21-Jähriger soll in Drogengeschäfte verwickelt sein – hauptsächlich über Snapchat
Ein 21-Jähriger soll mit mehreren Kilogramm Marihuana und Kokain gedealt haben. Die Verkäufe seien über die Sozialen Medien passiert, Chatverläufe zeigen im Prozess die Kaufabwicklungen.
Im Prozess gegen einen 21-Jährigen, der wegen bewaffneten Drogenhandels vor der 15. Großen Jugendkammer am Landgericht Heilbronn angeklagt ist, steht am zweiten Verhandlungstag die Frage im Raum, ob Teile der angeklagten Taten bandenmäßige Strukturen aufweisen und welche Waffen verwendet wurden.
Konkret geht es um die sechste Tat, bei der der Beschuldigte acht Kilogramm Kokain erhalten und sieben Kilogramm am nächsten Tag weiterverkauft haben soll, zusätzlich soll er dabei ein weiteres Kilogramm wieder erhalten haben. 44.500 Euro soll der 21-Jährige durch die Verkäufe eingenommen haben, so die Anklage. Diese habe er aber an seinen Auftraggeber weitergeben müssen.

Drogenhandel mit Waffenbesitz: Zeugen ordnen Chatverläufe ein
Um herauszufinden, ob bei den hohen Mengen eine Bande im Spiel gewesen sein könnte, hat der vorsitzende Richter Thilo Kurz für den zweiten Verhandlungstag zwei Polizisten als Zeugen geladen, die am Ermittlungsverfahren und der Festnahme des Angeklagten beteiligt waren.
Um die Tathergänge zu rekonstruieren, hat das Kriminalamt Chatverläufe auf zwei bei dem Beschuldigten gefundenen Handys ausgewertet und dabei sechs unterschiedliche Taten feststellen können.
21-Jähriger soll mit Drogen gehandelt haben: Auftraggeber wohl in die Türkei geflüchtet
Der 21-Jährige habe die Drogen von einem mutmaßlich in die Türkei geflüchteten Dealer bezogen und auch für ihn weiterverkauft, so die Beamten. Für die ersten fünf Taten würden Chatverläufe auf den Plattformen Snapchat, Threema und Signal die Handelsgeschäfte des Angeklagten belegen. Eine bandenmäßige Struktur sei dabei nicht zu erkennen.
Bei der sechsten Tat ist das Ermittlern zufolge schwieriger. In den Chatverläufen schreibe der Beschuldigte mit mehreren Personen, die bereits bei anderen Ermittlungen aufgetaucht waren. Und der Verkaufsablauf lasse Interpretationen für Bandengeschäfte offen. Die beiden Ermittler konnten jedoch bei der Auswertung der Nachrichten keine solche auffinden.
Sechste Tat lässt auf Netzwerk schließen: Kontakte zu mehrfach auffälligen Personen
Beim Prozesstag wurden auch die beschlagnahmten Waffen angeschaut – genauer eine Machete, verschiedene Wurfmesser und Schreckschusspistolen. Laut gezeigter Chatverläufe habe der Angeklagte nach scharfer Munition gefragt und auch mit einer Schusswaffe gedroht, eine solche konnten die Polizisten bei der Wohnungsdurchsuchung und anschließender Durchsuchung eines Autos in der Tiefgarage nicht auffinden, und sie haben auch keine weiteren Hinweise auf eine scharfe Waffe neben denen im Chat erwähnten gefunden.
Mit Drogen gehandelt: Beschuldigter hat selbst Drogen konsumiert
Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Punkten, Strafverteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf kündigte jedoch an, dass sich ihr Mandant in den nächsten Verhandlungstagen geständig geben wird. Vorrangig wurde am Prozesstag die Kindheit und der Drogenmissbrauch des 21-Jährigen besprochen, der Angeklagte räumte selbst ein, seit mehreren Jahren drogenabhängig zu sein.

Stimme.de