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Muss die Bürgermeisterwahl in Weinsberg wiederholt werden?

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Paukenschlag: Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts in Stuttgart ist die Abstimmung der Weinsberger über das Bürgermeisteramt am 2. Februar 2020 ungültig. Der Antrag auf Berufung ist allerdings möglich.

Beim Stimme-Wahlforum schenkten sich Stefan Thoma (rechts) und Lutz Ronneburg nichts. Bei einer Klage gegen Fehler bei der Bürgermeisterwahl hat ein Gericht Lutz Ronneburg nun recht gegeben.
Foto: Archiv/Berger
Beim Stimme-Wahlforum schenkten sich Stefan Thoma (rechts) und Lutz Ronneburg nichts. Bei einer Klage gegen Fehler bei der Bürgermeisterwahl hat ein Gericht Lutz Ronneburg nun recht gegeben. Foto: Archiv/Berger  Foto: Berger

Kaum einer hat noch einen Gedanken an die Bürgermeisterwahl vom 2. Februar 2020 verschwendet - oder daran, dass Lutz Ronneburg, der unterlegene Herausforderer von Amtsinhaber Stefan Thoma, sich ans Verwaltungsgericht in Stuttgart wandte, weil das Heilbronner Landratsamt seinen Einspruch gegen die Wahl zurückgewiesen hatte. Doch nun haben die Stuttgarter Richter entschieden. Sie haben das Land verpflichtet, die Bürgermeisterwahl für ungültig zu erklären.

Ob die Weinsberger noch einmal an die Urnen müssen, ist mit dem Urteil des Gerichts allerdings noch nicht entschieden. Denn alle Beteiligte, allen voran das Land, vertreten durch das Landratsamt Heilbronn, aber laut Bürgermeister Stefan Thoma auch die Stadt Weinsberg, können beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim beantragen, Berufung zuzulassen. Weder die Stadtverwaltung noch die Kreisbehörde wollen sich aber zum jetzigen Zeitpunkt festlegen, ob sie diesen Schritt gehen.


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Ronneburg hat Klage eingereicht


Begründung liegt noch nicht vor

Denn noch gibt es von der Gerichtsentscheidung nur einen sogenannten mündlichen Tenor, aber noch keine ausführliche schriftliche Begründung. Es kann "Tage oder Wochen" dauern, bis das Gericht diese verfasst hat, teilt Sprecherin Diana Tanriver mit. Die Richterin erklärt auch, warum eineinhalb Jahre bis zur Verhandlung ins Land gehen mussten: Dies sei vor allem auf die Flut an Fällen zurückzuführen, hinzu kommen all die coronabedingten Beeinträchtigungen.

Die Kammer gab der Klage von Lutz Ronneburg statt, weil sie zwei Verstöße der Stadt Weinsberg gegen den Grundsatz der Chancengleichheit festgestellt habe. Der erste Verstoß betrifft einen Werbeflyer Ronneburgs. Aufgrund "eines Irrtums", so heißt es in der Mitteilung des Gerichts, sei ihm untersagt worden, die Wahlwerbung dem Nachrichtenblatt vom 10. Januar 2020 beizulegen. Dieser Fehler sei der Stadt Weinsberg zuzurechnen, und er sei auch nicht dadurch wieder komplett gutzumachen gewesen, dass der Herausforderer sein Prospekt eine Woche später beilegen konnte. Verstoß Nummer zwei bezieht sich auf Plakatwerbung. Die Stadtverwaltung habe Amtsinhaber Thoma gegenüber keine Bedenken gehabt, dass er 40 Plakattafeln aufstellen darf. Darüber sei sein Herausforderer nicht informiert worden. Ronneburg sei davon ausgegangen, dass 30 Tafeln platziert werden dürften.

Absolute Mehrheit

Diese beiden Verstöße könnten sich nach Ansicht des Gerichts in der Kumulation auf das Wahlergebnis in der rund 13.000 Einwohner großen Kommune ausgewirkt haben. Es "bestehe die Möglichkeit, dass der Wahlsieger ohne die festgestellten Wahlfehler die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen nicht erreicht hätte und somit ein zweiter Wahlgang erforderlich gewesen wäre", heißt es in der Pressemitteilung.


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Bei der Wahl am 2. Februar 2020 siegte Amtsinhaber Stefan Thoma mit 56,2 Prozent. Kontrahent Lutz Ronneburg brachte es auf 33,4 Prozent. Dauerbewerber Samuel Speitelsbach erreichte 1,33 Prozent.

Lutz Ronneburg freut sich über die Entscheidung in Stuttgart: "Ein guter Tag für Weinsberg." Bürgermeister Stefan Thoma sagt hingegen: "Die Entscheidung überrascht mich sehr." Der erste Verstoß sei nicht der Stadt, sondern dem Verlag das Nachrichtenblattes anzulasten. Wie das Landratsamt will auch er erstmal die schriftliche Begründung abwarten.

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