Bad Friedrichshaller Doppelmordprozess: Mutter des verletzten Opfers sagt als Zeugin aus
Im Bad Friedrichshaller Doppelmordprozess geht es am Montag, 15. September, weiter. Neben Mitarbeitern der Firma Hänel soll auch die Mutter des Mannes gehört werden, der von den Schüssen schwer verletzt wurde.
Mit dem sechsten Verhandlungstag wird der Gerichtsprozess wegen der tödlichen Schüsse in der Bad Friedrichshaller Zahnradfabrik Hänel am Montag, 15. September, um 13.30 Uhr fortgesetzt.
Angeklagt ist ein 53 Jahre alter Mann aus Seckach (Neckar-Odenwald-Kreis), der am 7. Januar 2025 im Pausenraum der Firma maskiert und mit einer halbautomatischen Waffe zwei Menschen erschossen und einen weiteren Mann schwer verletzt haben soll.
Bad Friedrichshaller Doppelmordprozess: Ehemalige Kollegen beschreiben Angeklagten als seltsam
Zum Zeitpunkt der Tat war der Beschuldigte noch selbst bei der Firma beschäftigt, hatte sich aber an diesem Tag freigenommen. In den vorangegangenen Verhandlungstagen hatten Mitarbeiter der Firma den Angeklagten als „ruhig und in sich gekehrt beschrieben“. Im Laufe der Zeit sei er aber immer seltsamer geworden.
Weitere Hänel-Mitarbeiter sagen am Montag aus. Im Zeugenstand steht voraussichtlich auch die Mutter des Mannes, der im Pausenraum von den Schüssen schwer verletzt wurde. Unter anderem hat er ein Auge verloren.
Der vierte Mann im Pausenraum konnte am 7. Januar in letzter Sekunde unverletzt fliehen und die anderen Kollegen in der Produktionshalle warnen. Er sagte am Donnerstag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes, dass er den verletzten Kollegen nach der Tat besucht habe. „Ich möchte nicht in seiner Haut stecken“, beschrieb er dessen Zustand.
Tödliche Schüsse in der Firma Hänel: Anklage lautet unter anderem auf zweifachen Mord
Erwartet werden am Montag außerdem Schilderungen der Polizeibeamten, die mit der Durchsuchung des Wohnhauses des Angeklagten betraut waren
Als Motiv für die Tat sieht die Staatsanwaltschaft „Wut und Neid“ gegen die Kollegen. Die Staatsanwältin wirft dem Beschuldigten unter anderem zweifachen Mord und versuchten Mord vor. Seit Mitte August muss sich der deutsche Staatsbürger vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts verantworten.