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Böller, Raketen und Co. 
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Diese Regeln gelten für das Silvesterfeuerwerk in der Region Heilbronn

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Der Böllerverkauf läuft auf Hochtouren, viele Menschen werden das neue Jahr lautstark begrüßen. In Heilbronn gibt es allerdings neue Regeln, die andere Städte schon hellhörig werden lassen. Was in der Region erlaubt ist und was nicht. 


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Alle Jahre wieder:  Während von verschiedenen Seiten, insbesondere von Tierschützern, strenge Böllerverbote gefordert werden, ist der Run auf das Silvesterfeuerwerk ungebrochen. Trotzdem wird in vielen Städten über Einschränkungen diskutiert. Heilbronn hat gehandelt und geht über die gängigen Regeln hinaus.

Was gilt grundsätzlich für das Silvesterfeuerwerk?

Maßgeblich ist das Sprengstoffgesetz. Darin steht, dass Feuerwerkskörper der Klasse 2, also übliche Silvesterraketen- und Knaller, ausschließlich an Personen ab dem 18. Lebensjahr und nur ab Montag, 29. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 31. Dezember, verkauft werden dürfen. Zudem dürfen diese Feuerwerkskörper nur von Erwachsenen an Silvester und Neujahr abgebrannt werden.

Bunt kann es wieder werden, aber nicht so laut: Für Silvester in Heilbronn gibt es neue Regeln.
Bunt kann es wieder werden, aber nicht so laut: Für Silvester in Heilbronn gibt es neue Regeln.  Foto: Ralf Seidel

Heilbronn verschärft Regeln für das Silvesterfeuerwerk

Wo ist Feuerwerk immer verboten?

Im Gesetz steht, wo Böllern tabu ist: „In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen.“ Das betrifft auch Fachwerkhäuser, weshalb historische Altstädte wie Eppingen oder Bad Wimpfen seit Jahren zu böllerfreien Zonen erklärt sind. 

Welche Sanktionen gibt es bei Verstößen? 

Wer unerlaubt Feuerwerk zündet, etwa vor Altenheimen oder nach Neujahr, riskiert Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Wer illegale Böller besitzt oder herstellt, kann mit bis zu 50.000 Euro oder Freiheitsstrafe belangt werden. 

Was gilt beim Zünden von Pyrotechnik in Heilbronn?

Die Stadt hat eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen, die weitere Einschränkungen enthält. So sind Feuerwerkskörper oder Gegenstände mit reiner Knallwirkung wie Böller, Kanonenschläge, Knallketten und -frösche, sowie Schweizer Frösche am 31. Dezember und 1. Januar im Stadtgebiet verboten. Raketen, Fontänen oder Feuerwerksbatterien sind weiter erlaubt.  

Stuttgart diskutiert über Böllerverbot nach Heilbronner Vorbild

Gibt es Ausnahmen vom Böllerverbot  in Heilbronn? 

Ja, im Osthafen im nördlichen Industriegebiet gilt das Knallverbot nicht. Grund ist, dass die Stadt verhältnismäßig agieren muss und sich auf dichtbesiedelte Gebiete beschränkt. Ein Gebiet gilt dann als dicht besiedelt, wenn es eine Bevölkerungsdichte von mehr als 500 Einwohnern pro Quadratkilometern hat. Im Industriegebiet ist das nicht der Fall. Trotzdem wird nicht erwartet, dass sich die Böllerei dorthin verlagert. Dafür ist der Osthafen zu abgelegen. 

Wie reagiert man andernorts auf das Heilbronner Böllerverbot? 

In Stuttgart hat man die Heilbronner Regeln aufmerksam zur Kenntnis genommen. Die Linksfraktion im Gemeinderat hatte Heilbronn als nachahmenswertes Beispiel angeführt und gefordert, in der Landeshauptstadt ebenfalls laute Knaller zu verbieten. Passiert ist das nicht. In Stuttgart ist aber Feuerwerk innerhalb des sogenannten Cityrings verboten. Da es diesmal aus Kostengründen am Schlossplatz keine organisierte Silvesterparty gibt, wird befürchtet, dass es vermehrt zu Verstößen gegen das Verbot kommt.  

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