Abtreibung: Was Kliniken und Stellen in der Region Heilbronn sagen
Eine Expertenkommission empfiehlt der Ampel-Koalition Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren. Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft sollten als rechtmäßig und straflos eingestuft werden.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland derzeit grundsätzlich rechtswidrig, unter bestimmten Voraussetzungen aber straffrei. Das soll sich ändern, zumindest laut der Empfehlung einer Expertenkommission der Bundesregierung, die ihre Ergebnisse am Montag in Berlin vorgestellt hat.
Die 18 Experten aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Ethik und Rechtswissenschaften empfehlen, Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft als rechtmäßig und straflos einzustufen. Professor Liane Wörner, Koordinatorin der Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch, erklärte am Montag, es sei nicht mehr haltbar, dass Abbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft rechtswidrig sind. Abtreibungen als rechtmäßig zu beurteilen, hätte voraussichtlich eine Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zur Folge.
Bericht von Expertenkommission zu Abtreibungen: Abbruchwunsch steht über dem Lebensrecht
Weiter erklärte Professor Frauke Brosius-Gersdorf, stellvertretende Koordinatorin der Arbeitsgruppe, dass "das Lebensrecht vor der Geburt nicht das Gleiche sei wie danach". Besonders in der Frühphase trete dieses Lebensrecht hinter den Abbruchwunsch der Frau.
Für die mittlere Phase der Schwangerschaft, also ab der zwölften Woche, geben die Experten keine klare Empfehlung an die Bundesregierung ab. Für die späte Phase plädieren sie dafür, Abtreibungen weiter als rechtswidrig einzustufen. In Deutschland wurden im Jahr 2022 103.927 Abtreibungen durchgeführt, gleichzeitig wurden 738.819 Kinder geboren.
Informationen für Schwangerschaftsabbrüche sind oft schwer zu finden – auch in der Region
Kliniken und Praxen sind für betroffene Frauen teilweise nicht leicht zu finden, die Zahl der durchführenden Praxen ist seit Jahren rückläufig. Genaue Informationen sind häufig nicht auf den Internetseiten abrufbar, erst in Beratungsstellen oder bei ihrem Gynäkologen erhalten Frauen konkrete Informationen. Und das, obwohl Paragraf 219a, der das verboten hatte, bereits 2022 gestrichen wurde.
"Wir haben aktuell vier Optionen, an die wir verweisen können - innerhalb des Landkreises und etwas darüber hinaus", erklärt Astrid Tschürtz von der Schwangerenberatung im Landratsamt Heilbronn. Bei keiner dieser Stellen kann man sich als Betroffene im Internet direkt selbstständig informieren, auch auf einer freiwilligen Liste der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist nur eine der vier Praxen zu finden. "Hier spiegelt sich weiterhin die Sorge vor Stigmatisierung und Anfeindung wider", sagt Tschürtz.
Schwangerschaftsabbrüche als Teil des ärztlichen Versorgungsauftrags
Eine dieser vier Einrichtungen ist an den SLK-Kliniken in Heilbronn. Pro Jahr liege die Zahl der Abtreibungen bei einer "mittleren zweistelligen Zahl" und sei "relativ stabil", erklärt Professor Nikolaus de Gregorio, Klinikdirektor für Gynäkologie und Geburtshilfe bei SLK.
"Es war und ist klar gewollt, dass Schwangerschaftsabbrüche weiterhin ein Teil unseres Versorgungsauftrags für die Bevölkerung sind", sagt er weiter. Anfeindungen durch Abtreibungsgegner hat er bereits erlebt, Demonstrationen vor der Klinik blieben dem Personal in Heilbronn aber bisher erspart. Von Kollegen in anderen Regionen höre er, dass es immer weniger Ärzte gebe, die bereit seien, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.
Bezüglich einer Streichung des Paragrafen 218 ist für Nikolaus de Gregorio allerdings "vollkommen unklar, was dann einfacher oder besser werden soll". Die aktuelle Regelung funktioniere seit Jahrzehnten aufgrund eines gesellschaftlichen Konsens im Alltag "zumindest zufriedenstellend".