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Abschiebung

Heilbronner Wollhaus-Raser bricht sein Schweigen: Das sagte er vor Gericht 

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Beim Strafprozess hatte der wegen Mordes verurteilte Heilbronner Wollhaus-Raser kein Wort gesagt. Anders am Verwaltungsgericht Stuttgart, wo er gegen seine Ausweisung klagte. Die zentralen Aussagen.   


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Auch regelmäßige Prozessbeobachter hatten die Stimme des als Wollhaus-Raser bekannt gewordenen jungen Mannes noch nie gehört. Bis Dienstagmorgen. Da brach der 23-Jährige erstmals in einer Verhandlung sein Schweigen und nahm ausführlich Stellung.

Er war diesmal nicht Angeklagter, sondern Kläger. Der türkische Staatsbürger wandte sich letztlich erfolglos gegen seine Ausweisung und seine anstehende Abschiebung in die Türkei. 

„Habe eine Familie zerstört“: Heilbronner Wollhaus-Raser spricht erstmals vor Gericht 

Der 23-Jährigte sprach dabei ruhig und präzise – etwa über die Reue, die er empfinde. Er habe „nicht gerafft“, wie er so schnell habe fahren können, ein „Riesending“ habe er angerichtet, das er versuche zu verstehen, etwa in regelmäßigen Gesprächen mit einer Psychologin. „Ich habe eine Familie zerstört“, sagte der Mann, der sich im Strafprozess nie selbst geäußert hatte. 

Der Heilbronner Wollhaus-Raser klagt gegen seine Ausweisung – vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht erfolglos.
Der Heilbronner Wollhaus-Raser klagt gegen seine Ausweisung – vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht erfolglos.  Foto: Müller, Wolfgang

Am 12. Februar 2023 war der damals 20-Jährige mit einem mehr als 300 PS starken BMW und Tempo 100 durch die Wollhausstraße in Heilbronn gerast. Er kollidierte mit einem Auto, in dem eine vierköpfige Familie saß. Der Vater verstarb noch am Unfallort. Verurteilt wurde der Mann wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen

Wollhaus-Raser droht Abschiebung in die Türkei

Auch wenn er zum Mechatroniker ausgebildet sei, wolle er mit Autofahren nach seiner Haft erstmal nichts zu tun haben. Wenn er später fahre, dann „normal“, wie er beteuerte. 


Auch zu seinen Aussichten, sollte er in die Türkei abgeschoben werden, nahm er Stellung. Er beherrsche die türkische Sprache „teilweise“, antwortete der Kläger auf eine entsprechende Frage des Richters. Er sei seit Jahren nicht mehr in der Türkei gewesen. Verwandte gebe es dort, sie seien als Hirten in ländlichen Gebieten tätig, „das ist ein ganz anderer Lifestyle“. 

„Jeder wollte etwas von mir“: Wollhaus-Raser spricht am Verwaltungsgericht Stuttgart

Etwas Einblick in sein Umfeld gab der Wollhaus-Raser. So habe er sich ständig hohen Erwartungen von Familien und Freunden ausgesetzt gesehen. „Jeder wollte was von mir.“ Er wolle lernen, „Nein“ zu sagen. Das Urteil am Dienstag war schließlich mit Spannung erwartet worden, hatte der Richter doch durchaus anerkannt, das sich der 23-Jährige um Verarbeitung des Geschehens bemühe und auch in Haft nicht negativ auffalle.  

Letztlich, so der Richter, könne man aber nicht ausschließen, dass von ihm weiter Gefahr ausgehe. Deshalb wies das Verwaltungsgericht die Klage ab, dem Wollhaus-Raser droht weiter die Abschiebung. 

 




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