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Was können Eltern tun, die keinen Arzt für ihr Kind finden?

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Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat auf Stimme-Anfrage folgende Ratschläge für Eltern auf der Suche nach einem Kinderarzt.

Wenn Ärzte überlastet sind, können sie neue Patienten unter Umständen ablehnen.
Wenn Ärzte überlastet sind, können sie neue Patienten unter Umständen ablehnen.  Foto: Syda Productions/stock.adobe.com

Wer hilft im Akutfall?

Eltern können sich an die Terminservicestellen (TSS) wenden. Diese sind rund um die Uhr bundesweit unter der Nummer 116 117 erreichbar. Die TSS sind verpflichtet, einen (einmaligen) Termin zu vermitteln. Dieser wird innerhalb einer Woche vermittelt und soll innerhalb von vier Wochen stattfinden. Wenn die TSS in dieser Frist keinen Termin bei einem niedergelassenen Arzt vermitteln kann, muss sie einen ambulanten Termin im Krankenhaus vermitteln. Darauf sollten Betroffene im Zweifel bestehen. Die TSS unterstützen auch bei der Suche nach einem dauerhaften Kinderarzt. Es gibt allerdings keinen Anspruch auf einen Wunscharzt.

 


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Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Möglichst viele Praxen direkt kontaktieren. Adressen gibt es zum Beispiel unter www.gesund.bund.de oder auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Private Online-Portale für Arzttermine nutzen wie etwa doctolib. Bei der Krankenkasse nachfragen. Ohne Termin in eine Praxis gehen, insbesondere bei akuten Problemen. "Es ist schwieriger, jemanden vor Ort abzuwimmeln als am Telefon", schreibt die UPD. 

 

Gibt es grundsätzlich einen Anspruch auf einen Platz beim Kinderarzt?

Ärzte, die die Zulassung haben, gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln, sind grundsätzlich verpflichtet, diese Patienten zu behandeln. Allerdings gibt es Ausnahmen. Ein Vertragsarzt darf in begründeten Fällen eine Behandlung ablehnen. Wenn ein Arzt etwa überlastet ist, ist das ein begründeter Fall. Im Notfall darf eine Behandlung allerdings nicht abgelehnt werden.

 


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Welche Wegstrecken müssen Eltern in Kauf nehmen?

Wenn die TSS einen Termin bei einem Kinderarzt vermittelt, muss die Entfernung zwischen dem Wohnort des Versicherten und dem vermittelten Arzt zumutbar sein. Die zumutbare Entfernung wird über den Zeitbedarf für das Aufsuchen bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel festgelegt. Es gilt die Formel: Erforderliche Zeit für das Aufsuchen des nächsten erreichbaren Arztes plus maximal 30 Minuten.

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