Ronneburg hat Klage eingereicht
Der unterlegene Kandidat der Bürgermeisterwahl in Weinsberg geht vors Verwaltungsgericht.

Er will es nicht auf sich beruhen lassen, dass das Landratsamt seinen Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl zurückgewiesen hat. Deshalb hat Lutz Ronneburg beim Verwaltungsgericht in Stuttgart Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Kreisbehörde in Heilbronn, eingereicht. Damit strebt er eine Wiederholung der Wahl an. Wann die Klage des unterlegenen Herausforderers von Stefan Thoma verhandelt wird, steht noch nicht fest.
Die Begründung steht noch aus
Ulrike Zeitler, Pressesprecherin beim Verwaltungsgericht in Stuttgart, bestätigt auf Nachfrage unserer Zeitung, dass die Klage von Lutz Ronneburg, vertreten durch seinen Anwalt Dr. Uwe Lipinski, eingegangen ist. Allerdings stehe die Begründung der Klage noch aus, weshalb sie keine weiteren Angaben machen könne, sagt Zeitler. Die Begründung muss bis Mitte des Monats vorliegen. Allerdings könne eine Fristverlängerung beantragt werden.
Der Kläger selbst will auf Nachfrage der Heilbronner Stimme keine Angaben machen. "Zu einem laufenden Verfahren werde ich mich nicht äußern", sagt Ronneburg, der bei der Wahl am 2. Februar als einer von drei Kandidaten mit 33,4 Prozent auf Platz zwei landete. Stefan Thoma bekam 56,2 Prozent, Samuel Speitelsbach 1,33 Prozent. Auch welcher Art seine Vorwürfe konkret sind, will Ronneburg nicht erläutern. Nur so viel: Es gebe "glasklare Verfehlungen". Seine Vorwürfe seien "alle beweisbar".
Der Wahlkampf polarisierte die Bürger
Während das Wahlkampfes, der Teile der Bevölkerung sehr polarisierte, kritisierte Stefan Thomas Rivale unter anderem Wahlwerbung für den Amtsinhaber. Seinen Einspruch beim Landratsamt gegen die Wahl begründete Ronneburg laut Manfred Körner, Pressesprecher der unteren Landesbehörde, damit, dass die Stadt Weinsberg das Neutralitätsgebot verletzt und das Recht auf Chancengleichheit nicht gewahrt habe. Das Landratsamt prüfte den Einspruch und wies ihn im März zurück. Deshalb beschreitet der Tammer nun den Klageweg. Auch Landratsamtssprecher Körner verweist darauf, dass es noch keine schriftliche Begründung der Klage gebe, weshalb er derzeit nichts Weiteres sagen könne.
Derartige Klagen werden beim Verwaltungsgericht (VG) in der Regel mündlich verhandelt, erklärt dessen Sprecherin Ulrike Zeitler. Wann das sein wird, vermag sie derzeit nicht zu sagen. Auch beim VG in Stuttgart stauen sich die Verfahren, bedingt durch die Corona-Krise.
Auf die alltägliche Arbeit von Stefan Thoma hat die Klage keine Auswirkungen, so Hauptamtsleiter Thomas Siegle am Dienstagabend in der Gemeinderatssitzung. Der Bürgermeister führe die Geschäfte normal weiter. Thoma selbst sagte: Da es sich um seine dritte Amtszeit handle, könne er alles tun wie gewohnt, auch "fleißig mit abstimmen". Wäre es Thomas erste Amtsperiode, läge der Fall anders: Dann würde er nur als Amtsverweser bestellt. Allerdings: Offiziell in sein Amt eingesetzt werden darf Thoma laut Siegle noch nicht.
Kommentare öffnen


Stimme.de
Kommentare