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Böllern trotz Verbot: Diese Strafen drohen in Baden-Württembergs Städten 

  
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Einige Städte in Baden-Württemberg haben für den Silvesterabend Böllerverbote oder Tabu-Zonen erlassen. Welche Strafen drohen, wenn man dagegen verstößt.


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Um Verletzungen und Lärm zu vermeiden, haben einige Städte in Baden-Württemberg für Silvester komplette Böllerverbote oder zumindest Verbotszonen erlassen.

Böllerverbot in weiten Teilen der Heilbronner Innenstadt

So etwa Heilbronn: Die Stadt hat per Allgemeinverfügung erstmals Feuerwerk mit Knallwirkung (Böller) untersagt. Nicht angezündet werden dürfen damit Kanonenschläge, Knallketten, Knallfrösche und Schweizer Frösche. Das Verbot gilt im gesamten Stadtgebiet, nur ein kleiner Teil im Industriegebiet ist ausgenommen.

Immer wieder werden Menschen durch Böller verletzt (hier eine Demonstration an einer Puppe). Mehrere Städte in Baden-Württemberg erlassen deshalb zu Silvester Böller-Verbote.
Immer wieder werden Menschen durch Böller verletzt (hier eine Demonstration an einer Puppe). Mehrere Städte in Baden-Württemberg erlassen deshalb zu Silvester Böller-Verbote.  Foto: Soeren Stache

Die Stadt hat angekündigt, dass die Polizei und der kommunale Ordnungsdienst das Verbot bei ihren Streifen kontrollieren werden. Ein Verstoß gelte als Ordnungswidrigkeit und werde mit einer Geldbuße geahndet. Auch in Eppingen und Bad Wimpfen ist Feuerwerk seit Jahren in den historischen Altstädten verboten, um Fachwerkhäuser vor Bränden zu schützen.

Böllerverbot in vielen Städten: Welche Strafen bei Verstößen drohen

Darüber hinaus haben viele weitere Städte in Baden-Württemberg das Böllern eingeschränkt, meist in der Innenstadt oder Altstadt: Stuttgart, Karlsruhe, Esslingen, Konstanz, Tübingen, Schwäbisch Gmünd, Horb am Neckar und Rottweil.

Die Strafen für das unerlaubte Böllern regelt bundesweit das Sprengstoffgesetz. Das Bußgeld kann kann bis zu 10.000 Euro betragen, wer illegale Böller zündet, muss mit bis zu 50.000 Euro Strafe rechnen.

Wer illegal Böller importiert oder an andere weitergibt und dabei Menschen gefährdet oder Sachen beschädigt, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden.

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