Weitere sieben Jahre Haft für den Bäcker von Siegelsbach bestätigt
Das Oberlandesgericht Karlsruhe weist eine sofortige Beschwerde der Verteidigung gegen den verhängten Nachschlag ab. Damit steht fest: Frühestens mit 69 Jahren kommt B. aus dem Gefängnis.

Der wegen Raubmords verurteilte frühere Bäcker von Siegelsbach hat eine weitere juristische Niederlage erlitten. Er muss nach 15 Jahren Haft weitere mindestens sieben Jahre im Gefängnis bleiben – und hat in der Zeit keine Chance, früher wieder in Freiheit zu kommen.
Beschwerde abgewiesen
Nachdem die Strafvollstreckungskammer des Heilbronner Landgerichts gegen den verurteilten Mörder Ende Oktober für den brutalen Raubmord in der Siegelsbacher Sparkassenfiliale eine weitere, siebenjährige Mindestverbüßungszeit hinter Gittern verhängt hatte, hatte B. (62) mit seiner Verteidigerin sofortige Beschwerde eingelegt. Die zuständige Instanz, das Oberlandesgerichts Karlsruhe hat den Fall geprüft und die Beschwerde abgewiesen.
Die Schwere der Tat, bei der im Oktober 2004 eine Rentnerin aus nächster Nähe erschossen, ihr Mann und ein Bankangestellter lebensgefährlich verletzt wurden, habe eine zentrale Rolle bei der Entscheidung gespielt, erläuterte ein Gerichtssprecher auf Stimme-Nachfrage. Zudem sei auch die Tatsache, dass der verurteilte Bäcker die Tat bisher nicht gestanden und damit aufgearbeitet habe, eine Rolle gespielt.
Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung der Karlsruher Richter ist nicht mehr möglich, der Beschluss der Heilbronner Kammer rechtskräftig geworden. Damit steht fest: Bäcker B. wird für den Mord und zwei Mordversuche in der Siegelsbacher Bank insgesamt mindestens 22 Jahre hinter Gittern bleiben. Ende 2027, nach Ablauf der weiteren Verbüßungszeit, ist er 69 Jahre alt.
Besondere Schwere der Schuld
Ob er dann eine Chance hat, auf Bewährung wieder in Freiheit zu kommen, ist ungewiss. Es wird erneut eine Haftprüfung stattfinden. Eine Aussetzung der Haftstrafe könne nur in Betracht kommen, so das Oberlandesgericht, „wenn dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann“.
Das Stuttgarter Landgericht hatte im April 2008 bei seinem Lebenslang-Urteil gegen B. die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit war juristisch klar, dass nach 15 Jahren Gefängnis der Fall geprüft und eine weitere Mindestverbüßungszeit festzulegen ist. Die sieben Jahre obendrauf stufte ein Sprecher des Karlsruher Oberlandesgerichts als eine Strafe im oberen Bereich der Bandbreite ein, was aber keinesfalls außergewöhnlich sei. Im ersten Prozess vor dem Heilbronner Landgericht war Bäcker B. noch freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil wegen sachlicher Bewertungsfehler der Kammer jedoch wieder auf.
In der Regel kann ein Verurteilter mit einer lebenslangen Haftstrafe bei guter Führung, Aufarbeitung der Tat und guten Perspektiven nach 15 Jahren Haftzeit auf Bewährung entlassen werden. Dies geht nicht, wenn - wie im Falle des Bäckers von Siegelsbach - ein Gericht bei einer besonders grausamen oder kaltblütigen Tat eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. Dann muss eine Strafvollstreckungskammer eine weitere Mindestverbüßungszeit festlegen. In diesem Fall waren dies weitere sieben Jahre.
Überlebende Opfer benannten den Bäcker als Täter
Der verschuldete Bäcker B. war im Oktober 2004 in die Siegelsbacher Sparkassenfiliale gegangen, hatte Geld gefordert und den Bankangestellten brutal niedergeschlagen. Als ein Rentnerehepaar die Bank betrat, erschoss er die Frau und schoss auch dem Ehemann in den Kopf. Wie durch ein Wunder überlebte dieser. Auch der Bankangestellte erlitt durch brutale Schläge mit der Pistole auf den Kopf schwerste Verletzungen. Die Schädeldecke wurde zertrümmert, dem Mann musste eine Metallplatte eingesetzt werden. Beide überlebenden Opfer traten als Zeugen auf und belasteten den Bäcker als Täter.
33000 Euro hatte der Täter an jenem Tag 2004 erbeutet.
Belastende Aussagen
Bei B. fanden Ermittler 21 000 Euro in einem Versteck, 10 000 Euro hatte er noch am Tattag seelenruhig auf sein Konto eingezahlt. Auch die frühere Lebensgefährtin hatte den Bäcker mit ihren Aussagen zum Verhalten am Tattag belastet. B. hatte indes immer seine Unschuld beteuert und kurz vor dem Urteil in Stuttgart sogar „bei Gott“ geschworen, dass er noch nie einen Bankraub oder Mord begangen habe. Für das Gericht gab es indes keine Zweifel an seiner Schuld. Mit dem Lebenslang-Urteil im April 2008 setzte es einen Schlusspunkt hinter einen der aufwühlendsten Kriminalfälle der jüngeren Zeit in der Region Heilbronn.




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