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Corona-Regelungen sorgen in der Gastronomie für mächtig Ärger

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Für die Gastronomie ist die derzeitige Lage fatal: Wirte haben nicht nur mit den geltenden Corona-Regeln und damit einhergehenden Umsatzeinbußen zu kämpfen, sie wissen auch nicht, wie es mit den staatlichen Hilfen weitergeht.

Gastronomie fordert Überbrückungshilfen auch bei Schließung aus wirtschaftlichen Gründen. Foto: dpa
Gastronomie fordert Überbrückungshilfen auch bei Schließung aus wirtschaftlichen Gründen. Foto: dpa  Foto: Christoph Soeder

Yvonne und Joachim Gachstetter ist nun endgültig der Kragen geplatzt. "Unser Lokal bleibt ab Samstag, den 4. Dezember bis auf Weiteres geschlossen", schreibt das Wirtshausehepaar der Brauereigaststätte Riedbach in Schrozberg (Landkreis Schwäbisch Hall) auf seiner Homepage. Darunter steht "Danke für Nichts!".

Der Ärger der Gastronomen entzündet sich zum einen an der 2G-plus-Regel, die das Land am vergangenen Wochenende für die Branche erlassen hat. Zum Zweiten an geänderten Regeln für Soforthilfen. "Offensichtlich dient die neue Regelung lediglich dazu, um keine Soforthilfe mehr bezahlen zu müssen", fürchten die Gachstetters.


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Verunsicherung in den Gastronomiebetrieben gewachsen 

Tatsächlich ist die Verunsicherung in den Gastronomiebetrieben seit Anfang Dezember weiter gewachsen. Denn zusätzlich zu den vielen Unsicherheiten über die geltenden Regeln und der damit einhergehenden Umsatzrückgänge, treibt die Betriebe die Sorge um wie es mit den staatlichen Hilfen weitergeht. Denn im Gegensatz zu den verordneten Schließungen im Lockdown, als Hilfen relativ schnell und unbürokratisch flossen, ist die Lage diesmal deutlich diffuser.


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Denn bei den aktuellen Corona-Verordnungen dürfen die Betriebe öffnen. Ohne rechtlichen Beistand weiß daher kaum noch ein Gastronom, ob und wann er Überbrückungshilfen beantragen kann. Deshalb fordern die Verbände von der Politik klare Aussagen, dass die Entschädigungen auch dann fließen, wenn Betriebe unter 2G-Bedingungen schließen, weil sich der Weiterbetrieb nicht mehr lohnt. Das Land unterstützt diese Forderung. Der Bund hat zwar die Überbrückungshilfe sowie die Neustarthilfe bis Ende März 2022 verlängert, sich zur Frage der Schließungen aber noch nicht geäußert. "Das größte Problem ist deshalb, dass die Betriebe nicht wissen, ob sie schließen dürfen, ohne gravierende Nachteile zu erleiden", betont Thomas Aurich, Heilbronner Stadtverbandsvorsitzender der Dehoga.


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Umsatzrückgang von bis zu 40 Prozent  

So geht es auch Stefan Nitzsche, der in Sontheim mit seinem Partner Metin Pallak das Pizza-Kebab-Haus Munzur und die Gaststätte Sontheimer Eck betreibt. "Wir wissen derzeit nicht, ob es Sinn macht, Hilfen zu beantragen, oder ob wir unter den Bedingungen weitermachen sollen", sagt er. Den Umsatzrückgang beziffert Nitzsche auf 30 bis 40 Prozent. Derzeit überwiege aber die Tendenz weiterzumachen. "Das ist aber alles nicht mehr lustig", klagt der Gastronom und ergänzt: "Heute kann jeder Wirt ein Buch schreiben.

Auch Klaus Tominski könnte derzeit dicke Bücher schreiben. "Zur Zeit ist es echt die Hölle", klagt der Heilbronner Steuerberater. Er ärgert sich über die Verordnungen und noch mehr über die angehängten Erklärungen, die sogenannten FAQs.

"Wir brauchen Klarheit"

"Für mich ist logisch, dass die Einbrüche in der Gastronomie coronabedingt sind", sagt Tominski. Ob die Verordnungen diese Argumentation stützen, ist aber keineswegs ausgemacht.  "Das Fatale daran ist, dass auch permanent an den Erklärungen rumgeschraubt wird, auch nachträglich", sagt der 61-Jährige. Das erschwere seine Arbeit enorm. "Wir brauchen Klarheit, denn wir dürfen nur beantragen, was in den FAQs vermerkt ist", stellt er fest. Eine Forderung, die die Industrie und Handelskammer im Land unterstützt. Diese Klarstellung müsse jetzt aber schnell gehen, denn davon hingen wichtige Entscheidungen in der Branche ab. "Wenn die Gastronomie wirtschaftlich im Unklaren gehalten wird, ist das fatal, betont der 61-Jährige.

Für das Ehepaar Gachstetter ist der Fall jedenfalls klar. "Für eure Fehlentscheidungen büßen am Ende diejenigen, die in der Pandemie alles gegeben und nicht bekommen haben", lautet der Vorwurf auf ihrer Homepage an die Politiker.


Die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis zum März 2022 wird in der Gastronomie allgemein begrüßt. Kritik gibt es an der Absenkung der Höchstgrenze der Fixkostenerstattung von bisher 100 auf 90 Prozent. Unklar ist bisher aber, was passiert, wenn Betriebe aus Gründen der Wirtschaftlichkeit den Geschäftsbetrieb einschränken oder einstellen, obwohl eine Schließung nicht ausdrücklich angeordnet wurde. Ein Teil der Gaststätten in der Region denkt über diesen Schritt nach, weil sich der Weiterbetrieb unter den aktuellen Bedingungen nicht lohnt. Deshalb fordert auch das Land Baden-Württemberg vom Bund eine schnelle Klarstellung.

 

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