Essen zum Mitnehmen: Mehrwegpflicht in der Gastronomie läuft an

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Seit 1. Januar gilt das neue Gesetz, nachdem Gastrobetriebe Mehrweg für To-Go-Produkte anbieten müssen. Wie läuft die Umsetzung in der Region?

Viele gastronomische Betriebe, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen dafür seit 1. Januar auch Mehrwegverpackungen anbieten - als Alternative zu Einwegverpackungen aus Kunststoff und Einwegbechern. Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf dabei nicht teurer sein. Außerdem muss jeder Betrieb, der von der bundesweiten Regelung betroffen ist, seine Kunden auf Tafeln oder Schildern über dieses Mehrwegangebot informieren.

Die Stimme hat Betroffene in der Region gefragt, was sie von dem neuen Gesetz halten und wie sie sich dafür gewappnet haben. Grundsätzlich befürworten sie die Einführung von Mehrwegbehältnissen. Nur die Umsetzung hinterlässt bei einigen Fragezeichen. Für Annette Reichert, Inhaberin der Metzgerei Reichert in Adolzfurt, war nicht klar, für welche Produkte Mehrwegalternativen zur Verfügung gestellt werden müssen. Sie ist deshalb "auf Nummer Sicher gegangen" und hat die Mehrwegbehälter für alle To-Go-Speisen im Portfolio. Das neue System werde vor allem von den Stammkunden gut angenommen.


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Das alte System der Einwegverpackungen bleibt weiterhin bestehen - kein Verbraucher ist verpflichtet, die Mehrwegvariante zu wählen.
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Mehrweg in der Gastronomie kann nur ein Anfang sein


Mehrweg nicht geeignet

Donghai Yan verkauft unter anderem Bubble Tea in Leingarten. Er bezweifelt, dass seine Kunden einen Mehrwegbecher für dieses Getränk bevorzugen: "Bubble Tea will man sehen und erleben." Für die Bentoboxen sucht er nach einem Mehrwegsystem, bislang ist er noch nicht fündig geworden. Besser läuft es im Restaurant Masala Art in Heilbronn.

Einscannen

Inhaber Vikram Singh nutzt das System von Vytal. Auf den Dosen sind QR-Codes, die eingescannt werden. Er muss eine geringe Gebühr zahlen, den Kunden kostet es zunächst nichts. Werden die Boxen innerhalb von zwei Wochen nicht zurückgebracht, wird eine Strafgebühr fällig. Anfangs waren es nur wenige, die das System genutzt haben. "Ich bin froh, dass es sich Schritt für Schritt weiterentwickelt", so Singh.


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Mehrwegsysteme

Betriebe haben freie Hand, wie sie die Mehrwegpflicht umsetzen. Sie müssen ihre Mehrwegverpackungen nur zurücknehmen. Eine Möglichkeit ist, mit Betreibern von Mehrwertsystemen zusammenzuarbeiten. Diese stellen ihnen Becher und Boxen zur Verfügung, deren Form einheitlich ist, und die auch in anderen Betrieben zurückgegeben oder aufgefüllt werden können, die demselben System angehören. Dafür müssen die Betriebe eine Monatsgebühr zahlen.

Der Hohenlohekreis ist auf diesen Zug aufgesprungen und wirbt seit Juli 2021 für "Hohenlohe to go". Bislang haben sich 18 Betriebe für dieses Hauptmehrwegsystem entschieden. Der Anbieter heißt "Local to go" und hat seinen Sitz in Cleebronn, auch die Stadt Brackenheim ist Partner, dort heißt die Mehrweg-Linie "Brackenheim to go". Auf dem deutschen Markt gibt es viele solcher Mehrweg-Pool-Systeme.

Wachstum des Systems in Hohenlohe

"Hohenlohe to go" soll weiter wachsen. Auch nach Inkrafttreten der bundesweiten Mehrwegpflicht ist das Landratsamt überzeugt, mit diesem einheitlichen System Verkäufern und Käufern die Mehrwegpraxis im To-Go-Geschäft zu erleichtern. Auch kleinere Betriebe, die nicht von der Mehrwegpflicht betroffen sind, sollen angeworben werden: etwa Imbisse oder Kioske. Genauso Veranstalter von Märkten oder Festen. Und natürlich noch viel mehr jener Betriebe, die der neuen Bundespflicht unterliegen.

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises hat die Federführung und zahlt allen beteiligten Betrieben die Monatsgebühren für ein halbes Jahr. Dies gilt für die ersten 100 Partner. Auch acht Städte und Gemeinden im Kreis unterstützen "Hohenlohe to go"-Anbieter, damit ihnen der Einstieg leichter fällt.


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Einheitliche Becher, Schalen und Boxen, die der Systemanbieter "Local to go" im Portfolio hat, kommen bei "Hohenlohe to go" seit Juli 2021 zum Einsatz. Bisher sind 18 Betriebe im Hohenlohekreis Partner, es sollen noch viel mehr werden.
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Mehrwegsystem "Hohenlohe to go" soll weiter wachsen


Kontrollen der Mehrwegpflicht

Zuständig für die Einhaltung des Verpackungsgesetzes, das auch die Bereitstellung von Mehrweg regelt, sind die Umweltämter der Stadt- und Landkreise. Die Pressestelle des Hohenlohekreises teilt auf Anfrage mit, dass Gaststätten regelmäßig durch Stichprobenkontrollen überprüft werden sollen. Anders handhabt es die Stadt Heilbronn: Es solle nur anlassbezogene Prüfungen geben bei Hinweisen, Beschwerden oder Programmen des Umweltministeriums, so die Pressestelle der Stadt. Bei einem Verstoß müssen Betreiber mit 10.000 Euro Bußgeld rechnen.

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