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Verwaltungsgericht erklärt Bürgermeisterwahl in Weinsberg für ungültig

  
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Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat die Bürgermeisterwahl in Weinsberg vom Februar 2020 für ungültig erklärt. Damit gibt das Gericht Lutz Ronneburg, dem Herausforderer von Bürgermeister Stefan Thoma, recht.

Januar 2020: Stefan Thoma (links) und Lutz Ronneburg im Wahlkampf um das Amt des Bürgermeisters in Weinsberg. Foto:
Januar 2020: Stefan Thoma (links) und Lutz Ronneburg im Wahlkampf um das Amt des Bürgermeisters in Weinsberg. Foto:  Foto: Berger, Mario

Ronneburg hatte gegen das Land, vertreten durch das Landratsamt Heilbronn, geklagt. Die Kreisbehörde hatte seinen Einspruch vom März 2020 gegen die Wahl abgelehnt

Das Gericht gab der Klage nun statt, weil sie zwei Verstöße der Stadt Weinsberg vor der Wahl gegen den Grundsatz der Chancengleichheit festgestellt hat. Es geht um Werbeflyer im Nachrichtenblatt und um Plakattafeln.


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Muss die Bürgermeisterwahl in Weinsberg wiederholt werden?


Ob die Bürgermeisterwahl in Weinsberg nach dem Gerichtsurteil wiederholt werden muss, steht noch nicht fest.

Das Landratsamt Heilbronn kann beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Zulassung auf Berufung beantragen. Ob die Behörde das tun wird, kann sie derzeit noch nicht sagen, so Pressesprecherin Lea Mosthaf auf Stimme-Nachfrage. Man wolle vorher die ausführliche schriftliche Begründung des Urteils abwarten. Bis diese verfasst ist, "kann es Tage oder Wochen dauern", sagt Gerichtssprecherin Diana Tanriver.

Bei der Wahl am 2. Februar 2020 siegte Amtsinhaber Stefan Thoma mit 56,2 Prozent, Lutz Ronneburg bekam 33,4 Prozent, Samuel Speitelsbach erhielt 1,33 Prozent der Stimmen.


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