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Erste-Hilfe-Kurs zu früh beendet?

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Ein Teilnehmer berichtet, dass die Ausbildungsleiterin nach nicht einmal der Hälfte der Zeit abgebrochen haben soll. Der Anbieter des Kurses dementiert den Vorwurf. Die Gesetzeslage ist klar.

Verletzte nach einem Unfall versorgen: Führerscheinanwärter werden in Erste-Hilfe-Kursen für den Ernstfall geschult.
Foto: Pixel-Shot/stock.adobe.com
Verletzte nach einem Unfall versorgen: Führerscheinanwärter werden in Erste-Hilfe-Kursen für den Ernstfall geschult. Foto: Pixel-Shot/stock.adobe.com  Foto: Pixel-Shot/stock.adobe.com

Wer einen Führerschein machen möchte, braucht einen Nachweis darüber, dass er an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen hat. Ein Kursanbieter aus der Region habe bei den Kurszeiten geschummelt und die Schüler viel zu früh aus dem Unterricht entlassen, sagt ein Teilnehmer. Auf Nachfrage bestätigt das der Geschäftsführer der Firma nicht. Er habe mit zwei anderen Kursteilnehmern und der Leiterin gesprochen, die dies seinen Angaben zufolge nicht bestätigt hätten. Um Führerscheinanwärter für die Erste Hilfe bei einem Unfall vorzubereiten, sind gesetzlich neun Unterrichtsstunden vorgeschrieben.

Jannis Moeller (Name geändert) möchte seinen Führerschein machen. Für den Erste-Hilfe-Kurs meldet er sich bei einem Anbieter aus Heilbronn mit mehreren Niederlassungen in Baden-Württemberg an. Von 9.30 bis 17 Uhr dauert der Kurs - eigentlich. "Kurz vor 12.20 Uhr sagte die Kursleiterin, dass wir gehen können." Sie könne noch etwas über Epilepsie erklären, die Basis-Informationen seien vermittelt, erinnert sich Moeller über die Argumentation der Leiterin. 40 Euro habe er für den Kurs bezahlt. Den Nachweis für die Teilnahme könne sie erst zum Kursende verteilen, um 17 Uhr.


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Variierende Teilnehmerzahl

"Stimmt", sagt der Geschäftsführer der Firma. Er habe eine Barriere programmiert, die verhindere, dass der Nachweis zu früh ausgehändigt werden könne. Dass der Kurs nach nur wenigen Stunden von der Kursleiterin beendet worden ist, kann er sich nicht vorstellen. Die Teilnehmerzahl variiere. Und bei kleineren Gruppen könne es vorkommen, dass der praktische Teil schneller abgearbeitet sei als bei einem Kurs mit 20 Teilnehmern. Eine Differenz von mehreren Stunden halte er für ausgeschlossen.

Wer einen Erste-Hilfe-Kurs leiten möchte, brauche entweder eine Sanitätsdienstausbildung oder eine Rettungsdienstausbildung als Rettungshelfer oder Rettungssanitäter, erklärt Hartmut Schenk, Kreisausbildungsleiter beim Deutschen Roten Kreuz (DRK), Kreisverband Heilbronn. Nach einem Schnupperwochenende, an denen verschiedene Tests durchgeführt werden, können sich Interessenten entscheiden, ob sie weitermachen.


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Ausbildungsort des DRK Kreisverbands Heilbronn sei Pfalzgrafenweiler. Dort werden die Teilnehmer zu Kursleitern ausgebildet. Neun Unterrichtseinheiten seien vorgeschrieben, wenn man Fahrschüler für den Erste-Hilfe-Kurs fitmachen möchte. "Wenn man alles behandelt, schafft man das nicht in 2,5 Stunden. Das ist mit dem vorgeschriebenen Lehrplan nicht zu machen", sagt der 57-Jährige. Der Geschäftsführer der Firma sagt, dass er mit der Kursleiterin gesprochen habe. Sie habe den Vorwurf abgestritten.

Erlaubnis notwendig

Jochen Klima ist Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg. Der 64-Jährige erklärt, dass sich Fahrschüler aussuchen können, wo sie ihren Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Die Fahrschule müsse nicht wissen, wo der Schüler seinen Kurs abgelegt hat. Wichtig sei, dass das Unternehmen von der Fahrerlaubnisbehörde eine Erlaubnis habe, die sie berechtigt, solche Kurse abzuhalten. Gängig seien die bekannten Hilfsorganisationen, die solche Kurse anbieten.


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Das Landratsamt Heilbronn erteilt Ausbildungsstellen, die nicht bereits von den Unfallversicherungsträgern anerkannt sind, die Erlaubnis Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein anzubieten, erklärt eine Sprecherin. Derzeit seien es zwei im Landkreis Heilbronn.


Inhalt und Vorgabe

Seit 2015 umfasst der Erste-Hilfe-Kurs nicht mehr 15, sondern neun Unterrichtsstunden. Das regelt der Paragraf 19 der Fahrerlaubnisverordnung. Darin heißt es weiter, dass die Schulung dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln soll. Nach Angaben einer Sprecherin des Landratsamts Heilbronn müssen Ausbildungsleiter mindestens 18 Jahre alt sein und die Qualifikation als Ausbildungskraft für Erste Hilfe nachweisen können. 

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