Stadt Neckarsulm führt Starkregen-Risikomanagement ein
Das Unwetter mit Starkregen am 7. Juni hat in Neckarsulm und seinen Stadtteilen Spuren hinterlassen. Gegen ein solches Ereignis kann man wenig ausrichten, sagt die Stadt. Derzeit werde aber ein Starkregen-Risikomanagement eingeführt, um zum Beispiel Risiko-Objekte zu identifizieren.

Mit dem Risikomanagement würden zunächst Starkregen-Gefahrenkarten erstellt. „Auf dieser Grundlage erfolgt die Risikoanalyse, die schließlich in ein Handlungskonzept mündet“, schreibt Pressesprecher Andreas Bracht. Auf dieser Basis würden Handlungsempfehlungen entwickelt, um Schäden von Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen und der Infrastruktur abzuwenden oder zu verringern. Bracht: „In diesem Zuge werden auch die Bürger auf Gefahrengebiete hingewiesen. Eigentümer können dann entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Starkregen auf den eigenen Grundstücken entwickeln.“
Starkregen Anfang Juni übertraf Unwetter von 2016
Am 7. Juni war in einer Stunde mehr als 40 Liter Regen pro Quadratmeter gefallen. „Im Stadtgebiet übertraf dieser extreme Starkregen ein Niederschlagsereignis mit einer statistischen Wiederkehrzeit von 100 Jahren“, so Bracht. Im Bereich des Hängelbaches lag die Marke zwischen einem 100- und 500-jährlichen Regenereignis. „Im Einzugsgebiet des Amorbaches wurde sogar das 500-jährliche Regenereignis bei weitem überschritten.“ Damit habe das Starkregenereignis das Unwetter von 2016 übertroffen. „Als Konsequenz aus den damals schweren Überflutungen hat der Wasserverband Sulm die beiden letzten Hochwasserrückhaltebecken Hängelbach und Amorbach gebaut“, so Bracht. Die beiden neuen, rund 3,2 Millionen Euro teuren Rückhaltebecken, die im Dezember 2020 in Betrieb genommen worden waren, hätten Schlimmeres verhindert und waren nahezu randvoll.
Bracht weist darauf hin, dass zu unterscheiden sei zwischen Überflutungen durch Flusshochwasser, durch Überlastungen im Kanalnetz und durch unkontrollierten Oberflächenabfluss. Gegen ein Neckar-Hochwasser sei die Stadt durch den Hochwasserdamm bestens geschützt. Auf Niederschlagsmengen, wie sie am 7. Juni in kürzester Zeit niedergingen, seien die Kanäle und Regenbecken aber nicht ausgelegt.
Bürger in der Pflicht Die Stadt sei verpflichtet, für die Entwässerung innerhalb eines rechtlich definierten Rahmens zu sorgen. Jedoch seien auch Grundstückseigentümer aufgefordert, Vorkehrungen zu treffen, damit das Abwasser ohne Rückstau abfließen kann. Gegen einen unkontrollierten Oberflächenabfluss würden dagegen nur hochgezogene Lichtschacht-Umrandungen, Dammbalkenverschlüsse oder Eingriffe in die Topografie des Grundstücks helfen.



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