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Große Unterschiede bei Corona-Tests in Hohenloher Kindergärten

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Die Stadt Öhringen hat bereits eine Testpflicht eingeführt. Andere Kommunen setzen auf Freiwilligkeit. Künzelsau verzichtet aktuell noch ganz darauf.

von Armin Rößler
In den Kommunen des Hohenlohekreises gibt es ganz unterschiedliche Vorgehensweisen, was Corona-Tests in den Kinderbetreuungseinrichtungen angeht. Foto: dpa
In den Kommunen des Hohenlohekreises gibt es ganz unterschiedliche Vorgehensweisen, was Corona-Tests in den Kinderbetreuungseinrichtungen angeht. Foto: dpa  Foto: Hauke-Christian Dittrich

Die Stadt Stuttgart hat schon am 12. November eine Corona-Testpflicht in ihren Kindertagesstätten eingeführt. Seither müssen Kinder ab drei Jahren zweimal die Woche getestet werden. Kleinkindern unter drei Jahren empfiehlt die Stadt dringend freiwillige Tests. Diesem Beispiel ist jetzt die Stadt Öhringen gefolgt: Seit dem Nikolaustag und mindestens bis 7. Januar 2022 gilt in den städtischen Kindertageseinrichtungen ebenfalls eine Testpflicht.

Begründet wird das mit den hohen Inzidenzen im Hohenlohekreis in der derzeit geltenden Alarmstufe II und den steigenden Infektionszahlen auch bei Kindern.

Wie sich bei einer Abfrage in mehreren Kommunen zeigt, sind die kreisweiten Regelungen aktuell aber noch sehr unterschiedlich: von der Testpflicht über freiwillige Corona-Tests in den Einrichtungen oder zu Hause bis hin zum vollständigen Verzicht, wie es ihn aktuell noch in Künzelsau gibt.

Das Infektionsrisiko frühzeitig eindämmen

Heike Dietz, für die Kindergärten der Stadt Öhringen verantwortlich, erläutert: "Damit schützen wir Kinder, Bürger und die Mitarbeiter in den Einrichtungen. Corona-Infektionen verlaufen bei kleinen Kindern in der Regel harmlos, dennoch können wir mit Hilfe der Testpflicht das Infektionsrisiko in den Einrichtungen frühzeitig eindämmen und damit Kita-Schließungen vorbeugen."


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Die Testpflicht gilt für alle Kinder ab einem Jahr. Die Tests müssen bei Kindern ab drei Jahren in der Einrichtung durch die Eltern durchgeführt werden. Bei Kindern unter drei Jahren kann sie zu Hause stattfinden und ist zu dokumentieren. Ohne Nachweis ist eine Betreuung nicht möglich. Die Stadt stellt kostenlose Lolli-Tests zur Verfügung. Die Testung ist zweimal pro Woche verpflichtend.

In Künzelsau wird laut Auskunft von Elke Sturm (Öffentlichkeitsarbeit) in den städtischen Kindertagesstätten nicht getestet. "Wir sind nicht diejenigen, die die Regeln festlegen", hat Bürgermeister Stefan Neumann auf eine Nachfrage aus dem Gemeinderat geantwortet, man würde aber begrüßen, wenn es von Bund und Land wieder Vorgaben gebe. Bis dahin setzt man laut Neumann auch auf Eigenverantwortung der Eltern, denen man "nicht alles abnehmen" könne.

An den städtischen Schulen wird laut Elke Sturm dreimal in der Woche getestet, bei einem Infektionsfall unter den Schülern sogar an fünf Tagen nacheinander. Zudem sind nach Angaben der Stadt in allen städtischen Kitas und Schulen bereits Luftfilteranlagen installiert.

Freiwillige Lolli-Tests in Schöntal

Wie der Schöntaler Bürgermeister Joachim Scholz mitteilt, können in den Kitas seiner Gemeinde alle Kinder zwei Lolli-Tests pro Woche freiwillig machen. Für ungeimpftes Personal gibt es die Pflicht zum täglichen Test, für geimpftes und genesenes Personal sind zwei Tests pro Woche freiwillig. In den Schulen macht man drei Schnelltests pro Woche für die Schüler, ungeimpftes Personal muss sich jeden Tag testen, geimpftes und genesenes Personal kann freiwillig zwei Tests pro Woche machen.

In Forchtenberg gibt es laut Bürgermeister Michael Foss in den Kindergärten zwei freiwillige Testtage pro Woche, in der Regel montags und donnerstags. "In den Schulen sind die Tests ja bereits die ganze Zeit Pflicht", so Foss.

Darauf verweist auch die Stadt Ingelfingen. Dort finden in den Kindertageseinrichtungen Schnelltests auf freiwilliger Basis statt. Und in Dörzbach können laut Hauptamtsleiterin Claudia Konrad von Kindergartenkindern wöchentlich zwei freiwillige Tests zu Hause durchgeführt werden. Für Schüler sind es drei wöchentliche Tests, die zu Hause mit Bestätigung der Eltern abgelegt werden und verpflichtend sind.

 

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