Region Heilbronn: Testpflicht in Kitas immer weiter verbreitet
Einige Gemeinden im Landkreis und auch die Stadt Heilbronn gehen über die Corona-Verordnungen in Baden-Württemberg hinaus. Eltern sind zwiegespalten.

Es ist wie so oft in Zeiten der Corona-Pandemie: Welche Regeln wo gelten, ist schwer zu durchschauen. Jetzt entscheiden sich immer mehr Gemeinden für eine Testpflicht für Kinder, die ihre Kindertageseinrichtungen nutzen - obwohl das über die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg hinausgeht.
"Es ist richtig", sagt Untergruppenbachs Bürgermeister Andreas Vierling. "Wir haben - wie auch die Gemeinden Abstatt und Ilsfeld - in Abstimmung mit unseren Einrichtungsleitungen eine Testpflicht eingeführt." Die Einrichtungsleitung stehe ebenfalls mit den Elternvertretern in engem Kontakt. Vierling: "Wir wollen die uns anvertrauten Kinder und unsere Beschäftigten bestmöglich schützen." Ziel müsse es sein, die Betreuung der Kinder aufrecht zu erhalten und sich nicht von Kita-Schließung zu Kita-Schließung zu hangeln. "Gerade bei Kindern, die häufig einen asymptomatischen Verlauf haben, halten wir die Testpflicht für ein sinnvolles Instrument, um mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen."
Stadt Heilbronn erlässt Allgemeinverfügung
Die Stadt Heilbronn hatte bereits im April eine Testpflicht für alle Kinder ab drei Jahren eingeführt. "Aktuell werden in den Kitas alle Kinder zwei bis drei Mal pro Woche unter Aufsicht getestet", teilt Claudia Küpper, Pressesprecherin der Stadtverwaltung, mit. "Für Kinder unter drei Jahren ist das Angebot freiwillig." Die Testpflicht werde nicht von allen Eltern begrüßt, die meisten zeigten sich aber verständnisvoll.
Die Regelung wurde erst vor einer Woche von der Stadt verlängert. Es gibt eine sogenannte Allgemeinverfügung. Darin heißt es: "Am Infektionsgeschehen sind weiterhin Kinder im Kita-Alter in erheblichem Umfang beteiligt, und es kommt zu Ausbrüchen in Kindertageseinrichtungen." Kinder im Kita-Alter könnten bis auf Weiteres auch nicht geimpft werden. "Es ist daher weiterhin erforderlich, durch Tests in den Kindertageseinrichtungen Infektionen und mögliche Häufungen in den Einrichtungen möglichst frühzeitig zu entdecken."
Erst skeptisch, heute in Ordnung damit
Die Mutter zweier Kindergarten-Kinder aus Heilbronn war Anfang des Jahres noch skeptisch und entschied sich, das damals freiwillige Testangebot abzulehnen. Ihre Meinung änderte sich. "Die machen das richtig gut, die Kinder haben sogar Spaß dabei", sagt die 29-Jährige. "Ich denke, für die Erwachsenen ist es oft das größere Problem."
Auch die Stadt Neckarsulm zog entsprechend nach. Die Testpflicht für alle Kita-Kinder ab einem Jahr gilt dort seit Donnerstag.
"Die Tests finden zweimal pro Woche statt - bei Kindern, die sich an drei aufeinanderfolgenden Tagen in der Kita aufhalten, einmal in der Woche", teilt Neckarsulms Verwaltungssprecher Andreas Bracht mit. Oberbürgermeister Steffen Hertwig habe die Eltern in einem Brief über die Testpflicht informiert, das Vorgehen erläutert und die Maßnahme begründet.
Neckarsulm betont Verantwortung als Kita-Träger
Eltern mit Kindern unter drei Jahren können ihre Kinder entweder im häuslichen Umfeld - mit entsprechender Bescheinigung - oder in der Kita testen lassen. Kinder über drei Jahren werden entweder in der Kita von den Erziehungsberechtigten beim Ankommen oder vom Betreuungspersonal getestet. Für die Tests würden je nach Wunsch des Kindes Lolli-Tests oder die herkömmlichen Nasal-Selbsttests verwendet. "Insofern setzt jede Kita die Testpflicht nach den eigenen individuellen Bedürfnissen um", sagt Bracht. Eltern hätten alternativ auch die Möglichkeit, ihr Kind bei einer anerkannten Teststelle testen zu lassen.
Mit der angeordneten Testpflicht komme die Stadt ihrer Verantwortung als Kita-Träger nach, so Andreas Bracht weiter. "Die Reaktionen der Eltern sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von absoluter Zustimmung bis zu entschiedener Ablehnung."
Unterschiedliche Möglichkeiten für Kommunen
Es gibt zwei Möglichkeiten für Kommunen, die Testpflicht an Kitas einzuführen, erklärt Lea Mosthaf, Sprecherin des Heilbronner Landratsamts. Zum einen über das Hausrecht - so verfahren Untergruppenach, Ilsfeld, Abstatt und Neckarsulm. Dann seien kirchliche Träger aber ausgenommen und dürften eigene Entscheidungen treffen. Oder die zweite Möglichkeit: per Allgemeinverfügung des Landratsamts, die Kommunen beantragen können. Seit gestern gelte eine solche Verfügung in Neckarwestheim, sagt Mosthaf. Vier weitere Kommunen hätten eine Allgemeinverfügung beantragt - Neckarsulm, Offenau, Jagsthausen und Lauffen. Die Anträge würden nun geprüft.
"Es wäre natürlich wünschenswert, wenn es einheitliche Regelungen geben würde", sagt Lea Mosthaf mit Blick auf eine Forderung des Landkreises Ludwigsburg an die Landesregierung. "Da sind auch wir immer Freunde davon."
Landratsamt Ludwigsburg gegen generelle Testpflicht
Das Landratsamt Ludwigsburg hat sich gegen die Anordnung einer generellen Testpflicht für Kita-Kinder entschieden. Das gab das dortige Gesundheitsamt am Donnerstag bekannt. Man habe die Argumente abgewogen, heißt es in einer Pressemitteilung. Kinder trügen ein sehr geringes individuelles Risiko, schwer zu erkranken, sagt der Ludwigsburger Landrat Dietmar Allgaier. Er wirbt für eine landesweit einheitliche Regelung. Folgende Argumente sprächen gegen eine Testpflicht: Der Anteil an Kindern unter sechs Jahren liege im Landkreis Ludwigsburg bei rund fünf bis sechs Prozent. Die meisten Fälle hätten ihren Ursprung im familiären Umfeld. Zudem gebe es bei Kleinkindern häufig falsch positive Testergebnisse.
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