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Keine 24 Stunden nach Verkaufsstart: Polizei Heilbronn wegen Böllern im Einsatz

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Der Feuerwerksverkauf läuft seit Montag – und nicht mal 24 Stunden später musste die Heilbronner Polizei mehrfach ausrücken. Welche Vorfälle es gab und welche Strafen beim Böllern vor Silvester drohen.


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Raketen, Böller, Fontänen – seit dem Start des Feuerwerksverkaufs am 29. Dezember decken sich zahlreiche Heilbronner für Silvester in den Supermärkten ein. Videos in den sozialen Netzwerken zeigen bundesweit lange Schlangen vor den Geschäften, der Schorndorfer Influencer „Pyroliebhaber“ fuhr sogar sechs Lidl-Märkte ab, bis er in einer Filiale in Heilbronn fündig wurde.

Mit dem Böllern bis Silvester abzuwarten, scheint für so manchen allerdings keine Option zu sein. Nicht einmal 24 Stunden nach Verkaufsstart musste die Polizei im Raum Heilbronn und im Hohenlohekreis bereits zu Einsätzen ausrücken. Wie viele Vorfälle gab es und welche Strafen blühen beim vorzeitigen Böllern?

Mülleimer in Leingarten mit Böller gesprengt – Polizei vor Silvester im Einsatz

Wie Petra Rutz, Sprecherin der Polizei Heilbronn, auf Stimme-Nachfrage mitteilt, sei es seit Montag in der Region zu „mehreren Einsätzen im niedrigen zweistelligen Bereich“ wegen Böllern gekommen. Bis auf einen Fall habe es sich dabei um Ruhestörungen gehandelt.

Einen Ausreißer gab es allerdings in Leingarten. Dort wurde ein Mülleimer mit einem Böller gesprengt und begann zu brennen, wie Rutz mitteilt. Die Feuerwehr habe ausrücken und den Brand löschen müssen.

Böllerverbotszonen in Heilbronn und Region: Musste die Polizei bereits ausrücken?

Bisher habe es keine Einsätze der Polizei an Orten in der Region Heilbronn und im Hohenlohekreis gegeben, die als Böllerverbotszonen ausgewiesen worden sind, so Rutz. Unklar ist allerdings, wer die Übeltäter waren, wegen denen die Polizei bereits ausrücken musste. „Da bei den Einsätzen beim Eintreffen der Polizei vor Ort keine Personen angetroffen werden konnten, können hierzu keine Angaben gemacht werden.“

Polizei vor Silvester wegen Böllern im Einsatz: „Kann mit Bußgeld bestraft werden“

Werden jedoch Personen erwischt, die vor dem 31. Dezember Feuerwerk abbrennen, droht eine Strafe. Hierbei handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit, erklärt Rutz. Und die könne mit einem Bußgeld bestraft werden – je nach Kommune können dann teilweise mehrere hundert Euro fällig werden.

„Kommt es durch das Abbrennen von Feuerwerk allerdings zu einer Sachbeschädigung, einer Körperverletzung oder einer Brandstiftung, liegen Straftatbestände vor, welche dementsprechend geahndet werden.“

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