition: Beschuldigter habe nie scharfe Waffe besessen

Am zweiten Verhandlungstag schaute sich das Gericht außerdem Chatverläufe an, bei denen der Angeklagte angeblich mit einer scharfen Waffe gedroht habe. Auch auf diesen Vorwurf ist Stiefel-Bechdolf eingegangen: „Er hat nie eine scharfe Waffe besessen.“ Ihr Mandant habe lediglich geschrieben, dass er eine Waffe dabeihabe, um sich „vor Rippern zu schützen“, also seine Konkurrenten, die ihn möglicherweise ausrauben könnten.

„Er hat scharfe Munition bestellt, das lässt keinen Spielraum“, geht Richter Kurz auf eine andere Chatnachricht ein, bei der der Angeklagte „6mm“-Patronen bei seinem Auftraggeber bestellt habe. „Die hat er für einen Bekannten gewollt, sie waren nicht für ihn“, antwortet Stiefel-Bechdolf dazu. Der Angeklagte sei laut eigener Aussage kein gewalttätiger Mensch. 

21-Jähriger habe angeblich nur eine Pauschale für die ausgelieferten Drogen erhalten

In der Stellungnahme heißt es auch, der Angeklagte habe bei den ersten drei Taten eigene Geschäfte gemacht und dementsprechend durch Weiterverkauf Gewinne erzielt. Aber anders als angenommen, habe er in den drei weiteren Taten nur im Auftrag gehandelt und pauschal Geld von den Auftraggebern erhalten. Sprich: die Drogen habe er nicht abgekauft, sondern lediglich entgegengenommen und je nach Befehl des Lieferanten weitergegeben oder getauscht. Das verdiente Geld habe er wieder abgegeben. 

Der 21-Jährige spricht in seiner Stellungnahme auch die eigene Abhängigkeit an, aufgrund derer es auch zu Streitigkeiten mit seinem Lieferant gekommen sei. Er habe für den eigenen Bedarf teilweise Stoff von den Lieferungen abgezweigt. Deshalb habe er auch mehr Angst, was nach der Haft und einer möglichen Therapie passieren könnte, aufgrund von hohen Schulden bei seinen Lieferanten.


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