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Interview

Wie Wirte richtig mit den Daten ihrer Gäste umgehen

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Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter Stefan Brink erklärt im Interview, wie Gastwirte die Vorgaben der Corona-Verordnung befolgen können und dabei den Datenschutz wahren.

Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. Foto: Archiv/dpa
Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. Foto: Archiv/dpa  Foto: Sebastian Gollnow (dpa)

Können Gastwirte die Vorgaben der Corona-Verordnung befolgen und dabei trotzdem den Datenschutz wahren? Dieser Frage gehen wir in einem Interview mit Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter Stefan Brink nach.

 

Können Gäste widersprechen, wenn sie keine persönlichen Daten angeben wollen?

Stefan Brink: Die Corona-Verordnung reguliert nicht die Gäste, sondern die Wirte. Und die Ansage ist deutlich: Ihr dürft nur Gäste bewirten, die diese Angaben machen. Ein Gast, der keine Angaben machen möchte, wird eben nicht platziert und auf das To-go-Angebot verwiesen. Der Gast ist durch die Corona-Verordnung keineswegs verpflichtet, irgendwelche Angaben zu machen. Aber er muss es hinnehmen, wenn ihn der Gastwirt dann nicht in der Gaststätte bedient.


Gäste müssen Name und Telefonnummer oder Adresse angeben. Wie sollten die Daten erhoben werden?

Brink: Wir haben in Absprache mit dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und dem Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ein Muster zur Verfügung gestellt, das in der Breite eingesetzt wird. Das hat uns sehr gefreut, denn die Vorlage ist am Wochenende vor dem entsprechenden Montag entstanden. Wenn Gastwirte diese entsprechenden Formulare verwenden, sollte es keine Probleme geben.


Eine Papierliste klingt nicht gerade sicher.

Brink: Es kommt darauf an, wie das vor Ort umgesetzt wird. Wir haben aus anderen Ländern gehört, dass Gastwirte Listen führen, die an Tischen herumgereicht werden. Das soll natürlich nicht sein. Wer eine fortlaufende Liste führt, bekommt sicher Ärger mit Gästen, die nicht wollen, dass ihre Kontaktdaten weitergereicht werden. Es ist schon passiert, dass Listen abfotografiert wurden. Das Formular vom Dehoga sieht vor, dass die Angaben einzeln eingetragen werden und das Blatt dann zur Seite gelegt wird für den Fall, dass das Gesundheitsamt sich meldet.


Das klingt nach viel Aufwand.

Brink: Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Gastwirte das als Belastung empfinden. Dass sie neben den zahlreichen Hygienevorschriften und Abstandsregeln auch noch diese Datenerhebung durchführen müssen, ist mit Sicherheit nicht einfach. Zumal es Gäste geben wird, die dafür wenig oder kein Verständnis haben und misstrauisch sind, was mit ihren Daten passiert.

 


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Wie müssen die Listen aufbewahrt werden?

Brink: Wir stellen uns das so vor, dass die Angaben an einer Stelle gesammelt werden, zum Beispiel in einem Ordner. Dieser sollte abends in einen verschließbaren Schrank gestellt werden. Es spricht nichts dagegen, dass man diese Listen tagsüber an einer Stelle sammelt und abends abheftet. Tageweises Sammeln hat den Vorteil, dass man die Löschfristen einhalten kann.


Die Daten müssen nach vier Wochen vernichtet werden. Muss es auf den Tag genau sein?

Brink: Die Daten müssen auf den Tag genau vernichtet werden. Das ist eine durchaus anspruchsvolle Verpflichtung für die Gastwirte, sie müssen sehr genau arbeiten. Vier Wochen lang müssen sie die Unterlagen aufbewahren. Alles über vier Wochen hinaus ist unmittelbar zu löschen. Die Unterlagen erst nach fünf Wochen zu vernichten, ist nicht vorgesehen.


Reicht der Papierkorb?

Brink: Die Daten müssen so bearbeitet werden, dass sie nicht mehr auslesbar sind. Wenn ich Papierlisten habe, reicht es nicht, sie in den Papierkorb zu werfen oder zu zerknüllen. Noch schlimmer wäre es, sie ins Altpapier zu werfen. Bei Papier ist es üblich, es zu schreddern. Aber auch dafür gibt es eine Din-Norm, wie das auszusehen hat. Mir schwebt vor, dass wir Angebote schaffen, damit die Gastwirte die Daten an einer zentralen Stelle abgeben. Ich hoffe, dass die Verbände und Kammern dabei helfen.


Angenommen, ein Gastwirt möchte Werbung schicken, wenn er die Daten schon hat. Ist das erlaubt?

Brink: Zunächst ist es verboten, die Angaben für andere Zwecke als den vorgesehenen zu nutzen, nämlich für die Gesundheitsbehörden. Theoretisch ist es denkbar, dass ich die Gäste gleichzeitig frage: Willigt ihr ein, dass ich die Daten auch für eigene Zwecke nutzen darf? Ob das so klug ist, in einer Situation, in der die Gäste der gesetzlichen Verpflichtung des Gastwirts nachkommen, wage ich zu bezweifeln. Es muss ganz klar sein: Die Angaben, die du gerade gemacht hast, waren für die Corona-Verordnung, und jetzt habe ich zusätzlich noch den Wunsch, dir Werbung zu schicken. Wenn man das klar kommuniziert, ist das denkbar.


Zur Person:

Stefan Brink ist Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und damit Baden-Württembergs oberster Datenschützer. Der Jurist aus Kaiserslautern hat das Amt zunächst bis 2023 inne und wacht darüber, dass Unternehmen und Organisationen sich an die europäische Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) halten.


 


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