Trockenheit: Landratsamt Heilbronn schränkt Wasserentnahme ein
Die anhaltende Trockenheit macht sich zunehmend in der Region bemerkbar. Die wenigen Regenschauer in dieser Woche waren nur der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Das Landratsamt Heilbronn zieht jetzt Konsequenzen.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt Heilbronn die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ab sofort per Allgemeinverfügung eingeschränkt. Damit ist das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen zur Bewässerung bis mindestens 30. September untersagt. Weiterhin erlaubt bleibt laut Landratsamt das Schöpfen mit Gefäßen, wie Gießkanne oder Eimer.
Die mit Erlaubnis des Landratsamts Heilbronn zugelassene Wasserentnahme zum Beispiel für die Landwirtschaft wird auf 50 Prozent der genehmigten täglichen Entnahme reduziert und außerdem auch beschränkt auf die Zeit von 18 bis 8 Uhr des Folgetages. Alle anderen Wasserentnahmen sind untersagt.
Nach Ansicht des Kreisbauernverbands Heilbronn-Ludwigsburg sind Gemüsebauer und Betreiber von Sonderkulturen von den Einschränkungen am meisten betroffen. Generell sei es gut, an heißen Tagen über die Nacht zu wässern, meint Vorsatndsmitglied Markus Läpple. Viele Betriebe, auch die des Ilsfelder Gemüsebauers, würden seit Wochen so handeln. Dicht an Bundesstraßen und an Wohngebieten würden die Betriebe beim Wässern nachts persönlich vor Ort sein: aus Rücksichtnahme auf Autofahrer und Anwohner.
Hier geht es zur Meldung des Landratsamtes Heilbronn.