Prozess gegen mutmaßliche Drogenbande in der JVA Heilbronn: So lief der zweite Verhandlungstag
Drei der sieben Angeklagten machen vor dem Landgericht Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen. Warum der Parallelprozess gegen einen mutmaßlich bestochenen Gefängniswärter der JVA Heilbronn von immenser Bedeutung ist.

Drei der sieben Angeklagten im Prozess um den Handel mit Betäubungsmitteln in der Heilbronner Justizvollzugsanstalt (JVA) haben am Montag Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen gemacht. Zur Anklage wollten sie sich noch nicht äußern. Unmittelbar danach vertagte der Vorsitzende Richter Martin Liebisch die öffentliche Verhandlung auf den 10. Juli. Hinter verschlossenen Türen ging es im Landgericht allerdings noch weiter. In einem sogenannten Erörterungsgespräch lotete die erste Große Strafkammer zusammen mit den beiden Vertretern der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern das weitere Vorgehen im Prozess aus.
Vier Beschuldigte wollen sich vorerst nicht äußern
Zwei der drei Angeklagten haben über das Wochenende zusammen mit ihren Anwälten offenbar ihre Strategie in dem laut Staatsanwalt Joachim Müller-Kapteina größten Drogenprozess der vergangenen Jahre in Heilbronn geändert. Zum Auftakt am Donnerstag wollte nur ein Beschuldigter vor dem Erörterungsgespräch Angaben zu seiner Person machen. Vier der sieben Beschuldigten blieben auch am zweiten Verhandlungstag dabei: Sie wollten sich zunächst nicht äußern.
Angeklagte sollen kriminelle Vereinigung gegründet haben
Die Anklage wirft der mutmaßlichen Bande vor, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben, um gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln zu handeln. Um unter anderem Subutex im großen Stil in das Heilbronner Gefängnis einschleusen zu können, sollen sie einen Justizvollzugsbeamten bestochen haben. Er soll die Ware außerhalb der Gefängnismauern von Mitgliedern der mutmaßlichen Bande im Empfang genommen und an Gefangene weitergegeben haben. Dafür soll er pro Botengang Geldbeträge im jeweils drei- bis vierstelligen Bereich erhalten haben.
Mildes Urteil für Gefängniswärter in Aussicht gestellt
Gegen den 32-jährigen Gefängniswärter läuft seit Freitag ein Parallelverfahren vor dem Landgericht. Auch hier gab es ein Erörterungsgespräch, in dessen Folge der dort zuständige Richter der achten Großen Strafkammer, Frank Haberzettl, dem Beschuldigen ein mildes Urteil in Aussicht stellte, sollte er sich kooperativ zeigen. Ob der ehemalige Aufseher ein Geständnis ablegen wird, entscheidet sich dort am zweiten Prozesstag, der für den 5. Juli angesetzt ist. Der ehemalige JVA-Mitarbeiter ist auch als Zeuge in der Verhandlung gegen die mutmaßliche Bande geladen. Dort müsste er als einer der Hauptzeugen im Prozess die Angeklagten mit seinem lückenlosen Geständnis belasten.
Anwalt spricht von Haftbedingungen wie bei Terroristen
Die Biographien der Beschuldigten sind ganz unterschiedlich. Während zwei der aussagenden Angeklagten ursprünglich aus Kasachstan kommen und Vorstrafen haben, ist die einzige Frau unter den Angeklagten bisher unbescholten. Im Gefängnis seien sie wegen Sicherheitsmaßnahmen nahezu isoliert. "Das sind Haftbedingungen, wie normalerweise Terroristen untergebracht werden", so Tobias Göbel, Verteidiger einer der Angeklagten. Göbel betonte zudem, dass das Substitutionspräparat Subutex keine Droge, sondern ein Medikament sei, das in anderen europäischen Ländern verschrieben wird.




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